Was die EU tut Gemäß den EU-Rechtsvorschriften darf die Beihilfe eines Mitgliedstaats oder aus staatlichen Mitteln den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU nicht in unlauterer Weise beeinträchtigen, indem bestimmte Unternehmen oder die Herstellung bestimmter Waren begünstigt werden. Dafür sehen die Rechtsvorschriften bestimmte Bedingungen für „staatliche Beihilfen“ vor. Als solche gelten alle Vorteile, die nationale Behörden bestimmten Unternehmen auf selektiver Basis gewähren. Dies kann Zuschüsse, staatlich garantierte Darlehen, zinslose Darlehen, Steuererleichterungen oder die Bereitstellung von Waren/Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen umfassen. Staatliche Beihilfen können sinnvoll sein, wenn sie Ziele von öffentlichem Interesse verfolgen, die schwerer wiegen als mögliche Wettbewerbsverzerrungen. Die Europäische Kommission ist dafür zuständig, zu prüfen, ob die geplante Beihilfe dem entspricht. Durch die Kontrolle staatlicher Beihilfen trägt die Kommission dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu wahren, und stellt sicher, dass Unternehmen aufgrund ihrer Leistungen miteinander konkurrieren und nicht aufgrund einer staatlichen Begünstigung. Um die Auswirkungen staatlicher Beihilfen zu überwachen, erhebt die Kommission regelmäßig Daten, aus denen hervorgeht, wie die Mitgliedstaaten ihre Beihilfemaßnahmen umsetzen. Zahlen und Fakten zu staatlichen BeihilfenIm Jahr 2024 gewährten die EU-Mitgliedstaaten Beihilfen in Höhe von 168,23 Mrd. EUR bzw. 0,94 % des gesamten BIP. Dies umfasst: Junge Menschen in der EU 68,82 Mrd. EUR zur Förderung von Umweltschutz und Energieeinsparungen 14,16 Mrd. EUR zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung und Innovation13,42 Mrd. EUR für regionale Entwicklung Quelle: Anzeiger für staatliche Beihilfen 2025 HandlungsbereicheFälleDatenbank der Europäischen Kommission über frühere und aktuelle Beihilfefälle, in denen noch keine Entscheidung ergangen istBeschwerdenOffizielles Beschwerdeformular, das bei Verdacht auf eine rechtswidrige staatliche Beihilfe verwendet werden kannRechtsvorschriftenVerschiedene Rechtsvorschriften, die für staatliche Beihilfen in der EU geltenVerfahrenMehr zu den Verfahren, die bei der Bearbeitung eines Antrags für staatliche Beihilfe einzuhalten sind, von der Anmeldung und Prüfverfahren bis hin zum förmlichen Beschluss und zur RückforderungNationale GerichteMehr über die Rolle der nationalen Gerichte bei der Anwendung des EU-BeihilferechtsReferenz- und Abzinsungssätze und bei Rückforderungen angewandte ZinssätzeMehr zu früheren und aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätzen sowie Referenz- und Abzinsungssätzen für EU-LänderBeihilfenanzeigerMehr über den Anzeiger, das Benchmarking-Instrument der Kommission für staatliche Beihilfen, das jährlich veröffentlicht wirdSteuervorbescheideListe der endgültigen Beschlüsse der Kommission, die seit 2014 über Steuerplanungspraktiken und laufende formelle Untersuchungen mit EU-Ländern erlassen wurdenWichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem InteresseMehr über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, die in der Regel einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten Die größten Erfolge Die EU-Beihilfenkontrolle bringt den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen in der EU folgende Vorteile:Sie sorgt für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen im EU-Binnenmarkt.Sie stellt sicher, dass staatliche Beihilfen gezielt dort eingesetzt werden, wo der Markt nicht oder nur unzureichend greift.Sie hindert die Mitgliedstaaten daran, sich gegenseitig mit Subventionen zu überbieten, was kleinere Mitgliedstaaten benachteiligen und die Steuerzahler in allen Mitgliedstaaten zusätzlich belasten würde. Darüber hinaus sind die EU-Beihilfevorschriften flexibel genug, um unvorhergesehene Schocks für die EU-Wirtschaft zu bewältigen: Der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen hat den EU-Ländern geholfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen.Der Befristete Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels hat die EU-Länder bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Probleme im Zuge der russischen Invasion der Ukraine unterstützt, und der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten hilft den am stärksten von der Krise betroffenen Wirtschaftszweigen. Im Fokus Befristete staatliche Beihilfen für von der Nahostkrise betroffene SektorenDie Kommission hat einen befristeten und gezielten Rahmen für staatliche Beihilfen vorgelegt, um den Auswirkungen der Nahostkrise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige entgegenzuwirken. Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und energieintensiven Branchen können auf der Grundlage ihres tatsächlichen Verbrauchs Beihilfen in Anspruch nehmen, um einen Teil der Preissteigerungen bei Kraftstoffen oder Düngemitteln auszugleichen. Für Kleinbeträge gibt es zudem ein vereinfachtes Verfahren. Die Maßnahmen gelten bis zum 31. Dezember 2026. In diesem Zeitraum wird die Kommission deren Inhalt, Umfang und Dauer unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Nahen Osten und der allgemeinen Wirtschaftslage regelmäßig überprüfen.Mehr dazu Aktuelles Pressemitteilung4. Juni 2026Kommission genehmigt staatliche Beihilfe Spaniens in Höhe von 25 Mio. EUR zur Unterstützung von Fischereiunternehmen bei der Bewältigung des Anstiegs der KraftstoffpreiseLesedauer: 3 MinPressemitteilung2. Juni 2026Kommission genehmigt staatliche Beihilfe Spaniens in Höhe von 54 Mio. EUR zur Unterstützung von Agrarunternehmen bei der Bewältigung des Anstiegs der KraftstoffpreiseLesedauer: 3 MinAlle anzeigen Weitere InformationenWettbewerbspolitik Die Seite wurde zuletzt am 22 Mai 2026 überprüft.
Gemäß den EU-Rechtsvorschriften darf die Beihilfe eines Mitgliedstaats oder aus staatlichen Mitteln den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU nicht in unlauterer Weise beeinträchtigen, indem bestimmte Unternehmen oder die Herstellung bestimmter Waren begünstigt werden. Dafür sehen die Rechtsvorschriften bestimmte Bedingungen für „staatliche Beihilfen“ vor. Als solche gelten alle Vorteile, die nationale Behörden bestimmten Unternehmen auf selektiver Basis gewähren. Dies kann Zuschüsse, staatlich garantierte Darlehen, zinslose Darlehen, Steuererleichterungen oder die Bereitstellung von Waren/Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen umfassen. Staatliche Beihilfen können sinnvoll sein, wenn sie Ziele von öffentlichem Interesse verfolgen, die schwerer wiegen als mögliche Wettbewerbsverzerrungen. Die Europäische Kommission ist dafür zuständig, zu prüfen, ob die geplante Beihilfe dem entspricht. Durch die Kontrolle staatlicher Beihilfen trägt die Kommission dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu wahren, und stellt sicher, dass Unternehmen aufgrund ihrer Leistungen miteinander konkurrieren und nicht aufgrund einer staatlichen Begünstigung. Um die Auswirkungen staatlicher Beihilfen zu überwachen, erhebt die Kommission regelmäßig Daten, aus denen hervorgeht, wie die Mitgliedstaaten ihre Beihilfemaßnahmen umsetzen.
FälleDatenbank der Europäischen Kommission über frühere und aktuelle Beihilfefälle, in denen noch keine Entscheidung ergangen ist
BeschwerdenOffizielles Beschwerdeformular, das bei Verdacht auf eine rechtswidrige staatliche Beihilfe verwendet werden kann
VerfahrenMehr zu den Verfahren, die bei der Bearbeitung eines Antrags für staatliche Beihilfe einzuhalten sind, von der Anmeldung und Prüfverfahren bis hin zum förmlichen Beschluss und zur Rückforderung
Nationale GerichteMehr über die Rolle der nationalen Gerichte bei der Anwendung des EU-Beihilferechts
Referenz- und Abzinsungssätze und bei Rückforderungen angewandte ZinssätzeMehr zu früheren und aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätzen sowie Referenz- und Abzinsungssätzen für EU-Länder
BeihilfenanzeigerMehr über den Anzeiger, das Benchmarking-Instrument der Kommission für staatliche Beihilfen, das jährlich veröffentlicht wird
SteuervorbescheideListe der endgültigen Beschlüsse der Kommission, die seit 2014 über Steuerplanungspraktiken und laufende formelle Untersuchungen mit EU-Ländern erlassen wurden
Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem InteresseMehr über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, die in der Regel einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten
Befristete staatliche Beihilfen für von der Nahostkrise betroffene SektorenDie Kommission hat einen befristeten und gezielten Rahmen für staatliche Beihilfen vorgelegt, um den Auswirkungen der Nahostkrise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige entgegenzuwirken. Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und energieintensiven Branchen können auf der Grundlage ihres tatsächlichen Verbrauchs Beihilfen in Anspruch nehmen, um einen Teil der Preissteigerungen bei Kraftstoffen oder Düngemitteln auszugleichen. Für Kleinbeträge gibt es zudem ein vereinfachtes Verfahren. Die Maßnahmen gelten bis zum 31. Dezember 2026. In diesem Zeitraum wird die Kommission deren Inhalt, Umfang und Dauer unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Nahen Osten und der allgemeinen Wirtschaftslage regelmäßig überprüfen.Mehr dazu
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