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Europäische Kommission

Befristete Akkreditierung von Medienvertretern bei den EU-Institutionen

Zeitbedienstete und Praktikanten von Medienunternehmen können eine sechsmonatige interinstitutionelle Akkreditierung beantragen, die für die EU-Kommission, den Rat und das Parlament gilt.

Bewerbungsverfahren

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Erstnutzer müssen zunächst ein EU-Login-Konto anlegen. 
Was ist EU Login?

Beantragen

Zeitbediensteten oder Praktikanten akkreditierter Medienunternehmen kann eine befristete Akkreditierung von maximal sechs Monaten gewährt werden.

Dem Akkreditierungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. EU-Staatsangehörige: Personalausweis oder Reisepass eines EU-Mitgliedstaats. Staatsangehörige anderer Länder: Reisepass des Herkunftslandes.
  2. Ein Schriftstück neueren Datums auf Briefkopfpapier o. Ä., unterzeichnet vom Chefredakteur oder Leiter des Medienunternehmens, aus dem Ihre Position und die Dauer Ihres Aufenthalts in Brüssel hervorgeht.

Kontakt

Medien-Akkreditierungsstelle

Öffnungszeiten: 9.30 – 13.00 Uhr

Telefon: +32 2 295 43 85
E-Mail: COMM-PRESS-ACCREDITATIONSatec [dot] europa [dot] eu (COMM-PRESS-ACCREDITATIONS[at]ec[dot]europa[dot]eu)

Unterlagen

 

 

 

Verhaltenskodex für Journalistinnen und Journalisten in den Räumlichkeiten der Europäischen Kommission
22. November 2024