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Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments 2018

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Januar 2018
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: COM(2017) 271 – 30. Mai 2017
Standpunkt des Rates: 30. November 2017
Standpunkt des Parlements: 30. November 2017

Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist es notwendig, das Flexibilitätsinstrument zur Ergänzung der verfügbaren Finanzmittel des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2018 über die Obergrenze der Rubrik 3 hinaus mit 837 241 199 EUR in Anspruch zu nehmen, um Maßnahmen im Bereich Migration, Flüchtlinge und Sicherheit zu finanzieren. Dieser Betrag umfasst die in den Vorjahren verfallenen Beträge des Solidaritätsfonds der Europäischen Union und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, die gemäß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 für das Flexibilitätsinstrument bereitgestellt werden.
Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils erfolgt die Aufteilung der dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen voraussichtlich wie folgt: 464 039 631 EUR 2018, 212 683 883 EUR 2019, 126 354 910 EUR 2020 und 34 162 775 EUR 2021.

Dateien

11. DEZEMBER 2018
Beschluss (EU) 2018/8