Festlegung der gesetzgeberischen Prioritäten
Die Kommission legt jedes Jahr im Herbst in ihrem Arbeitsprogramm die politischen Prioritäten der Kommission für das darauffolgende Jahr fest. Nach der Annahme wird das Arbeitsprogramm dem Plenum des Europäischen Parlaments und anschließend dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) vorgelegt.
Arbeitsprogramm der Kommission
Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung
Planung und Vorlage von Rechtsvorschriften
Als Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung können Privatpersonen, Unternehmen und Interessengruppen nunmehr die Initiativen der Kommission in allen Phasen des Prozesses verfolgen.
Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Gremien
Annahme der Rechtsvorschrift
Interessierte können verfolgen, wie sich die Initiativen der Kommission sowohl auf EU-Ebene als auf nationaler Ebene im Gesetzgebungsprozess entwickeln: vom ersten Vorschlag über Verhandlungen im Europäischen Parlament und Rat bis zur endgültigen Verabschiedung und Eingliederung in nationales Recht.
Auch nicht wesentliche Änderungen an EU-Initiativen, die nicht den gesamten Rechtsetzungsprozess durchlaufen müssen – sogenannte delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte – können in den einzelnen Entwicklungsstadien verfolgt werden.
Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses
Datenbank mit Stellungnahmen der nationalen Parlamente und Antworten der Europäischen Kommission
Interinstitutionelles Register der delegierten Rechtsakte
Komitologie-Register für Durchführungsrechtsakte
Startseite – Register der delegierten Rechtsakte
Anwendung des EU-Rechts
Ferner ist möglich zu erfahren, welche Maßnahmen Länder ergreifen, um die EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht umzusetzen, und den Verlauf von Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen EU-Länder zu verfolgen.
Nationale Durchführungsmaßnahmen
Register mit Vertragsverletzungsbeschlüssen
Bewertung und Verbesserung bestehender Rechtsvorschriften
Die Europäische Kommission bewertet kontinuierlich, ob das EU-Recht den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen möglichst kostengünstig gerecht wird. Bewertungen und Eignungsprüfungen dienen der Festlegung politischer Prioritäten und tragen zur strategischen Planung sowie zur Überarbeitung der bestehenden Maßnahmen und Rechtsvorschriften bei.
Bewertung von Gesetzen, politischen Maßnahmen und Finanzierungsprogrammen