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Europäische Kommission

Neue Verpackungsvorschriften für weniger Abfall und einfacheres Recycling

  • Presseartikel
  • 12. August 2026
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min
Young businessman packing cardboard box at table in apartment. Male professional is working at home office. He is in the living room.

Seit dem 12. August 2026 gelten neue Vorschriften Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Dies wird die Art und Weise verändern, wie Produkte verpackt werden – zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen. Daraus entstehen zudem neue Chancen für Unternehmen.

Für Verpackungen werden große Mengen an Rohstoffen verwendet, und es entstehen Abfälle, die auf Deponien oder im Meer landen. Einige in Verpackungen verwendete Chemikalien können zudem schädlich sein. Mit den neuen Vorschriften werden diese Probleme angegangen, indem Anforderungen an die Herstellung und Zusammensetzung der in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen festgelegt werden. Außerdem müssen Verpackungen wiederverwendbar oder verwertbar sein, d. h. sie können nach der Verwendung wieder verwendet oder in etwas anderes umgewandelt werden. Ab 2030 werden bestimmte Einwegverpackungen verboten, wenn nachhaltigere Alternativen verfügbar sind, wie kleine Ketchup-Packungen oder Miniatur-Shampooflaschen in Hotels.

Die neuen Maßnahmen bedeuten für Verpackungen: 

  • weniger Abfall: Kunststoffverpackungen müssen teilweise aus recyceltem Material bestehen, mit steigenden Zielvorgaben für die Jahre 2030 und 2040.
  • vollständige Recyclingfähigkeit: alle Verpackungen müssen bis 2030 recycelbar sein, damit ihre Bestandteile anschließend für etwas anderes verwendet werden können.
  • eindeutige Kennzeichnung: Deutliche Beschriftungen und Farben erleichtern die Mülltrennung für das Recycling – sie zeigen, woraus der Müll besteht, in welchen Behälter er gehört und wie er zur Wiederverwendung zurückgebracht werden kann. 
  • mehr Sinn: Überflüssige Verpackungen und Platzverschwendung bei Lieferungen werden reduziert
  • einfachere Wiederverwendung, Wiederbefüllung und Sammlung: Pfand- und Rücknahmesysteme werden gestärkt. Unternehmen müssen nach Möglichkeit Wiederverwendungs- oder Wiederbefüllungsmöglichkeiten ohne Aufpreis zur Verfügung stellen.
  • mehr Fairness und Sicherheit: Marken, die nicht recycelbare oder umweltschädliche Materialien verwenden, müssen für deren Beseitigung aufkommen. Schädliche und krebserregende „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS) werden in Lebensmittelverpackungen begrenzt. 

Die EU setzt sich für den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie für den Aufbau einer stärker kreislauforientierten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ein. Die Verordnung für Verpackungsabfälle zielt darauf ab, die ökologischen Herausforderungen im Zusammenhang mit Verpackungsabfällen anzugehen, die Vorschriften für im Binnenmarkt tätige Unternehmen zu harmonisieren und Chancen für Unternehmen zu schaffen, die in den Bereichen Recycling und nachhaltige Verpackungslösungen tätig sind.

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Datum der Veröffentlichung
12. August 2026
Autor
Generaldirektion Kommunikation