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Europäische Kommission

Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union 2018

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. September 2018
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Dieser Beschluss betrifft die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 (im Folgenden „Verordnung“) in Höhe von 17 730 519 EUR zwecks Hilfeleistung für Lettland zur Bewältigung der Flutkatastrophe aus dem Jahr 2017. Diese Inanspruchnahme wird in voller Höhe durch die teilweise Verwendung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen in Höhe von 47 479 154 EUR finanziert, die bereits in den Haushaltsplan 2018 eingestellt wurden, um Vorschüsse zu decken. Ein Berichtigungshaushaltsplan ist daher nicht erforderlich.

Dateien

  • 11. DEZEMBER 2018
(EUSF) COM(2018) 658