Einzelheiten Datum der Veröffentlichung12. April 2023AutorGeneraldirektion Haushalt Beschreibung Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 2/2023, COM(2023) 250 - 12. April 2023 Standpunkt des Rates: 19/06/2023 Standpunkt des Parlaments: 11/07/2023 Der Berichtigungshaushaltsplan (BH) Nr. 2/2023 stellt darauf ab, den Überschuss des Haushaltsjahres 2022 in den Haushaltsplan 2023 einzuführen. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union hat dieser BH nur den Überschuss zum Gegenstand und muss innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der vorläufigen Rechnungen – am 31. März 2023 – beim Rechnunngshof vorgelegt werden. Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans 2022 ergab sich ein Überschuss von 2 519 010 950 EUR, der folglich als Einnahme in den Haushaltsplan 2023 eingestellt wird. Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2023 20. SEPTEMBER 2023AB 2/2023 OJ L 232, 20.9.2023Andere Sprachen (2)English(513.03 KB - HTML)Herunterladenfrançais(518.83 KB - HTML)Herunterladen Dateien 12. APRIL 2023DAB 2/2023 COM(2023) 250 12. APRIL 2023DAB 2/2023 – Budgetary annex