Gründe für eine Petition
Sie können das Europäische Parlament mit einem konkreten Problem befassen oder sich über die Anwendung des EU-Rechts beschweren. Dies wird als Petition bezeichnet.
Das Europäische Parlament wird den Fall prüfen und Ihnen das Ergebnis schriftlich mitteilen.
Wer kann eine Petition einreichen?
- alle EU-Bürger/innen
- alle Personen mit Wohnsitz in einem EU-Land
- Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Hauptsitz in einem EU-Land
Ihre Petition muss einen Tätigkeitsbereich der EU betreffen.
Sie können als Einzelperson oder als Gruppe eine Petition einreichen. Es gibt keine Mindestanzahl von Unterschriften.
Eine Petition erstellen oder unterzeichnen
Prüfen Sie vorab, ob zu Ihrem Problem nicht schon eine Petition eingereicht wurde.
Möglichkeiten zum Einreichen Ihrer Petition:
- Online
Registrieren Sie sich auf dem Petitionsportal und folgen Sie den Anweisungen.
2. Per Post
Sie können Ihre Petition auch per Post zusenden. Es gibt kein Formular auszufüllen. Machen Sie aber auf jeden Fall folgende Angaben:
- Name
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift
- Unterschrift
Senden Sie Ihre Petition an:
Vorsitz des Petitionsausschusses
Postanschrift: Europäisches Parlament, 1047 Brüssel, Belgien