Der EU-Inc.-Vorschlag der Kommission sieht ein neues einheitliches Regelwerk für Unternehmen vor, das EU-weit gelten soll. Ziel ist es, die Gründung, die Geschäftstätigkeit und das Wachstum von Unternehmen in der gesamten EU zu erleichtern. Freiwillige und vollständig digitale Verfahren werden innovativen Unternehmen die Expansion ermöglichen und ihnen Anreize geben, in Europa zu bleiben. Gleichzeitig werden Unternehmen, die ihre Tätigkeit nach außerhalb verlagert haben, zur Rückkehr ermutigt. „EU Inc.“ ist Teil des neuen, umfassenderen 28. Regimes, das Unternehmen dazu verhelfen soll, die Vorteile des Binnenmarkts vollumfänglich zu nutzen. Derzeit sehen sich Unternehmerinnen und Unternehmer sowie innovative Betriebe mit einer zersplitterten Rechtslandschaft konfrontiert. Mit 27 nationalen Rechtssystemen und über 60 Gesellschaftsformen kann sich die Gründung eines Unternehmens über Wochen oder sogar Monate erstrecken. Folge: langsameres Wachstum und höhere Kosten. Mit einem einheitlichen EU-Inc.-Regelwerk müssten Unternehmen sich nicht mehr mit unterschiedlichen nationalen Regelungen auseinandersetzen. Es ließe sich das volle Potenzial des Binnenmarkts erschließen. Außerdem würden Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert. Hauptmerkmale von „EU Inc.“: schnellere Registrierung und einfachere Verfahren: Gründung einer EU-Inc.-Gesellschaft innerhalb von 48 Stunden für weniger als 100 Euro ohne Mindestkapitalanforderungen; die Unternehmensdaten müssen nur einmal über eine EU-weite Schnittstelle übermittelt werdenvollständig digitaler Betrieb über den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens hinwegUnterstützung von Gründerinnen und Gründern bei einem schnelleren und kostengünstigeren Neustart: vereinfachte Liquidationsverfahren, was es Gründerinnen und Gründern ermöglicht, innovative Ideen auszuprobieren und bei Bedarf neu zu startenbessere Rahmenbedingungen zur Gewinnung von Investitionen: Wegfall von persönlichen Behördengängen, Bereitstellung digitaler Verfahren für Finanzierungen und einfachere Übertragung von Anteilen mit der Möglichkeit, an die Börse zu gehenvoller Zugang zum Binnenmarkt: Unternehmen haben die freie Wahl, in welchem EU-Land sie sich eintragen lassenstarke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch: nationale arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften bleiben von dem Vorschlag unberührt; die Schutzmaßnahmen des Eintragungslandes gelten in vollem Umfang für das EU-Inc.-Unternehmen In einer Mitteilung hat die Kommission außerdem dargelegt, mit welchen laufenden und geplanten Initiativen das „28. Regime“ in anderen Politikbereichen umgesetzt werden soll. Dazu gehört, den Austausch zwischen Unternehmen und Behörden weitestgehend zu digitalisieren. Zudem sollen die EU-Länder die Einrichtung spezialisierter Gerichtskammern oder Gerichte prüfen, die dafür zuständig wären, Streitigkeiten im Bereich des EU-Inc.-Gesellschaftsrechts beizulegen. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, den EU-Inc.-Vorschlag angesichts seiner Bedeutung für ein wettbewerbsfähiges Europa bis Ende 2026 anzunehmen. Mehr zum ThemaFragen und AntwortenEU Inc.: Ein neuer harmonisierter Rechtsrahmen für UnternehmenMitteilung: Auf dem Weg zur EU Inc. für EU-UnternehmenEU Inc.: Vorschlag für einen Rechtsrahmen für UnternehmenEin neuer Plan für nachhaltigen Wohlstand und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in EuropaPressemitteilung: Kommission legt Vorschlag für EU Inc. vor – das volle Potenzial des Binnenmarkts für europäische Unternehmerinnen und Unternehmer erschließen Einzelheiten Datum der Veröffentlichung18. März 2026AutorGeneraldirektion Kommunikation