Die EU-Kommission teilte mit, dass eine neue App für den Altersnachweis, mit der Kinder online geschützt werden sollen, einsatzbereit ist. In ihrer jüngsten Erklärung bestätigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass die Technologie einsatzbereit ist und den Bürgerinnen und Bürgern bald zur Verfügung stehen wird. Mit dieser App können Nutzer ihr Alter nachweisen, wenn sie auf Online-Plattformen zugreifen. So werden Kinder vor schädlichen oder unangemessenen Inhalten geschützt.Kinder verbringen immer mehr Zeit online, wodurch ihre Sicherheit angesichts weitverbreiteter Cybermobbing-Fälle und suchterzeugender Plattformdesigns zunehmend Anlass zur Sorge gibt. Damit Kinder keinen schädlichen und illegalen Inhalten ausgesetzt sind und vor der Kontaktaufnahme zu Missbrauchszwecken („Grooming“) geschützt werden, schlägt die Kommission eine innovative europäische Lösung vor. Die neue App für den Altersnachweis ist benutzerfreundlich und lässt sich mit einem Reisepass oder Personalausweis einrichten, sodass Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter beim Zugriff auf Online-Dienste nachweisen können. Die App ist anonym, funktioniert auf jedem Gerät und ist vollständig Open Source, wodurch auch Partnerländer weltweit sie nutzen können. Die App ist eine kostenlose und benutzerfreundliche Lösung für mehr Sicherheit von Kindern im Netz, auf die sich Online-Plattformen problemlos verlassen können. Einige EU-Länder planen bereits, die App in ihre nationalen Brieftaschen für die digitale Identität zu integrieren, woraufhin die EU-Kommissionspräsidentin weitere EU-Länder und die Privatwirtschaft einlud, diesem Beispiel zu folgen.Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, die digitale Welt für Kinder sicherer zu machen. Mit der App für den Altersnachweis unternimmt die EU wichtige Schritte, um Kinder zu schützen und Online-Plattformen zur Verantwortung zu ziehen, und stellt damit die Sicherheit von Kindern noch stärker über kommerzielle Interessen. Mehr zum ThemaErklärung von Präsidentin von der LeyenDigitale Wirtschaft und Gesellschaft Einzelheiten Datum der Veröffentlichung15. April 2026AutorGeneraldirektion Kommunikation