Im Rahmen des Europäischen Klimagesetzes hat sich die EU verpflichtet, ihre Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Mit dem Paket „Fit für 55“ werden alle Wirtschaftszweige der EU in die Lage versetzt, dieses Ziel umzusetzen. Das Paket führt die EU auf den Weg, ihre Klimaziele auf faire und kosteneffiziente Weise und unter Wahrung des Wettbewerbs zu erreichen.
Fit für 55 – Was wurde aus den Kommissionsvorschlägen?
Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS)Status: Angenommen
Neues EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und StraßenverkehrStatus: Angenommen
Klima-SozialfondsStatus: Angenommen
LastenteilungsverordnungStatus: Angenommen
Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft (LULUCF)Status: Angenommen
CO<sub>2</sub>-Emissionsnormen für Pkw und leichte NutzfahrzeugeStatus: Angenommen
CO<sub>2</sub>-Grenzausgleichssystem (CBAM)Status: Angenommen
Erneuerbare-Energien-RichtlinieStatus: Angenommen
EnergieeffizienzrichtlinieStatus: Angenommen
Verordnung über die Infrastruktur für alternative KraftstoffeStatus: Angenommen
Verordnung zu „ReFuelEU Aviation“Status: Angenommen
Verordnung zu „FuelEU Maritime“Status: Angenommen
Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von GebäudenStatus: Angenommen
Aktualisierte EU-Vorschriften zur Dekarbonisierung der Gasmärkte und zur Förderung von WasserstoffStatus: Angenommen
EU-Methanverordnung für den EnergiesektorStatus: Angenommen
Die Seite wurde zuletzt am 31 Oktober 2025 aktualisiert.

