Die Kommission hat das Frühjahrspaket 2025 des Europäischen Semesters vorgestellt, in dem die wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen EU-weit analysiert werden. Es bietet den EU-Ländern Orientierungshilfe zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, ihres Wohlstands und ihrer Resilienz. Diese Orientierungshilfe kommt in einer Zeit eines besonders unsteten Handels- und Sicherheitsumfelds und ist eng mit dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit verknüpft: dem Plan der Kommission zur Stärkung der Resilienz der EU und ihrer Stellung in der Welt. In den länderspezifischen Empfehlungen gibt die Kommission den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand, die auf ihre konkreten Bedürfnisse in drei Schlüsselbereichen zugeschnitten sind: der Haushaltspolitik, der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne und der kohäsionspolitischen Programme und bestehenden und/oder neuen strukturellen Herausforderungen mit Schwerpunkt auf dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit. Beim Frühjahrspaket 2025 des Europäischen Semesters erfolgte die Bewertung außerdem erstmals nach dem überarbeiteten Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung mit einer Beurteilung der Fortschritte der Länder bei der Umsetzung ihrer mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne, die im vergangenen Herbst vorgestellt wurden. Nachdem der Plan „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030“ vorgestellt wurde, beantragten 16 EU-Länder, vorübergehend mehr als mehr als sonst in die Verteidigung investieren zu dürfen. Das ist im Rahmen der sogenannten nationalen Ausweichklausel möglich. Die Kommission empfiehlt nun dem Rat, dem Antrag für diese Länder stattzugeben. im Hinblick auf Länder, gegen die ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit läuft, ist die Kommission der Auffassung, dass für Frankreich, Italien, Malta, Polen, die Slowakei und Ungarn zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Schritte erforderlich sind. Für Belgien hat sie einen neuen Korrekturpfad empfohlen. Für Rumänien, dessen Nettoausgabenwachstum über der im Korrekturpfad festgelegten Obergrenze liegt, empfiehlt sie dem Rat die Annahme eines Beschlusses, wonach das Land keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat. Die Kommission hat außerdem geprüft, ob in den 10 Mitgliedstaaten, die im Warnmechanismus-Bericht 2025 für eine eingehende Überprüfung ausgewählt wurden, makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Während in Deutschland, Estland und Zypern keine Ungleichgewichte bestehen, gibt es in Griechenland, Italien, den Niederlanden, der Slowakei, Schweden und Ungarn weiterhin Ungleichgewichte, da diese Länder nach wie vor erhebliche Anfälligkeiten aufweisen. In Rumänien bestehen weiterhin übermäßige Ungleichgewichte, da sich sowohl das Haushalts- als auch das Leistungsbilanzdefizit vergrößert haben und sich die Kostenwettbewerbsfähigkeit im Jahr 2024 verschlechtert hat. Schließlich hat die Kommission vorgeschlagen, die beschäftigungspolitischen Leitlinien zu aktualisieren. Die Aktualisierung baut auf den im Dezember 2024 angenommenen Leitlinien auf, deren Schwerpunkt auf dem Qualifikations- und Arbeitskräftemangel und insbesondere auf dem Bedarf an mehr Digitalkompetenz lag. Mit den neuen Leitlinien sollen gerechtere und inklusivere Arbeitsmärkte gefördert werden, im Einklang mit der Union der Kompetenzen und dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit. Mehr zum Thema Pressemitteilung zum Frühjahrspaket 2025 des Europäischen Semesters Fragen und Antworten zum Frühjahrspaket 2025 des Europäischen Semesters Europäisches Semester 2025: Frühjahrspaket Das Europäische Semester Einzelheiten Datum der Veröffentlichung4. Juni 2025AutorGeneraldirektion Kommunikation