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Rechtsmittel auf nationaler Ebene

Wenn die Rechte, die Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger genießen, verletzt wurden, stehen Ihnen verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung.

Die EU ist so organisiert, dass in erster Linie die nationalen Behörden und Gerichte für die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts zuständig sind.

Daher sollten Sie alle Rechtsbehelfe (behördliche, gerichtliche und/oder außergerichtliche Mediationsmechanismen) auf nationaler Ebene nutzen, bevor Sie Ihre Beschwerde bei der Kommission einreichen.

Nationale Gerichte

Sie können Ihre Beschwerde der Gerichtsbarkeit des EU-Landes vorlegen, in dem das Problem aufgetreten ist. Erfahren Sie mehr über die nationalen Justizsysteme und die Anrufung von Gerichten.

Wenn die Lösung Ihres Problems die Aufhebung einer nationalen Entscheidung erfordert, ist zu beachten, dass dazu nur die nationalen Gerichte befugt sind, und nur solange noch keine Verjährung eingetreten ist. Die Kommission ist nicht dazu befugt. 

Wenn Sie Schadenersatz fordern, sind nur die nationalen Gerichte befugt, nationale Behörden anzuweisen, Sie für Verluste zu entschädigen, die Ihnen durch eine Verletzung des EU-Rechts entstanden sind. Die Kommission ist nicht dazu befugt. 

Nationale Bürgerbeauftragte

Je nach dem in Ihrem Land geltenden System können Sie Ihre Beschwerde auch dem/der nationalen Bürgerbeauftragten oder dem/der regionalen Bürgerbeauftragten vortragen.

Nationale Gleichstellungsstellen

Wenn Sie Opfer einer Diskriminierung sind und Hilfe suchen, können Sie sich an die Gleichstellungsstelle in Ihrem Land wenden.

Datenschutzbehörden

Wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen wurde, können Sie bei der nationalen Datenschutzbehörde Beschwerde einlegen.

Europäische Verbraucherzentren

Bei einer Streitigkeit mit einem Anbieter in einem anderen EU-Land können Sie sich an die europäischen Verbraucherzentren wenden (ein europaweites Netz von Verbraucherberatungsstellen).  

Fahrgast- und Fluggastrechte

Nach den EU-Vorschriften müssen die EU-Länder nationale Durchsetzungsstellen benennen oder einrichten, deren Aufgabe darin besteht zu überprüfen, ob die Verkehrsunternehmen die EU-Vorschriften zu den Fahrgast- und Fluggastrechten einhalten. Fahr- und Fluggäste, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen, sollten sich an die Durchsetzungsstelle in dem Land wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.

Umweltbeschwerden

Die Kommission hat Informationen über die Behandlung von Umweltproblemen vor nationalen Gerichten veröffentlicht. Dazu gehören Merkblätter in allen EU-Amtssprachen, in denen erläutert wird, wie Sie Ihre Rechte im Rahmen des EU-Umweltrechts schützen können, auch bei Schäden an Umwelt, Gesundheit oder Eigentum. Mehr dazu auf dem Europäischen Justiz-Portal.

Your Europe – Beratung

Your Europe – Beratung bietet Rechtsberatung zu Ihren EU-Rechten. Der Beratungsdienst hilft Ihnen zu verstehen, wie die EU-Rechtsvorschriften in Ihrem konkreten Fall greifen, und erläutert Ihnen, wie Sie Ihre EU-Rechte geltend machen können.

SOLVIT

SOLVIT ist ein von den nationalen Behörden bereitgestellter Dienst, der sich mit grenzüberschreitenden Problemen befasst, die durch die nicht ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht durch nationale Behörden im Binnenmarkt entstehen. SOLVIT-Stellen gibt es in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Ihr Mitgliedsland sucht gemeinsam mit dem betreffenden anderen Mitgliedsland nach einer Lösung für Ihr Problem. 

Durch Streitbeilegung über SOLVIT können Sie verglichen mit einer formellen Beschwerde bei der Kommission bei der Lösung Ihres Problems viel Zeit sparen. 

Kann Ihr Problem nicht gelöst werden oder halten Sie die vorgeschlagene Lösung für unbefriedigend, können Sie immer noch rechtliche Schritte über ein nationales Gericht einleiten oder eine offizielle Beschwerde bei der Kommission einreichen. 

Wenn Sie zunächst SOLVIT zurate ziehen wollen, müssen Sie jedoch beachten, dass Sie vielleicht Zeit verlieren, wenn Sie Ihren Fall letztlich doch vor die nationalen Gerichte bringen müssen, da eventuell geltende Fristen nicht ausgesetzt werden.

FIN-NET

FIN-Net dient der außergerichtlichen Beilegung von Finanzstreitigkeiten in den EU-Ländern, in Island, Liechtenstein und Norwegen. Das Netz ist zuständig für die Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Anbietern von Finanzdienstleistungen.