Das Kollegium besteht aus Kommissarinnen und Kommissaren aus den 27 EU-Ländern. Diese 27 Mitglieder des Kollegiums sind während einer fünfjährigen Amtszeit mit der politischen Führung der Kommission betraut. Die Kommissionspräsidentin überträgt jedem Kommissionsmitglied die Verantwortung für bestimmte Politikbereiche.

Sauberer, fairer und wettbewerbsfähiger Wandel

Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie

Wohlstand und Industriestrategie

Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik
Vizepräsidentin

Soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge

Kohäsion und Reformen

Handel und wirtschaftliche Sicherheit;
Interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz

Wirtschaft und Produktivität;
Umsetzung und Vereinfachung

Mittelmeerraum

Gesundheit und Tierwohl

Klima, Netto-Null-Emissionen und sauberes Wachstum

Verteidigung und Weltraum

Erweiterung

Internationale Partnerschaften

Fischerei und Meere

Finanzdienstleistungen, Spar- und Investitionsunion

Gleichberechtigung;
Krisenvorsorge und ‑management

Inneres und Migration

Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft

Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung

Energie und Wohnungswesen

Start-Ups, Forschung und Innovation

Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz

Nachhaltiger Verkehr und Tourismus

Landwirtschaft und Ernährung

Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport
Sitzungen des Kollegiums
Die Kommissionsmitglieder kommen normalerweise jeden Mittwoch in Brüssel zusammen, um Vorschläge für Rechtsvorschriften zu erörtern und zu verabschieden und um über aktuelle Entwicklungen zu sprechen. Wenn das EU-Parlament in Straßburg tagt, finden die Sitzungen jedoch dienstags statt. Die Kommissionspräsidentin kann zudem außerordentliche Sitzungen einberufen. Dabei wird über bestimmte Themen oder Ereignisse beraten.
Beschlüsse werden von den Kommissionsmitgliedern nach dem Kollegialitätsprinzip gemeinsam gefasst. Die 27 Kommissionsmitglieder sind bei der Beschlussfassung gleichberechtigt und teilen sich die politische Verantwortung.

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