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Eine Beschwerde auf nationaler Ebene einreichen

Eine Verletzung des EU-Rechts wird oft schneller und effizienter über nationale Einrichtungen oder Behörden gelöst.

Rechtsmittel auf nationaler Ebene

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Rechte, die Sie als EU-Bürger/in genießen, von den Behörden eines EU-Landes verletzt wurden, stehen Ihnen verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung.

Wie in den Verträgen festgelegt, sind hauptsächlich die Behörden und Gerichte der Mitgliedsländer für die Anwendung des EU-Rechts zuständig.

Es ist deswegen in Ihrem Interesse, alle Möglichkeiten auf nationaler Ebene auszuschöpfen, ob in Form eines behördlichen Rechtsbehelfs und/oder durch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren.

Bürgerbeauftragte der EU-Länder

Je nach dem im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden System können Sie Ihr Anliegen auch bei den nationalen Bürgerbeauftragten oder regionalen Bürgerbeauftragten vortragen.

Nationale Gerichte

Sie können sich überdies an den Gerichtshof des Mitgliedstaats wenden, in dem Ihr Problem aufgetreten ist. Erfahren Sie mehr über die nationalen Rechtssysteme oder Gerichtsverfahren.

Wenn für die Lösung Ihres Problems die Nichtigerklärung einer nationalen Entscheidung erforderlich ist, denken Sie daran, dass nur nationale Gerichte dies tun können. Wenn Sie Schadensersatzforderungen stellen wollen, haben nur nationale Gerichte die Befugnis, gegebenenfalls nationale Behörden aufzufordern, Einzelpersonen für Verluste zu entschädigen, die ihnen aufgrund einer Nichtbeachtung des EU-Rechts entstanden sind.

Gleichstellungsstellen auf nationaler Ebene

Wenn Sie Opfer einer Diskriminierung sind und Hilfe suchen, können Sie sich an die Gleichstellungsstelle in Ihrem Land wenden.

Streitbeilegungsinstrumente

Zur alternativen Streitbeilegung stehen Ihnen in Ihrem EU-Mitgliedsland auch andere Instrumente zur Verfügung:

SOLVIT

SOLVIT ist ein von nationalen Behörden bereitgestellter Dienst, der sich mit grenzüberschreitenden Problemen befasst, die durch die unsachgemäße Anwendung von EU-Recht durch nationale Behörden im Binnenmarkt entstehen. Solvit-Stellen gibt es in allen EU-Mitgliedsländern und in Norwegen, Island und Liechtenstein. Ihr Mitgliedsland wird das Problem gemeinsam mit dem anderen Mitgliedsland zu lösen versuchen. Durch Streitbeilegung über SOLVIT können Sie verglichen mit einer formellen Beschwerde bei der Europäischen Kommission bei der Lösung Ihres Problems viel Zeit sparen. Kann Ihr Problem nicht gelöst werden oder halten Sie die vorgeschlagene Lösung für unbefriedigend, können Sie immer noch rechtliche Schritte über ein nationales Gericht einleiten oder eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen. Beachten Sie dabei, dass wenn Sie SOLVIT zu Rate ziehen, die von den nationalen Gerichten vorgeschriebenen Fristen weiterhin eingehalten werden müssen.

SOLVIT einschalten!

Europäische Verbraucherzentren

Es gibt ein europaweites Netz von Verbraucherzentren, die bei der Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Händlern in verschiedenen EU-Ländern, Norwegen und Island zusammenarbeiten.

Die Europäischen Verbraucherzentren einschalten

Ihr Europa – Beratung

„Ihr Europa – Beratung“ bietet Ihnen juristische Beratung in Bezug auf Ihre Rechte als EU-Bürger/in. Sie können hier erfahren, wie EU-Rechtsvorschriften in Ihrem speziellen Fall auszulegen sind und wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können.

Mehr über Ihr Europa – Beratung

FIN-NET

Dieses Netz dient der außergerichtlichen Beilegung von Finanzstreitfällen in EU-Ländern, Norwegen, Island und Liechtenstein. Es ist zuständig für die Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Anbietern von Finanzdienstleistungen.

FIN-Net einschalten