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EDES-Datenbank

Liste der Personen oder Stellen, die unter anderem aufgrund von schwerem beruflichen Fehlverhalten, Betrug, Korruption und anderen kriminellen Handlungen oder wegen erheblicher Mängel bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Hauptauflagen von Aufträgen ausgeschlossen sind, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden.

Liste der ausgeschlossenen oder mit finanziellen Sanktionen belegten Wirtschaftsteilnehmer

Die im Folgenden aufgeführten Wirtschaftsteilnehmer sind für die genannten Zeiträume von der Teilnahme an EU-Verfahren zur Vergabe von Aufträgen und Gewährung von Finanzhilfen, EU-Wettbewerben um Preisgelder, EU-Finanzierungsinstrumenten, EU-Verfahren zur Auswahl von Sachverständigen sowie jeglichen anderen Arten von Beiträgen aus dem EU-Haushalt ausgeschlossen und/oder mit einer finanziellen Sanktion belegt worden. Daher kann kein Vertrag an sie vergeben werden, der aus dem EU-Haushalt finanziert wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur diejenigen Fälle aufgeführt sind, für die eine Entscheidung zur Veröffentlichung getroffen wurde, um die abschreckende Wirkung der Sanktionen zu verstärken. Weitere Fälle von Ausschlüssen und finanziellen Sanktionen sind in der Datenbank der Kommission aufgeführt (EDES-DB), die nur für berechtigte, am Haushaltsvollzug beteiligte Nutzer zugänglich ist.
Über die Veröffentlichung der Verwaltungssanktionen befindet der/die zuständige Anweisungsbefugte, und sie betreffen die in Artikel 136 Absatz 1 Buchstaben c bis h der Haushaltsordnung genannten Ausschlusssituationen, nämlich:

  • schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
  • Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Straftaten mit terroristischem Hintergrund oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
  • erhebliche Mängel bei der Erfüllung der Hauptauflagen bei der Ausführung eines aus dem Haushalt finanzierten Auftrags
  • Unregelmäßigkeiten
  • Einrichtung einer Stelle zur Umgehung steuerlicher oder sozialer Verpflichtungen
  • Umgehung steuerlicher oder sozialer Verpflichtungen durch eine Stelle

Die Entscheidung über die Veröffentlichung erfolgt im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Schwere der Umstände, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die finanziellen Interessen und das Ansehen der Union; die seit dem Verhalten verstrichene Zeit; die Dauer des Verhaltens und Wiederholungsfälle; Vorsatz oder der Grad der Fahrlässigkeit; die Frage, ob es um einen begrenzten Betrag geht) und mit dem Schutz personenbezogener Daten. Siehe Artikel 136 Absatz 3 der Haushaltsordnung.
Bei einem Ausschluss wird die Veröffentlichung gelöscht, sobald der Ausschluss endet. Bei finanziellen Sanktionen wird die Veröffentlichung sechs Monate nach Zahlung der Geldbuße gelöscht. Siehe Artikel 140 der Haushaltsordnung.