Die EU und Mexiko pflegen eine starke, stabile und dynamische Partnerschaft, wobei der jährliche Handel mit Waren und Dienstleistungen ein Volumen von mehr als 100 Mrd. EUR erreicht.
Im Mai 2026 haben sie ihre Partnerschaft durch die Unterzeichnung des Modernisierten Globalabkommens und eines Interimshandelsabkommens weiter vertieft. Diese werden den Europäerinnen und Europäern, den Unternehmen und dem Agrarlebensmittelsektor erhebliche Vorteile bringen. Sie schaffen Chancen in Bereichen wie Handel, Investitionen und saubere Technologien, festigen die Lieferketten und unterstützen die Klimaschutzziele.
Das neue Abkommen wird
- Handelshemmnisse beseitigen,
- Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern
- und einen nachhaltigen Zugang zu kritischen Rohstoffen sichern.

Vorteile für den Agrarlebensmittelsektor der EU
Im Jahr 2025 führte Mexiko Agrarlebensmittelerzeugnisse aus der EU im Wert von 2,5 Mrd. EUR ein. Das Land ist der zweitgrößte Importeur dieser Erzeugnisse in Lateinamerika.
Die neuen Abkommen der EU mit Mexiko
- beseitigen 95 % der hohen mexikanischen Zölle und verbessern damit den Marktzugang für Agrarlebensmittelexporte aus der EU nach Mexiko,
- schützen 568 geografische Angaben der EU, wodurch der Verkauf von Nachahmungen charakteristischer Lebensmittel und Getränke aus bestimmten Regionen der EU in Mexiko verboten wird.
EU-Ausfuhren von Lebensmitteln und Getränken nach Mexiko
und die Versorgung mit kritischen Rohstoffen sicherstellt.
Die Abkommen zwischen der EU und Mexiko gewährleisten fairen Handel und Investitionen in Rohstoffe durch
Förderung von nachhaltigem Handel
Die EU und Mexiko vertreten in wichtigen globalen Fragen, darunter Demokratie, Menschenrechte sowie Klima- und Umweltschutz, die gleiche Haltung.
Die neuen Abkommen fördern eine nachhaltige Entwicklung, indem sie
Alle diese Verpflichtungen sind im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren durch unabhängige Expertengremien durchsetzbar; zur Überwachung ihrer Durchführung vor Ort soll ein eigener Ausschuss eingerichtet werden.
Die Abkommen enthalten auch eine gemeinsame Erklärung zu Handel, Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Frauen.
Schutz des geistigen Eigentums und Bekämpfung der Korruption
Die Abkommen verbessern den Schutz des geistigen Eigentums der EU, indem sie die Werke von Kunstschaffenden in der EU schützen. So wird es beispielsweise in Mexiko verboten, unbefugte Kopien ihrer Werke anzufertigen oder diese ohne Zahlung von Lizenzgebühren zu nutzen.
Schließlich sehen die Abkommen auch Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption vor, indem
- Bestechung für Personen im Beamtenstatus unter Strafe gestellt wird,
- interne Kontrollen, externe Prüfungen und die Finanzberichterstattung gestärkt werden
- und Geldwäsche bekämpft wird.
Hintergrund
Die EU und Mexiko nahmen die Verhandlungen über ein Modernisiertes Globalabkommen 2016 auf. Die Verhandlungen wurden im Januar 2025 erfolgreich abgeschlossen.
Im Rahmen des 8. EU-Mexiko-Gipfels im Mai 2026 unterzeichneten die EU und Mexiko das Modernisierte Globalabkommen und das Interimshandelsabkommen.
Nächste Schritte
Nach der Unterzeichnung des Modernisierten Globalabkommens und des Interimshandelsabkommens befolgen die EU und Mexiko ihre jeweiligen Verfahren zur Ratifizierung der Abkommen.
Auf EU-Seite bedeutet das, dass das Modernisierte Globalabkommen von allen Mitgliedstaaten nach deren nationalen Verfahren ratifiziert werden muss.
Das Interimshandelsabkommen wurde auf europäischer Seite nur von der EU ratifiziert, da es in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments hat der Rat das interne Verfahren der EU im Juli 2026 förmlich abgeschlossen. Das Interimshandelsabkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Tag folgt, an dem die EU und Mexiko einander den Abschluss der jeweiligen internen Verfahren schriftlich notifiziert haben, in Kraft. Mexiko wird seinen internen Ratifizierungsprozess voraussichtlich nach dem Sommer abschließen.
Das Interimshandelsabkommen läuft aus, sobald das Modernisierte Globalabkommen in Kraft tritt.
Die Seite wurde zuletzt am 14 Juli 2026 aktualisiert.