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Europäische Kommission

Mobilisierung des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2014

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Dezember 2014
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Beschluss (EU) 2015/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2014

Vorschlag der Kommission: COM(2014) 328 – 28. Mai 2014
Standpunkt des Rates: 12. Dezember 2014
Standpunkt des Parlements: 17. Dezember 2014

Die Verordnung Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 („MFR-Verordnung“) sieht als letztes Mittel die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben von bis zu 0,03 % des Bruttonationaleinkommens der EU-28 vor, damit auf unvorhersehbare Umstände reagiert werden kann. In der technischen Anpassung des MFR für 2014 , die auf Artikel 6 der MFR-Verordnung beruht, wurde der absolute Betrag des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für das Jahr 2014 auf 4 026,7 Mio. EUR festgesetzt.

Nach Prüfung aller anderen finanziellen Möglichkeiten einer Reaktion auf unvorhersehbare Umstände, die nach der erstmalig im Februar 2013 erfolgten Festlegung der Obergrenze der Mittel für Zahlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens für 2014 eingetreten sind, erscheint es notwendig, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben zur Ergänzung der Mittel für Zahlungen im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 über die Obergrenze der Mittel für Zahlungen hinaus in Anspruch zu nehmen, dadurch die Mittel für Zahlungen im Zusammenhang mit den Ausgaben im Rahmen der Teilrubrik 1a, Teilrubrik 1b, Rubrik 2 und Rubrik 4 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 über die Obergrenze der Mittel für Zahlungen von 135 866 Mio. EUR hinaus zu ergänzen.

Für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben zur Bereitstellung der Summe von 3 168 233 715 EUR an Mitteln für Zahlungen über die Obergrenze der Mittel für Zahlungen des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus in Anspruch genommen.

Die Summe von 2 818 233 715 EUR wird in drei Tranchen gegen die Spielräume unter den Obergrenzen der Mittel für Zahlungen für die folgenden Jahre aufgerechnet:

  1. 2018: 939 411 200 EUR
  2. 2019: 939 411 200 EUR
  3. 2020: 939 411 315 EUR

Die Kommission wird ersucht, rechtzeitig einen Vorschlag über den verbleibenden Betrag von 350 Mio. EUR vorzulegen.

Beschluss (EU) 2017/1331 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017

Vorschlag der Kommission: COM(2016) 607 – 14. September 2016
Standpunkt des Rates: 27. März 2017
Standpunkt des Parlements: 5. April 2017

Per Beschluss (EU) 2015/435 haben das Europäische Parlament und der Rat den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, um 2014 zusätzliche Mittel für Zahlungen bereitzustellen, die im Zeitraum 2018-2020 aufgerechnet werden sollen.

Nach der mittelfristigen Zahlungsvorausschätzung, die die Kommission im Zuge der Halbzeitüberprüfung des MFR vorgenommen hat, ist mit einem steigenden Druck auf die jährlichen Ausgabenobergrenzen für die Jahre 2018 bis 2020 zu rechnen.

Der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2017 weist einen Spielraum unter der Obergrenze der Zahlungen in Höhe von 9,6 Mrd. EUR aus, der die Aufrechnung des gesamten im Jahr 2014 in Anspruch genommenen Betrags ermöglicht.

Der Beschluss (EU) 2015/435 sollte daher entsprechend geändert werden.

Dateien

  • 17. MÄRZ 2015
Beschluss (EU) 2015/435, OJ L 72, 17.3.2015
  • 18. JULI 2017
Beschluss (EU) 2017/1331, OJ L 185, 18.7.2017