Inhalt Inhalt Der Zusammenhang zwischen der Charta und der Europäischen Menschenrechtskonvention Außer ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht haben alle EU-Länder Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser internationale Vertrag zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wurde vom Europarat aufgesetzt. Über seine Einhaltung wacht der vom Europarat eingerichtete Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.Rechte, die aus der Menschenrechtskonvention in die Charta übernommen wurden, sind in Bedeutung und Geltungsbereich deckungsgleich. Mit der Charta wird der Schutz der Grundrechte in der EU gestärkt.Das bedeutet, dass Sie als letztes Mittel – wenn Sie alle Rechtsmittel in Ihrem Land ausgeschöpft haben – vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen können, falls Sie der Meinung sind, dass ein Mitgliedstaat gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Die Europäische Kommission als Organ der Europäischen Union hat im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte allerdings keinerlei Befugnisse und kann bei Beschwerden vor diesem Gerichtshof nichts unternehmen. Zur Checkliste des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Zulässigkeit von BeschwerdenHier klicken, um am HELP-Online-Kurs des Europarats zur Einführung in den Schutz der Menschenrechte in Europa – Zusammenspiel der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta teilzunehmen Das auswärtige Handeln der EU im Bereich der Menschenrechte Die EU setzt sich für die Wahrung und Förderung ihrer Grundwerte auch in ihrem auswärtigen Handeln ein, und das betrifft auch die Achtung der Menschenrechte. Dabei arbeitet sie insbesondere mit internationalen Menschenrechtsorganisationen wie den Vereinten Nationen und dem Europarat eng zusammen. EU-Handeln im Bereich der MenschenrechteDie Prioritäten der EU für die Zusammenarbeit mit dem Europarat werden alle zwei Jahre in eigenen Schlussfolgerungen des Rates festgelegt. Durch gemeinsame Programmplanung finanziert die EU außerdem Projekte, die zu Zielen beitragen, die beide Organisationen verfolgen.