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Europäische Kommission

EU KIDS Act: damit Kinder sicherer im Internet unterwegs sind

  • Presseartikel
  • 17. September 2026
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min

Die Risiken, denen Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von Online-Plattformen ausgesetzt sind, geben zunehmend Anlass zur Sorge: Solche Plattformen haben ein hohes Suchtpotenzial und sind darauf ausgelegt, die Aufmerksamkeit der Nutzer so lange wie möglich zu halten. 

Der Schutz von Kindern in der Online-Welt ist ein vorrangiges Anliegen für die Europäische Kommission. Deshalb haben wir den neuen EU KIDS Act vorgeschlagen, mit dem ein schrittweiser Ansatz für die Social-Media-Nutzung durch Kinder in der gesamten EU eingeführt werden soll.

Der EU KIDS Act gilt für Online-Dienste, die von Minderjährigen genutzt werden, darunter soziale Medien, Videoplattformen, Online-Spiele sowie KI-Begleiter und Chatbots. 

Hinauszögerung des Zugangs zu Social Media 

Der Vorschlag sieht vor, dass der Zugang zu Social-Media-Plattformen vom Alter abhängig gemacht wird. 

  • Kinder im Alter von unter 13 Jahren: erhalten keinen Zugang zu Social Media. Sie können weiterhin kindgerechte Videoplattformen über ein Konto nutzen, das von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten verwaltet wird.
  • Kinder im Alter von 13 bis 15 Jahren (ausschließlich): können Social Media über ein von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten verwaltetes Mini-Konto mit begrenzten Funktionen und einer zeitlichen Begrenzung von einer Stunde pro Tag nutzen.
  • Kinder ab 15 Jahren: können ihr eigenes Social-Media-Konto eröffnen und verwalten.

Inhärente Sicherheit 

Online-Dienste, die von Minderjährigen genutzt werden, müssen grundsätzlich einen besseren Schutz bieten.  

Dies umfasst  

  • Begrenzung von Funktionen, die eine übermäßige Nutzung fördern können, wie endlosem Scrollen, trügerischen Belohnungen und Push-Benachrichtigungen während der Nachtruhe 
  • Verbot der unaufgeforderten Kontaktaufnahme durch Fremde 
  • Sicherstellung, dass Profile für Minderjährige standardmäßig privat sind 
  • einfache Möglichkeiten, Nutzerinnen und Nutzer zu blockieren und diese stummzuschalten 

KI-Begleiter und Chatbots müssen zudem standardmäßig ausgeschaltet sein und dürfen nicht mehr in einer Weise handeln können, die zu emotionaler Abhängigkeit führt. 

Überprüfung des Alters 

Online-Dienste und App-Stores müssen Instrumente zur Altersfeststellung verwenden und gleichzeitig ihre Privatsphäre zu schützen. Sie können beispielsweise die EU-App zur Altersüberprüfung nutzen, in der keine Identitätsdokumente oder biometrischen Daten gespeichert werden. 

Social-Media-Dienste und Video-Sharing-Plattformen eine Altersüberprüfung durchführen, wenn ein neues Konto eröffnet wird.  

Stärkere Verantwortung seitens der Plattformen 

Mit dem EU KIDS Act wird auch die Beweislast von den Regulierungsbehörden auf die Plattformen verlagert. Anbieter sehr großer Online-Plattformen müssen nachweisen, dass ihre Dienste für Kinder sicher und auf ihr Wohlergehen ausgerichtet sind. 

Der Vorschlag baut auf der Arbeit des Sonderausschusses auf, das von Präsidentin von der Leyen eingesetzt wurde, um mithilfe von Beiträgen von Sachverständigen einen starken und praktischen europäischen Ansatz für die Sicherheit von Kindern im Internet zu entwickeln. 

Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft, die über den endgültigen Text verhandeln und darüber entscheiden werden, bevor er in Kraft tritt. 

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Datum der Veröffentlichung
17. September 2026
Autor
Generaldirektion Kommunikation