Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. April 2023
- Autor
- Generaldirektion Haushalt
Beschreibung
Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 2/2023, COM(2023) 250 - 12. April 2023
Standpunkt des Rates: 19/06/2023
Standpunkt des Parlaments: 11/07/2023
Der Berichtigungshaushaltsplan (BH) Nr. 2/2023 stellt darauf ab, den Überschuss des Haushaltsjahres 2022 in den Haushaltsplan 2023 einzuführen. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union hat dieser BH nur den Überschuss zum Gegenstand und muss innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der vorläufigen Rechnungen – am 31. März 2023 – beim Rechnunngshof vorgelegt werden.
Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans 2022 ergab sich ein Überschuss von 2 519 010 950 EUR, der folglich als Einnahme in den Haushaltsplan 2023 eingestellt wird.
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2023
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