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Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der EU

Überblick über die wichtigsten Instrumente zum Schutz der finanziellen Interessen der EU: OLAF, das Amt für die Untersuchung möglicher Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten, und EDES, das System zur Aufdeckung und Sanktionierung unzuverlässiger Wirtschaftsteilnehmer.

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Die missbräuchliche Verwendung von Mitteln aus dem EU-Haushalt oder die Hinterziehung von Steuern, Zöllen und Abgaben, aus denen der EU-Haushalt finanziert wird, schadet den europäischen Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung untersucht Betrugsfälle zu Lasten des EU-Haushalts, Korruption und Fälle schweren Fehlverhaltens innerhalb der EU-Institutionen und entwickelt Strategien zur Betrugsbekämpfung.

Trotz seiner Zugehörigkeit zur Europäischen Kommission ist das OLAF operativ unabhängig. Es erhält aus verschiedensten Quellen Informationen über mögliche Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten, die die finanziellen Interessen der EU berühren, und kann Sachverhalte im Zusammenhang mit Betrug, Korruption und anderen Straftaten untersuchen, die Folgendes betreffen:

  • sämtliche EU-Ausgaben: die wichtigsten Ausgabenkategorien wie Strukturfonds, Fonds für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung, direkte Ausgaben und Außenhilfe;
  • einige Bereiche der EU-Einnahmen, hauptsächlich Zölle;
  • Fälle, in denen Verdacht auf schwerwiegendes Fehlverhalten von Bediensteten und Mitgliedern der EU-Organe und -Einrichtungen besteht.

European Anti-Fraud Office

The European Anti-Fraud Office (OLAF) investigates and prevents fraudulent use of EU funds. It also develops the European Commission's anti-fraud policy.

Meldung von Betrugsfällen

Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES)

Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem wurde von der Kommission 2016 zum besseren Schutz der finanziellen Interessen der Union und zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung eingerichtet.

Es ersetzt das Frühwarnsystem und die zentrale Ausschlussdatenbank. Die EDES-Vorschriften gelten für alle Verträge, Finanzhilfen, Vereinbarungen, Preisgelder und Finanzierungsinstrumente, die Vergütung von Sachverständigen sowie die Ausführung des Haushaltsplans in indirekter Mittelverwaltung.

Das System soll die finanziellen Interessen der Union vor unzuverlässigen Wirtschaftsteilnehmern schützen, indem diese ermittelt, von der Finanzierung ausgeschlossen und mit finanziellen Sanktionen belegt werden. Mögliche Ausschlussgründe:

  • Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit
  • Nichtzahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
  • schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
  • Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung usw.
  • schwere Vertragsverletzung
  • Unregelmäßigkeiten
  • Gründung der Einrichtung mit der Absicht, steuerliche, soziale oder sonstige rechtliche Verpflichtungen zu umgehen (Gründung von Briefkastenfirmen)

Die EDES-Datenbank wird von der Kommission eingerichtet und betrieben. Die Kommission, ihre Exekutivagenturen, andere Organe, Einrichtungen und europäische Ämter liefern Informationen zur Früherkennung oder zum Ausschluss und/oder zur Verhängung finanzieller Sanktionen.

EDES

Die Liste der Wirtschaftsteilnehmer, die von einer EU-Finanzierung ausgeschlossen oder mit einem Bußgeld belegt wurden, wie das EDES funktioniert und welches seine Rechtsgrundlage ist.