Zusammen machen die EU und Indien mit zwei Milliarden Menschen rund ein Viertel der Weltbevölkerung und rund 25 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Das Handelsabkommen ist das bislang umfassendste, das die EU und Indien je geschlossen haben, und wird der EU einen erheblichen Wettbewerbsvorteil in wichtigen Branchen der Industrie und des Agrarlebensmittel-Sektors verschaffen. Es wird Handel, Investitionen und politische Beziehungen zwischen den beiden größten Demokratien der Welt stärken. Das Abkommen wird
- Handelshemmnisse beseitigen und Verfahren vereinfachen
- neue Exportmöglichkeiten eröffnen
- die EU-Wirtschaft durch Diversifizierung der Lieferketten stärken

Chancen für EU-Exporteure
Das Abkommen verschafft EU-Unternehmen einen privilegierten Zugang zum bevölkerungsreichsten Land (fast 1,5 Milliarden Menschen) und zur viertgrößten Volkswirtschaft der Welt.
Mit 6 000 in Indien tätigen europäischen Unternehmen wird das Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit steigern und neue Chancen in mehreren Wirtschaftszweigen eröffnen.
Die wichtigsten Vorteile für EU-Exporteure sind:
Vorteile für die EU-Landwirtschaft
Das Abkommen wird auch die sensiblen Sektoren Europas schützen. Die EU wird
- ihre derzeitigen Zölle auf sensible Erzeugnisse wie Rindfleisch, Zucker, Reis, Hühnerfleisch, Milchpulver, Honig, Bananen, Weichweizen, Knoblauch und Ethanol beibehalten
- begrenzte Importe von Erzeugnissen wie Schaf- und Ziegenfleisch, Zuckermais, Weintrauben, Gurken, getrockneten Speisezwiebeln, Rum aus Melasse und Stärke ermöglichen
Ein bilateraler Schutzmechanismus wird Maßnahmen zulassen, falls Importe Schwierigkeiten bereiten.
Strenge EU-Vorschriften für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Die Menschen in Europa genießen sichere und gesunde Lebensmittel dank der weltweit höchsten Gesundheits- und Lebensmittelstandards, die auch in diesem neuen Abkommen geachtet werden. Damit diese Standards eingehalten werden,
Häufig gestellte Fragen
Warum hat die EU ein Freihandelsabkommen mit Indien ausgehandelt?
Indien ist die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt mit der weltweit größten Bevölkerung. Dennoch sind die EU-Exporte nach Indien im Vergleich zu unseren Ausfuhren in andere Länder relativ gering. Dies ist zum Teil auf die sehr hohen Zölle zurückzuführen, die Indien auf importierte Waren erhebt. Mit dem Abkommen werden Zölle gesenkt und der Verwaltungsaufwand verringert, wodurch einfacher, kostengünstiger und schneller Handel getrieben werden kann. Dies wird auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen.
Wie wird sich das Abkommen auf die EU-Exporte auswirken?
Es wird erwartet, dass sich die EU-Ausfuhren nach Indien, die bereits 800 000 Arbeitsplätze in Europa sichern, durch das Abkommen verdoppeln. Das Handelsabkommen wird neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen, wodurch wiederum neue Arbeitsplätze gefördert werden.
Wie wird das Abkommen den grünen Wandel unterstützen?
Sowohl die EU als auch Indien verpflichten sich, in Klimafragen und bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zusammenzuarbeiten und die Umsetzung von internationalen Übereinkünften wie dem Übereinkommen von Paris, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen voranzutreiben.
Wie geht es weiter?
1. Veröffentlichung ausgehandelter Textentwürfe
2. Rechtliche Überarbeitung und Übersetzung in alle EU-Amtssprachen
3. Vorlage des Abkommens an den Rat der EU zur Unterzeichnung und zum Abschluss
4. Annahme durch den Rat
5. Unterzeichnung des Abkommens zwischen der EU und Indien
6. Zustimmung des Europäischen Parlaments zu dem Abkommen
7. Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens
Sobald Indien das Abkommen ebenfalls ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.
Hintergrund
Die EU und Indien haben die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen 2007 begonnen. 2013 wurden die Gespräche ausgesetzt und 2022 wieder aufgenommen. Die Verhandlungen wurden im Januar 2026 erfolgreich abgeschlossen.
Neben dem Freihandelsabkommen verhandeln die EU und Indien auch über ein Abkommen über geografische Angaben und ein Investitionsschutzabkommen.