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Europäische Kommission

Das Potenzial der EU-Gebiete in äußerster Randlage ausschöpfen

  • Presseartikel
  • 10. September 2026
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min
A beach of Faïal, in the Azores, Portugal

 

Zu den Gebieten in äußerster Randlage gehören Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Martin (Frankreich), die Azoren, Madeira (Portugal) und die Kanarischen Inseln (Spanien). In diesen am weitesten abgelegenen Gebieten der EU leben fünf Millionen Menschen. Sie erweitern die Präsenz der EU auf der ganzen Welt und spielen eine wichtige geostrategische Rolle. Die Kommission hat eine neue Strategie vorgelegt, mit der sichergestellt werden soll, dass diese abgelegenen Regionen ihr Potenzial voll ausschöpfen können – durch mehr Unterstützung, Resilienz und Chancengleichheit für ihre Bevölkerung. 

Die Kommission hat auch gezielte Anpassungen der EU-Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um den besonderen Gegebenheiten und Einschränkungen der Gebiete in äußerster Randlage besser Rechnung zu tragen. Die Vorschläge sind auf die Bedürfnisse der betroffenen Regionen zugeschnitten und betreffen Bereiche wie Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Migration und Steuern. 

Die Strategie verfolgt vier Ziele: 

  • Nutzung des geostrategischen Potenzials und Stärkung der regionalen Integration: eine bessere Abstimmung der Innen- und Außenpolitik der EU zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern. 
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Zugangs zum Binnenmarkt: Unterstützung von intelligenter Spezialisierung in lokalen Wettbewerbsbereichen, wie der blauen Wirtschaft, erneuerbaren Energie, Biotechnologie, Forschung und Raumfahrt.  
  • Verbesserung der Resilienz und Vorsorge: bessere Anpassung an den Klimawandel und Bewältigung ökologischer Herausforderungen, wobei gleichzeitig die biologische Vielfalt besser geschützt wird. Stärkung des Katastrophenschutzes, Förderung der Energieautonomie, Schutz kritischer Infrastruktur wie Häfen und Seekabel sowie Stärkung der Ernährungssicherheit und Selbstversorgung. 
  • Förderung der sozialen Gerechtigkeit und Unterstützung der Menschen: dabei helfen, Arbeitsplätze zu schaffen, den Zugang zu Bildung, erschwinglichem Wohnraum, sauberem Wasser und zur Gesundheitsversorgung zu verbessern, Armut zu verringern und gleichzeitig das Recht der Menschen – insbesondere junger Menschen – zu unterstützen, an dem Ort zu bleiben, den sie ihre Heimat nennen. 

Auf breiterer Ebene sorgt die EU auch dafür, dass ihre Unterstützung für die Gebiete in äußerster Randlage insgesamt kohärenter ist. Beispielsweise enthält der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems mehrere wichtige Bestimmungen für diese Regionen, ebenso wie der vorgeschlagene Rechtsakt über die Vergabe öffentlicher Aufträge, mit dem die Anpassung bestimmter Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage ermöglicht wird. 

In Zukunft wird die Kommission bei der Vorbereitung künftiger Initiativen die besondere Situation der Gebiete in äußerster Randlage berücksichtigen. Sie verfolgt das Ziel, eine solide Partnerschaft zwischen diesen Regionen, den EU-Ländern und der Kommission zu fördern, unter anderem durch einen jährlichen strukturierten Dialog und ein dafür vorgesehenes Portal.  

 

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Datum der Veröffentlichung
10. September 2026
Autor
Generaldirektion Kommunikation