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Europäische Kommission

Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Oktober 2014
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Das Berichtigungsschreiben Nr. 1 (BS 1) zum Haushaltsentwurf für 2015 (HE 2015) betrifft Folgendes:

  • die Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs und der eingestellten Mittel für Agrarausgaben. Neben den sich verändernden Marktfaktoren wird im BS 1/2015 auch den Auswirkungen der seit der im Juni 2014 erarbeiteten Aufstellung des HE 2015 ergangenen Legislativbeschlüsse im Agrarbereich, der überarbeiteten Bedarfsschätzung für einige Direktzahlungen sowie anderen Vorschlägen, die im kommenden Haushaltsjahr beträchtliche Auswirkungen haben dürften, Rechnung getragen;
  • die Aktualisierung der Lage bei den nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen anhand der aktuellsten verfügbaren Informationen;
  • eine Umschichtung von Mitteln für Zahlungen, wobei die bei den Agrarausgaben 2015 frei werdenden Mittel (in Höhe von 448,0 Mio. EUR) dafür eingestellt werden, zusätzlichen Bedarf an Mitteln für Zahlungen in den Rubriken 1a, 2, 3 und 4 zu decken, damit in der Vergangenheit eingegangene Verpflichtungen eingehalten, derzeitige Mittelbindungen berücksichtigt und finanzielle Sanktionen abgewendet werden können. Möglich ist diese Umschichtung, weil für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) 2015 mehr zweckgebundene Einnahmen verfügbar sind, so dass die leicht angestiegenen EGFL-Ausgaben mit weniger „neuen“ Mitteln im Haushaltsplan 2015 finanziert werden können;
  • die Anpassung der personellen und finanziellen Ressourcen im Hinblick auf die geplante Übertragung des Pilotprojekts „Der schnelle Weg zur Innovation“ an die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) und der Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse an die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel (CHAFEA);
  • eine Umwandlung von Planstellen in den Stellenplänen der Kommission, des Europäischen Bürgerbeauftragten und der Europäischen Umweltagentur (EUA). Durch die beantragte Umwandlung von Planstellen der Kommission können unter Rubrik 5 Einsparungen von Verwaltungsausgaben in Höhe von 0,47 Mio. EUR erzielt werden. Die entsprechenden Mittel für Zahlungen stehen nun für eine Umschichtung zur Verfügung.

Diese Änderungen schlagen sich in einer Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 448,5 Mio. EUR netto im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2015 nieder. Die Höhe der Mittel für Zahlungen bleibt unverändert.

Pressemitteilung (EN)

Dateien

  • 15. OKTOBER 2014
COM(2014) 637
  • 15. OKTOBER 2014
COM(2014) 637 – Annex