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Europäische Kommission

Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko

Ein Blick auf die Zahlen

Mexiko ist der zweitgrößte Handelspartner der EU in Lateinamerika.

  • 207 Mrd. EUR
    an EU-Investitionen in Mexiko im Jahr 2024, d. h. 28 % der mexikanischen Auslandsinvestitionen
  • über 11 000
    EU-Unternehmen schaffen in Mexiko 5,5 Millionen Arbeitsplätze
  • über 45 000
    EU-Unternehmen exportieren nach Mexiko

Vorteile für den Agrarlebensmittelsektor der EU

Im Jahr 2025 führte Mexiko Agrarlebensmittelerzeugnisse aus der EU im Wert von 2,5 Mrd. EUR ein. Das Land ist der zweitgrößte Importeur dieser Erzeugnisse in Lateinamerika. 

Die neuen Abkommen der EU mit Mexiko

  • beseitigen 95 % der hohen mexikanischen Zölle und verbessern damit den Marktzugang für Agrarlebensmittelexporte aus der EU nach Mexiko,
  • schützen 568 geografische Angaben der EU, wodurch der Verkauf von Nachahmungen charakteristischer Lebensmittel und Getränke aus bestimmten Regionen der EU in Mexiko verboten wird.

EU-Ausfuhren von Lebensmitteln und Getränken nach Mexiko

  • Alle Einfuhren aus Mexiko müssen den geltenden EU-Vorschriften in den Bereichen Verbrauchersicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Lebensmittelsicherheit sowie genetisch veränderte Organismen entsprechen.
  • Beide Seiten haben vereinbart, Tiere als fühlende Wesen anzuerkennen (wie es das EU-Recht bereits vorsieht) und die Umsetzung der Tierschutzgesetze zu verbessern.

Chancen für EU-Unternehmen

Das Handelsabkommen eröffnet EU-Unternehmen in Mexiko neue Möglichkeiten in Schlüsselbranchen wie dem Finanzwesen, der Telekommunikation, dem Verkehrswesen und dem digitalen Handel. Es fördert Investitionen und unterstützt das Wachstum, indem es

  • EU-Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, Investitionen und die Erbringung von Dienstleistungen in Mexiko erleichtert,
  • die Vorschriften vereinfacht, insbesondere für kleine Unternehmen,
  • Investoren vor ungerechter Behandlung durch Regierungen schützt,
  • Hindernisse für den digitalen Handel beseitigt

und die Versorgung mit kritischen Rohstoffen sicherstellt.

Die Abkommen zwischen der EU und Mexiko gewährleisten fairen Handel und Investitionen in Rohstoffe durch

  • einen verbesserten Marktzugang,
  • die Beseitigung von Ausfuhrbeschränkungen, einschließlich Einfuhrzöllen, was zu günstigeren Produkten führen wird,
  • das Verbot von Ausfuhrmonopolen und ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen in die Preisgestaltung,
  • das Verbot von Doppelpreispolitik und Exportpreisen, die über den Inlandspreisen liegen.

Förderung von nachhaltigem Handel

Die EU und Mexiko vertreten in wichtigen globalen Fragen, darunter Demokratie, Menschenrechte sowie Klima- und Umweltschutz, die gleiche Haltung.

Die neuen Abkommen fördern eine nachhaltige Entwicklung, indem sie

  • rechtlich bindende Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte einführen,
  • Unternehmen dazu anhalten, verantwortungsbewusst und rechenschaftspflichtig zu handeln,
  • die nachhaltige Bewirtschaftung von Fischbeständen und Wäldern fördern,
  • die Zivilgesellschaft in die Lage versetzen, die Durchführung der Abkommen durch Beratungsgremien und ein Forum der Zivilgesellschaft zu überwachen.

Alle diese Verpflichtungen sind im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren durch unabhängige Expertengremien durchsetzbar; zur Überwachung ihrer Durchführung vor Ort soll ein eigener Ausschuss eingerichtet werden.

Die Abkommen enthalten auch eine gemeinsame Erklärung zu Handel, Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Frauen.

Schutz des geistigen Eigentums und Bekämpfung der Korruption

Die Abkommen verbessern den Schutz des geistigen Eigentums der EU, indem sie die Werke von Kunstschaffenden in der EU schützen. So wird es beispielsweise in Mexiko verboten, unbefugte Kopien ihrer Werke anzufertigen oder diese ohne Zahlung von Lizenzgebühren zu nutzen.

Schließlich sehen die Abkommen auch Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption vor, indem

  • Bestechung für Personen im Beamtenstatus unter Strafe gestellt wird,
  • interne Kontrollen, externe Prüfungen und die Finanzberichterstattung gestärkt werden
  • und Geldwäsche bekämpft wird.

Hintergrund

Die EU und Mexiko nahmen die Verhandlungen über ein Modernisiertes Globalabkommen 2016 auf. Die Verhandlungen wurden im Januar 2025 erfolgreich abgeschlossen. 

Im Rahmen des 8. EU-Mexiko-Gipfels im Mai 2026 unterzeichneten die EU und Mexiko das Modernisierte Globalabkommen und das Interimshandelsabkommen.

Nächste Schritte

Nach der Unterzeichnung des Modernisierten Globalabkommens und des Interimshandelsabkommens befolgen die EU und Mexiko ihre jeweiligen Verfahren zur Ratifizierung der Abkommen. 

Auf EU-Seite bedeutet das, dass das Modernisierte Globalabkommen von allen Mitgliedstaaten nach deren nationalen Verfahren ratifiziert werden muss. 

Das Interimshandelsabkommen wurde auf europäischer Seite nur von der EU ratifiziert, da es in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments hat der Rat das interne Verfahren der EU im Juli 2026 förmlich abgeschlossen. Das Interimshandelsabkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Tag folgt, an dem die EU und Mexiko einander den Abschluss der jeweiligen internen Verfahren schriftlich notifiziert haben, in Kraft. Mexiko wird seinen internen Ratifizierungsprozess voraussichtlich nach dem Sommer abschließen.

Das Interimshandelsabkommen läuft aus, sobald das Modernisierte Globalabkommen in Kraft tritt.

Die Seite wurde zuletzt am 14 Juli 2026 aktualisiert.