Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2023 - Europäische Kommission
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  • Entwurf des Haushaltsplans

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2023

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. April 2023
Autor
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 2/2023, COM(2023) 250 - 12. April 2023
Standpunkt des Rates: 19/06/2023
Standpunkt des Parlaments: 11/07/2023

Der Berichtigungshaushaltsplan (BH) Nr. 2/2023 stellt darauf ab, den Überschuss des Haushaltsjahres 2022 in den Haushaltsplan 2023 einzuführen. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union hat dieser BH nur den Überschuss zum Gegenstand und muss innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der vorläufigen Rechnungen – am 31. März 2023 – beim Rechnunngshof vorgelegt werden.

Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans 2022 ergab sich ein Überschuss von 2 519 010 950 EUR, der folglich als Einnahme in den Haushaltsplan 2023 eingestellt wird.

 

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2023

  • 20. SEPTEMBER 2023
AB 2/2023 OJ L 232, 20.9.2023

Dateien

  • 12. APRIL 2023
DAB 2/2023 COM(2023) 250
  • 12. APRIL 2023
DAB 2/2023 – Budgetary annex