Jedes Jahr nimmt die Kommission ein Arbeitsprogramm mit den wichtigsten neuen politischen und gesetzgeberischen Initiativen für das kommende Jahr an.
Das Arbeitsprogramm ist ein wichtiges Instrument, um den Verpflichtungen aus den politischen Leitlinien und den von Präsidentin von der Leyen an die einzelnen Kommissionsmitglieder gerichteten Mandatsschreiben nachzukommen.
Nach der Annahme wird das Arbeitsprogramm dem Plenum des Europäischen Parlaments und anschließend dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) vorgelegt.
Auf der Grundlage dieses Arbeitsprogramms und der von den anderen Institutionen vorgelegten Prioritäten geben die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat eine gemeinsame Erklärung zu den gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2025 ab und verabschieden gemeinsame Schlussfolgerungen zu den Prioritäten für die Mandatsperiode.
Nicht im Arbeitsprogramm erfasst sind hingegen die laufenden Aufgaben der Kommission als Hüterin der Verträge mittels Durchsetzung bestehenden EU-Rechts oder die von ihr jährlich zu ergreifenden Maßnahmen.
Eine ambitioniertere, unkompliziertere und schnellere EU: das Arbeitsprogramm der Kommission für 2025
Mit den in ihrem Arbeitsprogramm für 2025 angekündigten Vorhaben verfolgt die Kommission das Ziel, Europa wettbewerbsfähiger, sicherer und wirtschaftlich widerstandsfähiger zu machen.
Im Zentrum des Arbeitsprogramms stehen die zentralen Initiativen, die die Kommission im ersten Jahr ihrer Amtszeit ergreifen wird und mit denen jene Themen angegangen werden, die für die Europäerinnen und Europäer am wichtigsten sind. Es spiegelt die Notwendigkeit von mehr Chancen, Innovation und Wachstum für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wider und soll dazu beitragen, dass die EU sicherer und wohlhabender wird. Die geplanten Initiativen werden in einem gesonderten Anhang zusammen mit den Evaluierungen und Eignungsprüfungen aufgeführt.
Dem Arbeitsprogramm ist eine Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung beigefügt. Darin legt die Kommission dar, wie sie die Umsetzung der EU-Vorschriften in der Praxis erleichtern, den Verwaltungsaufwand verringern und die EU-Vorschriften vereinfachen will. Es werden Ziele und Instrumente aufgeführt, die dazu beitragen sollen, die Vorschriftenlast zu verringern, die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandskraft zu stärken und rasche und sinnvolle Verbesserungen für die Menschen und Unternehmen zu erzielen.