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Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2020

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. April 2020 (Letzte Aktualisierung: 5. August 2020)
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 3/2020, COM(2020) 180 - 15. April 2020
Standpunkt des Rates: 6. mai 2020
Standpunkt des Parlaments: 18. Juni 2020

Der Berichtigungshaushaltsplan (BH) Nr. 3/2020 stellt darauf ab, den Überschuss des Haushaltsjahres 2019 in den Haushaltsplan 2020 einzustellen. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[1] muss dieser BH, der nur diesen Überschuss zum Gegenstand hat, innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der vorläufigen Rechnungen vorgelegt werden; diese wurden Ende März 2020 vorgelegt.

Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans 2019 ergab sich ein Überschuss von 3 218 373 955 EUR, der folglich als Einnahme in den Haushaltsplan 2020 eingestellt wird.

[1] OJ L 193, 30.7.2018, p. 1.

Dateien

4. AUGUST 2020
BH 3/2020, OJ L 254, 4.8.2020