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Europäische Kommission

Kommission fordert rasche Einführung der App zur Altersüberprüfung

  • Presseartikel
  • 29. April 2026
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min
Three kids holding smartphones and laughing

 

Die Europäische Kommission fordert die EU-Länder nachdrücklich auf, die Einführung der EU-App zur Altersüberprüfung zu beschleunigen, damit sie den Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2026 zur Verfügung steht.

Die europäische App zur Altersüberprüfung, mit der Kinder im Internet besser geschützt werden sollen, ist nun in den EU-Ländern einsatzbereit. Die App wird es den Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, ihr Alter ohne unnötige Weitergabe personenbezogener Daten nachzuweisen, und das Internet unter vollständiger Wahrung der Privatsphäre zu durchsuchen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Kinder keinen Zugang zu unangemessenen Inhalten haben. 

Die EU-Länder können sie als eigenständige App einführen oder in die europäische Brieftasche für die Digitale Identität integrieren. Um die rasche Verfügbarkeit und Interoperabilität der App zu gewährleisten, empfiehlt die Kommission den Ländern,

  • den Konzeptentwurf zu nutzen, der an ihre Bedürfnisse angepasst werden kann
  • Umsetzungspläne zur raschen Annahme von Lösungen für die Altersüberprüfung zu entwickeln
  • bei der Einführung ihrer nationalen Lösungen mit den Koordinatoren für digitale Dienste, anderen EU-Ländern, der Kommission, Forschenden und der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten
  • die Einhaltung von Cybersicherheitsstandards durch eine unabhängige externe Prüfung zu gewährleisten

Darüber hinaus wird die Kommission eine EU-Altersüberprüfungsregelung festlegen. Diese enthält Kriterien für Anbieter und Entwickler von Lösungen zum Altersnachweis. Auf der Grundlage dieser Kriterien wird die Kommission eine Liste der Anbieter veröffentlichen, die Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllen.

Der Schutz und die Befähigung von Kindern und Jugendlichen im Internet sind eine wichtige Priorität der Kommission. Die Altersüberprüfung ist Teil eines umfassenderen Rahmens, der unter anderem auch das Gesetz über digitale Dienste, den Aktionsplan gegen Cybermobbing und die Strategie für ein besseres Internet für Kinder umfasst. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat außerdem ein spezielles Expertengremium eingerichtet, das dazu beitragen soll, ein starkes und praktisches europäisches Konzept für die Sicherheit von Kindern im Internet zu entwickeln. 

Nach dem Gesetz über digitale Dienste müssen Online-Plattformen ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige im Internet gewährleisten. Die Kommission ist kürzlich zu dem vorläufigen Schluss gelangt, dass Meta gegen dieses Gesetz verstoßen hat, da es Minderjährigen unter 13 Jahren die Nutzung von Instagram und Facebook nicht verwehrt hat.

 

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. April 2026
Autor
Generaldirektion Kommunikation