Wie im europäischen Grünen Deal angekündigt, soll Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Die Europäische Kommission ist entschlossen, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, und hat sich 2022 dazu verpflichtet, bis 2030 Klimaneutralität zu erreichen.
In ihrer Mitteilung „Ökologisierung der Kommission“ aus dem Jahr 2022 stellte die Kommission einen Fahrplan auf, um ihre CO2-Emissionen zwischen 2005 und 2030 um 60 % zu reduzieren (Senkung um 38 % im Zeitraum 2019 bis 2030) und anschließend für die verbleibenden Emissionen CO2-Entnahmen über hochwertige Gutschriften anzuwenden. Die Kommission verpflichtete sich ferner, die Maßnahmen und Ziele für die Ökologisierung einer Bewertung zu unterziehen und gegebenenfalls anzupassen.

Klimaneutral bis 2030
Am 16. Dezember 2025 nahm das Kollegium den Fortschrittsbericht zur Mitteilung über die Ökologisierung der Kommission an, aus dem hervorgeht, dass die Kommission auf dem besten Weg ist, ihre Ziele für 2030 zu erreichen. Der jüngsten EMAS-Umwelterklärung für 2024 zufolge hat die Kommission ihren gesamten CO2-Fußabdruck im Vergleich zu 2019 um 31 % reduziert, d. h. um 56 % seit 2005. Was die Emissionsminderung im Bereich Gebäude, Pendlerverkehr und Reisen von Sachverständigen betrifft, so zeigt der Bericht, dass gute Fortschritte erzielt wurden und die Anstrengungen fortgesetzt und, soweit möglich, verstärkt werden sollten. Der Fortschritt bei der Emissionsminderung im Bereich Dienstreisen verläuft langsamer; daher wird die Kommission ihre Bemühungen auch über das Jahr 2024 hinaus fortsetzen, um das Ziel einer Verringerung um 50 % gegenüber 2019 so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 2030, zu erreichen.
Um ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen, wird die Kommission Möglichkeiten prüfen, wie verbleibende Emissionen bis 2030 ausgeglichen werden können, darunter die Machbarkeit des Erwerbs von Gutschriften über eine gemeinsame Beschaffungsplattform sowie ein mögliches gemeinsames Vorgehen mit anderen EU-Institutionen.
Die Kommission wird zudem die Umsetzung der im Aktionsplan für die Ökologisierung von 2022 festgelegten Maßnahmen fortsetzen, um bis 2030 Klimaneutralität zu erreichen.
Nachhaltiges Arbeiten durch nachhaltige Gebäude
Mit effizienteren, nachhaltigen und klimaresistenten Gebäuden kann die Kommission ihren CO2-Fußabdruck bis 2030 um ein Drittel reduzieren – und zwar durch:
- den Wechsel zu energieeffizienteren und umweltfreundlicheren Gebäuden,
- den Übergang zu dynamischen kollaborativen Arbeitsbereichen,
- die Verringerung der Anzahl bzw. der Fläche von Büros und Gebäuden.
Die Werte des Neuen Europäischen Bauhauses – Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion – sind ebenfalls Richtschnur für unsere Entscheidungen. So arbeitet die Kommission beispielsweise mit der Region Brüssel bei der Gestaltung des neuen Europaviertels und der neuen Mobilitätspläne zusammen.
Nachhaltige und intelligente Mobilität
Die Emissionen durch Dienstreisen können um 50 % (2019-2030) gesenkt werden, indem wir:
- Personaldienstreisen optimieren
- umweltfreundlichere Verkehrsträger bevorzugen
- Sitzungen mit externen Sachverständigen nicht nur vor Ort, sondern auch virtuell oder in hybrider Form abhalten.
Die Mobilitätsemissionen können um rund 45 % (2019-2030) gesenkt werden, indem wir:
- das Personal zur Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsmittel angespornt wird,
- mehr Telearbeit ermöglicht wird,
- Sensibilisierungskampagnen und -veranstaltungen organisiert werden.
Umweltfreundliche IT-Infrastrukturen und -Ausrüstung
Die IT-Emissionen können um ein Drittel verringert werden – und zwar durch:
- Beschleunigung des Umstiegs auf energieeffizientere und reparierbare Geräte
- Vereinheitlichung von IT-Systemen und Stilllegung veralteter Systeme
- Schrittweise Verringerung der Zahl lokaler Datenräume
- Papierloses Arbeiten und Digitalisierung von Archiven
Die Kommission geht als Institution mit gutem Beispiel voran
Die Kommission ist entschlossen, sich mit ihren eigenen Maßnahmen für die Umsetzung des europäischen Grünen Deals einzusetzen – und zwar durch:
- Nachhaltiges Catering
- Kreislauforientiertere Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Anwendung nachhaltigerer Grundsätze
- Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität an Kommissionsstandorten
EU-Bedienstete gehen als EU-Bürger*innen mit gutem Beispiel voran
Damit die Kommission bis 2030 Klimaneutralität erreichen kann, ist das Engagement der Bediensteten bei der Umsetzung der Maßnahmen von entscheidender Bedeutung.
Dies geht auch Hand in Hand mit der Übernahme nachhaltiger Arbeits- und Verhaltensweisen. Die Kommission würdigt die Innovationsbereitschaft ihrer Bediensteten und ermutigt sie, Veränderungen in den Arbeitsweisen anzunehmen, mit dem Ziel, bei der Umsetzung neuer innovativer grüner Lösungen mit gutem Beispiel voranzugehen.
Kommunikation mit externen Interessenträgern
Die Kommission hält es für wesentlich, alle Möglichkeiten zu nutzen. Die Zusammenarbeit mit Partnern sowie die regelmäßigen Treffen mit einer Vielzahl von Interessengruppen – darunter lokale, regionale und nationale Behörden, EU-Institutionen und internationale Organisationen – ermöglichen es, nicht nur die eigenen Maßnahmen für eine klimaneutrale Institution sichtbar zu machen, sondern auch von anderen Verfahren zu lernen und den weltweiten Weg hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft voranzutreiben.
Dokumente

- Allgemeine Veröffentlichungen
- 16. Dezember 2025
- 5. APRIL 2022
- English(1.62 MB - PDF)
- français(781.6 KB - PDF)
- 5. APRIL 2022
- English(1.1 MB - PDF)
- français(972.85 KB - PDF)
- 5. APRIL 2022
- 28. APRIL 2022