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Regeln und Grundsätze

Die für EU-Finanzierungen geltenden Regeln und Grundsätze sollen allgemein gleichberechtigten Zugriff auf Finanzmittel und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherstellen.

Transparente Verfahren für alle

Ob Sie eine Finanzhilfe bei der Europäischen Kommission oder bei einer nationalen Verwaltungsbehörde beantragen oder an einer Ausschreibung teilnehmen – Sie haben Anspruch auf Gleichbehandlung und gleichen Zugang zu Informationen.

Die Verfahren sind transparent: Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dasselbe Transparenzprinzip gilt für EU-Mittel, die auf nationaler oder regionaler Ebene verwaltet werden.

Die Ausschreibungen der Kommission werden auf ihrer Website, im Supplement zum EU-Amtsblatt und in der Datenbank Tenders Electronic Daily (TED) veröffentlicht.

Informationen über die Empfänger direkt von der Europäischen Kommission verwalteter EU-Mittel (Namen und erhaltene Beträge), werden im Finanztransparenzsystem (FTS) veröffentlicht.

Auch bei den von den EU-Ländern verwalteten Mitteln müssen die Namen der beteiligten Empfängerorganisationen offengelegt werden. Dazu gehören die Gelder, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Meeres- und Fischereipolitik sowie der Struktur- und Investitionsfonds vergeben werden. Die EU-Länder veröffentlichen diese Informationen auf ihren nationalen Websites.

  • Verordnung

In der Haushaltsordnung sind die wichtigsten Grundsätze und Verfahren für die Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des EU-Haushalts verankert.

 

Schutz der Interessen der EU

Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union und zur Gewährleistung einer soliden Finanzverwaltung hat die Kommission das System EDES eingerichtet. Es ersetzt seit dem 1. Januar 2016 das Frühwarnsystem und die zentrale Ausschlussdatenbank.