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Europäische Kommission

Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2015

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Oktober 2015
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 6/2015, COM(2015) 351 – 15. Juli 2015
Standpunkt des Rates: 18. September 2015
Standpunkt des Parlaments: 14. Oktober 2015 

Der Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 6 für das Haushaltsjahr 2015 trägt Folgendem Rechnung:

  • einer Aktualisierung der Vorausschätzung der traditionellen Eigenmittel (TEM: Zölle und Zuckerabgaben), der MwSt- und der BNE-Bemessungsgrundlagen, die Veranschlagung der VK-Korrekturbeträge und ihrer Finanzierung mit der sich daraus ergebenden Änderung bei der Aufteilung der Eigenmittelbeiträge auf die einzelnen Mitgliedstaaten. 
  • der Einrichtung zwei neuer Haushaltslinien 21 01 04 08 und 22 01 04 03 — Unterstützungsausgaben für von der Europäischen Kommission verwaltete Treuhandfonds. Diese Haushaltslinien sollen gemäß Artikel 187 Absatz 7 der Haushaltsordnung Ausgleichszahlungen für die Verwaltungskosten erhalten, die im Zusammenhang mit den Treuhandfonds der Europäischen Union für Maßnahmen im Außenbereich entstehen. 
  • einer Änderung des Stellenplans des Büros des GEREK, ohne Änderung an der Gesamtmittelausstattung oder der Gesamtzahl der Stellen. 

Unter dem Strich hat der BH Nr. 6/2015 keine Auswirkungen auf die Ausgaben im Jahr 2015. Bei den Einnahmen führt der BH Nr. 6/2015 dazu, dass sich die Eigenmittelbeiträge anders auf die einzelnen Mitgliedstaaten aufteilen.

Dateien

  • 4. DEZEMBER 2015
BH 6/2015, OJ L 320, 4.12.2015