Sanktionen, wenn eine öffentliche Verwaltung die EU-Datenschutzvorschriften nicht achtet, sind u. a. Aussetzung der Tätigkeiten, Warnungen oder Geldbußen.
Öffentliche Verwaltungen müssen die wesentlichen Grundsätze der EU-Datenschutzvorschriften achten, u. a. die Unterrichtung von Personen.
Einzelpersonen verfügen nach dem EU-Datenschutzrecht über das Recht auf Zugang zu Daten; öffentliche Behörden müssen sich mit diesen Anfragen befassen.