Was die EU tut Gemäß den EU-Rechtsvorschriften darf die Beihilfe eines Mitgliedstaats oder aus staatlichen Mitteln den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU nicht in unlauterer Weise beeinträchtigen, indem bestimmte Unternehmen oder die Herstellung bestimmter Waren begünstigt werden. Dafür sehen die Rechtsvorschriften bestimmte Bedingungen für „staatliche Beihilfen“ vor. Als solche gelten alle Vorteile, die nationale Behörden bestimmten Unternehmen auf selektiver Basis gewähren. Dies kann Zuschüsse, staatlich garantierte Darlehen, zinslose Darlehen, Steuererleichterungen oder die Bereitstellung von Waren/Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen umfassen. Staatliche Beihilfen können sinnvoll sein, wenn sie Ziele von öffentlichem Interesse verfolgen, die schwerer wiegen als mögliche Wettbewerbsverzerrungen. Die Europäische Kommission ist dafür zuständig, zu prüfen, ob die geplante Beihilfe dem entspricht. Durch die Kontrolle staatlicher Beihilfen trägt die Kommission dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu wahren, und stellt sicher, dass Unternehmen aufgrund ihrer Leistungen miteinander konkurrieren und nicht aufgrund einer staatlichen Begünstigung. Um die Auswirkungen staatlicher Beihilfen zu überwachen, erhebt die Kommission regelmäßig Daten, aus denen hervorgeht, wie die Mitgliedstaaten ihre Beihilfemaßnahmen umsetzen. Zahlen und Fakten zu staatlichen BeihilfenIm Jahr 2023 gewährten die EU-Mitgliedstaaten Beihilfen in Höhe von 186,78 Mrd. EUR bzw. 1,09 % des gesamten BIP. Dies umfasst: Junge Menschen in der EU 55,32 Mrd. EUR zur Förderung von Umweltschutz und Energieeinsparungen 15,95 Mrd. EUR zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung und Innovation15,39 Mrd. EURfür regionale Entwicklung Quelle: Anzeiger für staatliche Beihilfen 2024 HandlungsbereicheFälleDatenbank der Europäischen Kommission über frühere und aktuelle Beihilfefälle, in denen noch keine Entscheidung ergangen istBeschwerdenOffizielles Beschwerdeformular, das bei Verdacht auf eine rechtswidrige staatliche Beihilfe verwendet werden kannRechtsvorschriftenVerschiedene Rechtsvorschriften, die für staatliche Beihilfen in der EU geltenVerfahrenMehr zu den Verfahren, die bei der Bearbeitung eines Antrags für staatliche Beihilfe einzuhalten sind, von der Anmeldung und Prüfverfahren bis hin zum förmlichen Beschluss und zur RückforderungNationale GerichteMehr über die Rolle der nationalen Gerichte bei der Anwendung des EU-BeihilferechtsReferenz- und Abzinsungssätze und bei Rückforderungen angewandte ZinssätzeMehr zu früheren und aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätzen sowie Referenz- und Abzinsungssätzen für EU-LänderBeihilfenanzeigerMehr über den Anzeiger, das Benchmarking-Instrument der Kommission für staatliche Beihilfen, das jährlich veröffentlicht wirdSteuervorbescheideListe der endgültigen Beschlüsse der Kommission, die seit 2014 über Steuerplanungspraktiken und laufende formelle Untersuchungen mit EU-Ländern erlassen wurdenWichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem InteresseMehr über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, die in der Regel einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten Die größten Erfolge Die EU-Beihilfenkontrolle bringt den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen in der EU folgende Vorteile:Sie sorgt für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen im EU-Binnenmarkt.Sie stellt sicher, dass staatliche Beihilfen gezielt dort eingesetzt werden, wo der Markt nicht oder nur unzureichend greift.Sie hindert die Mitgliedstaaten daran, sich gegenseitig mit Subventionen zu überbieten, was kleinere Mitgliedstaaten benachteiligen und die Steuerzahler in allen Mitgliedstaaten zusätzlich belasten würde. Darüber hinaus sind die EU-Beihilfevorschriften flexibel genug, um unvorhergesehene Schocks für die EU-Wirtschaft zu bewältigen: Der Befristeten Beihilferahmen hat den EU-Ländern geholfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen.Der befristete Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels hat den EU-Ländern dabei geholfen, die wirtschaftlichen Probleme im Zusammenhang mit der Invasion Russlands in die Ukraine zu bewältigen und Unterstützungsmaßnahmen in Sektoren zu fördern, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal von entscheidender Bedeutung sind. Im Fokus Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI)Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse leisten einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur grünen und digitalen Wende sowie zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und Wirtschaft der Union. Sie ermöglichen es, Kenntnisse, Fachwissen, finanzielle Ressourcen und Wirtschaftsakteure in der Union zusammenzubringen und positive Ausstrahlungseffekte für die gesamte Union zu erzeugen.Weitere Informationen Aktuelles Pressemitteilung17. Dezember 2025Kommission genehmigt mit 4,1 Mrd. EUR ausgestattete ungarische Beihilferegelung zur Förderung der Fertigungskapazitäten für saubere Technologien als Beitrag zu den Zielen des Deals für eine saubere IndustrieLesedauer: 4 MinPressemitteilung17. Dezember 2025Kommission genehmigt staatliche Beihilfe Deutschlands in Höhe von 1,6 Mrd. EUR zur Förderung des Ausbaus von Schnellladestationen für Elektro-Lastwagen an AutobahnenLesedauer: 5 MinAlle anzeigen Weitere InformationenWettbewerbspolitik
Gemäß den EU-Rechtsvorschriften darf die Beihilfe eines Mitgliedstaats oder aus staatlichen Mitteln den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU nicht in unlauterer Weise beeinträchtigen, indem bestimmte Unternehmen oder die Herstellung bestimmter Waren begünstigt werden. Dafür sehen die Rechtsvorschriften bestimmte Bedingungen für „staatliche Beihilfen“ vor. Als solche gelten alle Vorteile, die nationale Behörden bestimmten Unternehmen auf selektiver Basis gewähren. Dies kann Zuschüsse, staatlich garantierte Darlehen, zinslose Darlehen, Steuererleichterungen oder die Bereitstellung von Waren/Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen umfassen. Staatliche Beihilfen können sinnvoll sein, wenn sie Ziele von öffentlichem Interesse verfolgen, die schwerer wiegen als mögliche Wettbewerbsverzerrungen. Die Europäische Kommission ist dafür zuständig, zu prüfen, ob die geplante Beihilfe dem entspricht. Durch die Kontrolle staatlicher Beihilfen trägt die Kommission dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu wahren, und stellt sicher, dass Unternehmen aufgrund ihrer Leistungen miteinander konkurrieren und nicht aufgrund einer staatlichen Begünstigung. Um die Auswirkungen staatlicher Beihilfen zu überwachen, erhebt die Kommission regelmäßig Daten, aus denen hervorgeht, wie die Mitgliedstaaten ihre Beihilfemaßnahmen umsetzen.
FälleDatenbank der Europäischen Kommission über frühere und aktuelle Beihilfefälle, in denen noch keine Entscheidung ergangen ist
BeschwerdenOffizielles Beschwerdeformular, das bei Verdacht auf eine rechtswidrige staatliche Beihilfe verwendet werden kann
VerfahrenMehr zu den Verfahren, die bei der Bearbeitung eines Antrags für staatliche Beihilfe einzuhalten sind, von der Anmeldung und Prüfverfahren bis hin zum förmlichen Beschluss und zur Rückforderung
Nationale GerichteMehr über die Rolle der nationalen Gerichte bei der Anwendung des EU-Beihilferechts
Referenz- und Abzinsungssätze und bei Rückforderungen angewandte ZinssätzeMehr zu früheren und aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätzen sowie Referenz- und Abzinsungssätzen für EU-Länder
BeihilfenanzeigerMehr über den Anzeiger, das Benchmarking-Instrument der Kommission für staatliche Beihilfen, das jährlich veröffentlicht wird
SteuervorbescheideListe der endgültigen Beschlüsse der Kommission, die seit 2014 über Steuerplanungspraktiken und laufende formelle Untersuchungen mit EU-Ländern erlassen wurden
Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem InteresseMehr über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, die in der Regel einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten
Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI)Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse leisten einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur grünen und digitalen Wende sowie zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und Wirtschaft der Union. Sie ermöglichen es, Kenntnisse, Fachwissen, finanzielle Ressourcen und Wirtschaftsakteure in der Union zusammenzubringen und positive Ausstrahlungseffekte für die gesamte Union zu erzeugen.Weitere Informationen
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