Beschäftigte multinationaler Unternehmen mit Sitz in der EU werden dank neuer Vorschriften für die Europäischen Betriebsräte (EBR) besser vertreten. Diese Betriebsräte stellen sicher, dass Arbeitskräfte an Entscheidungen über länderübergreifende Angelegenheiten beteiligt werden, etwa, wenn Umstrukturierungen anstehen. Dadurch können sich die Arbeitnehmer/innen im Vorfeld auf Veränderungen in der Arbeitswelt wie Arbeitskräftemangel oder neue Technologien einstellen und sie bewältigen. Gegenwärtig vertreten rund 1000 EBR die Interessen von fast 11,3 Millionen europäischen Beschäftigten. Das ist zwar mehr als der Hälfte der infrage kommenden Arbeitskräfte, jedoch hat weniger als ein Drittel der 4000 Unternehmen, in denen diese Möglichkeit besteht, einen solchen Betriebsrat.
Die Kommission hat folgende Änderungen bei der Arbeitsweise der Europäischen Betriebsräte vorgeschlagen:
- Gleiches Recht für alle Beschäftigten, die Einrichtung eines EBR zu beantragen: Ausnahmen werden gestrichen, sodass zusätzlich potenziell 5,4 Millionen Beschäftigte in 320 multinationalen Unternehmen die Einrichtung eines solchen Betriebsrats beantragen können
- Gewährleistung, dass Beschäftigte multinationaler Unternehmen rechtzeitig und in sinnvoller Weise zu Fragen konsultiert werden, die sie betreffen
- Gewährleistung, dass die EBR über die notwendigen Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können
- Festlegung von Bedingungen für ein ausgewogenes Geschlechtsverhältnis im EBR
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werden die länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung, die strategische Entscheidungsfindung der Unternehmen und das Vertrauen zwischen Firmenleitung und Beschäftigten verbessert. Sie dürften den Unternehmen nur minimale Kosten verursachen, ohne sich negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auszuwirken.
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Was sind Europäische Betriebsräte?
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Januar 2024
- Autor
- Generaldirektion Kommunikation