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Europäische Kommission

Rolle der Agentur für Grundrechte

Rolle, Zusammensetzung, Zuständigkeitsbereich und Bewertung der Agentur für Grundrechte.

Aufgaben

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wurde 2007 gegründet, um den Organen, Einrichtungen, Ämtern und sonstigen Stellen der EU sowie den EU-Ländern bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen.

Die EU-Agentur für Grundrechte wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates errichtet.

Die Aufgabe der Agentur besteht vorwiegend darin, relevante objektive, verlässliche und vergleichbare Informationen und Daten über die Grundrechtssituation in allen EU-Ländern im Anwendungsbereich des EU-Rechts zu erfassen und zu veröffentlichen. Daneben fördert sie den Dialog mit der Zivilgesellschaft, um die Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen zu sensibilisieren und die Ergebnisse ihrer Arbeit zu verbreiten. 

Gründungsverordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Tätigkeits- und Kompetenzbereich

Die Agentur organisiert ihre Arbeit auf der Grundlage mehrjähriger Programmplanungsdokumente und richtet sie thematisch an den Vorgaben ihrer Mehrjahresrahmen aus.

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf die EU-Länder. Potenzielle EU-Länder und Länder, mit denen ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen wurde, können sich als Beobachter an der Arbeit der Agentur beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.

Areas of work and scope

The agency plans its research on the basis of multiannual programming documents and within the thematic areas listed in its multiannual frameworks.

The agency covers EU countries. Potential EU countries and countries with which a stabilisation and association agreement has been concluded can participate in the work of the agency as observers.

For more information please consult the website of the EU Agency for Fundamental Rights.