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Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2021

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. April 2021 (Letzte Aktualisierung: 6. Juli 2021)
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 3/2021, COM(2021) 270 - 15. April 2021
Standpunkt des Rates: 21. Juni 2021
Standpunkt des Parlaments: 6. Juli 2021

Der Berichtigungshaushaltsplan (BH) Nr. 2/2021 stellt darauf ab, den Überschuss des Haushaltsjahres 2020 in den Haushaltsplan 2021 einzustellen. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (im Folgenden „Haushaltsordnung“) muss dieser BH, der nur diesen Überschuss zum Gegenstand hat, innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der vorläufigen Rechnungen vorgelegt werden; diese wurden Ende März 2021 vorgelegt.

Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans 2020 ergab sich ein Überschuss von 1 768 617 610 EUR, der folglich als Einnahme in den Haushaltsplan 2021 eingestellt wird.

Dateien

13. SEPTEMBER 2021
BH 2/2021, ABl. L 322, 13.9.2021