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Europäische Kommission

Das Handelsabkommen zwischen der EU und Indien

Ein Blick auf die Zahlen

Der Waren- und Dienstleistungshandel zwischen der EU und Indien beläuft sich bereits jetzt auf mehr als 180 Mrd. EUR jährlich, was fast 800 000 Arbeitsplätzen in der EU zugutekommt. Von dem Abkommen werden starke positive Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft erwartet.

  • 107,6 %
    geschätzter Anstieg der jährlichen EU-Warenexporte nach Indien bis 2032
  • 4 Mrd. EUR pro Jahr
    Einsparungen bei den Zöllen für europäische Exporteure
  • 90 %
    der Zölle aufgehoben oder gesenkt

Chancen für EU-Exporteure

Das Abkommen verschafft EU-Unternehmen einen privilegierten Zugang zum bevölkerungsreichsten Land (fast 1,5 Milliarden Menschen) und zur viertgrößten Volkswirtschaft der Welt.

Mit 6 000 in Indien tätigen europäischen Unternehmen wird das Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit steigern und neue Chancen in mehreren Wirtschaftszweigen eröffnen.

Die wichtigsten Vorteile für EU-Exporteure sind:

  • ein offeneres, stabileres und berechenbareres Geschäftsumfeld
  • schnellere und einfachere Zollverfahren
  • Präferenzzugang zum indischen Dienstleistungsmarkt, einschließlich Finanzdienstleistungen und Seeverkehr
  • starker Schutz und strenge Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich Urheberrechte, Handelsmarken, Geschmacksmuster und Geschäftsgeheimnisse
  • Unterstützung kleiner EU-Unternehmen, damit sie von neuen Exportmöglichkeiten profitieren können

Vorteile für die EU-Landwirtschaft

Das Abkommen wird auch die sensiblen Sektoren Europas schützen. Die EU wird

  • ihre derzeitigen Zölle auf sensible Erzeugnisse wie Rindfleisch, Zucker, Reis, Hühnerfleisch, Milchpulver, Honig, Bananen, Weichweizen, Knoblauch und Ethanol beibehalten
  • begrenzte Importe von Erzeugnissen wie Schaf- und Ziegenfleisch, Zuckermais, Weintrauben, Gurken, getrockneten Speisezwiebeln, Rum aus Melasse und Stärke ermöglichen

Ein bilateraler Schutzmechanismus wird Maßnahmen zulassen, falls Importe Schwierigkeiten bereiten.

Strenge EU-Vorschriften für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Die Menschen in Europa genießen sichere und gesunde Lebensmittel dank der weltweit höchsten Gesundheits- und Lebensmittelstandards, die auch in diesem neuen Abkommen geachtet werden. Damit diese Standards eingehalten werden,

  • wird die Kommission die Audits und Grenzkontrollen für importierte Lebensmittel sowie tierische und pflanzliche Erzeugnisse verstärken. Die Kontrollen und Audits importierter Waren, insbesondere bei Pestiziden und Tierschutz, werden verstärkt.

Förderung von nachhaltigem Handel

Das Abkommen geht über Handelsfragen hinaus und enthält auch Verpflichtungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Arbeitnehmerrechte und Klimawandel. Das Abkommen

  • verpflichtet sowohl die EU als auch Indien zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris
  • schützt Arbeitnehmerrechte
  • stärkt die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen
  • umfasst die Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit in Umwelt- und Klimafragen mit Handelsbezug
  • gewährleistet eine wirksame Umsetzung, wobei zivilgesellschaftliche Organisationen eine aktive Rolle spielen

Häufig gestellte Fragen

Warum hat die EU ein Freihandelsabkommen mit Indien ausgehandelt?

Indien ist die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt mit der weltweit größten Bevölkerung. Dennoch sind die EU-Exporte nach Indien im Vergleich zu unseren Ausfuhren in andere Länder relativ gering. Dies ist zum Teil auf die sehr hohen Zölle zurückzuführen, die Indien auf importierte Waren erhebt. Mit dem Abkommen werden Zölle gesenkt und der Verwaltungsaufwand verringert, wodurch einfacher, kostengünstiger und schneller Handel getrieben werden kann. Dies wird auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen.

Wie wird sich das Abkommen auf die EU-Exporte auswirken?

Es wird erwartet, dass sich die EU-Ausfuhren nach Indien, die bereits 800 000 Arbeitsplätze in Europa sichern, durch das Abkommen verdoppeln. Das Handelsabkommen wird neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen, wodurch wiederum neue Arbeitsplätze gefördert werden.

Wie wird das Abkommen den grünen Wandel unterstützen?

Sowohl die EU als auch Indien verpflichten sich, in Klimafragen und bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zusammenzuarbeiten und die Umsetzung von internationalen Übereinkünften wie dem Übereinkommen von Paris, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen voranzutreiben.

Wie geht es weiter?

1. Veröffentlichung ausgehandelter Textentwürfe

2. Rechtliche Überarbeitung und Übersetzung in alle EU-Amtssprachen

3. Vorlage des Abkommens an den Rat der EU zur Unterzeichnung und zum Abschluss

4. Annahme durch den Rat

5. Unterzeichnung des Abkommens zwischen der EU und Indien

6. Zustimmung des Europäischen Parlaments zu dem Abkommen

7. Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens

 

Sobald Indien das Abkommen ebenfalls ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.

Hintergrund

Die EU und Indien haben die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen 2007 begonnen. 2013 wurden die Gespräche ausgesetzt und 2022 wieder aufgenommen. Die Verhandlungen wurden im Januar 2026 erfolgreich abgeschlossen. 

Neben dem Freihandelsabkommen verhandeln die EU und Indien auch über ein Abkommen über geografische Angaben und ein Investitionsschutzabkommen.