Was die EU tut
Gemäß den EU-Rechtsvorschriften darf die Beihilfe eines Mitgliedstaats oder aus staatlichen Mitteln den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU nicht in unlauterer Weise beeinträchtigen, indem bestimmte Unternehmen oder die Herstellung bestimmter Waren begünstigt werden.
Dafür sehen die Rechtsvorschriften bestimmte Bedingungen für „staatliche Beihilfen“ vor. Als solche gelten alle Vorteile, die nationale Behörden bestimmten Unternehmen auf selektiver Basis gewähren. Dies kann Zuschüsse, staatlich garantierte Darlehen, zinslose Darlehen, Steuererleichterungen oder die Bereitstellung von Waren/Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen umfassen. Staatliche Beihilfen können sinnvoll sein, wenn sie Ziele von öffentlichem Interesse verfolgen, die schwerer wiegen als mögliche Wettbewerbsverzerrungen. Die Europäische Kommission ist dafür zuständig, zu prüfen, ob die geplante Beihilfe dem entspricht.
Durch die Kontrolle staatlicher Beihilfen trägt die Kommission dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu wahren, und stellt sicher, dass Unternehmen aufgrund ihrer Leistungen miteinander konkurrieren und nicht aufgrund einer staatlichen Begünstigung. Um die Auswirkungen staatlicher Beihilfen zu überwachen, erhebt die Kommission regelmäßig Daten, aus denen hervorgeht, wie die Mitgliedstaaten ihre Beihilfemaßnahmen umsetzen.
Zahlen und Fakten zu staatlichen Beihilfen
Im Jahr 2024 gewährten die EU-Mitgliedstaaten Beihilfen in Höhe von 168,23 Mrd. EUR bzw. 0,94 % des gesamten BIP. Dies umfasst:
Junge Menschen in der EU
Handlungsbereiche
Datenbank der Europäischen Kommission über frühere und aktuelle Beihilfefälle, in denen noch keine Entscheidung ergangen ist
Offizielles Beschwerdeformular, das bei Verdacht auf eine rechtswidrige staatliche Beihilfe verwendet werden kann
Verschiedene Rechtsvorschriften, die für staatliche Beihilfen in der EU gelten
Mehr zu den Verfahren, die bei der Bearbeitung eines Antrags für staatliche Beihilfe einzuhalten sind, von der Anmeldung und Prüfverfahren bis hin zum förmlichen Beschluss und zur Rückforderung
Mehr über die Rolle der nationalen Gerichte bei der Anwendung des EU-Beihilferechts
Mehr zu früheren und aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätzen sowie Referenz- und Abzinsungssätzen für EU-Länder
Mehr über den Anzeiger, das Benchmarking-Instrument der Kommission für staatliche Beihilfen, das jährlich veröffentlicht wird
Liste der endgültigen Beschlüsse der Kommission, die seit 2014 über Steuerplanungspraktiken und laufende formelle Untersuchungen mit EU-Ländern erlassen wurden
Mehr über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, die in der Regel einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten
Die größten Erfolge
Die EU-Beihilfenkontrolle bringt den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen in der EU folgende Vorteile:
- Sie sorgt für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen im EU-Binnenmarkt.
- Sie stellt sicher, dass staatliche Beihilfen gezielt dort eingesetzt werden, wo der Markt nicht oder nur unzureichend greift.
- Sie hindert die Mitgliedstaaten daran, sich gegenseitig mit Subventionen zu überbieten, was kleinere Mitgliedstaaten benachteiligen und die Steuerzahler in allen Mitgliedstaaten zusätzlich belasten würde.
Darüber hinaus sind die EU-Beihilfevorschriften flexibel genug, um unvorhergesehene Schocks für die EU-Wirtschaft zu bewältigen:
- Der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen hat den EU-Ländern geholfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen.
- Der Befristete Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels hat die EU-Länder bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Probleme im Zuge der russischen Invasion der Ukraine unterstützt, und der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten hilft den am stärksten von der Krise betroffenen Wirtschaftszweigen.
Im Fokus
Die Kommission hat einen befristeten und gezielten Rahmen für staatliche Beihilfen vorgelegt, um den Auswirkungen der Nahostkrise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige entgegenzuwirken. Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und energieintensiven Branchen können auf der Grundlage ihres tatsächlichen Verbrauchs Beihilfen in Anspruch nehmen, um einen Teil der Preissteigerungen bei Kraftstoffen oder Düngemitteln auszugleichen. Für Kleinbeträge gibt es zudem ein vereinfachtes Verfahren.
Die Maßnahmen gelten bis zum 31. Dezember 2026. In diesem Zeitraum wird die Kommission deren Inhalt, Umfang und Dauer unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Nahen Osten und der allgemeinen Wirtschaftslage regelmäßig überprüfen.
Die Seite wurde zuletzt am 22 Mai 2026 überprüft.