Einzelheiten Datum der Veröffentlichung17. Oktober 2016Beteiligte dienststelleGeneraldirektion Haushalt Beschreibung Mit diesem Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 (BS Nr. 1/2017) werden für den Haushaltsplanentwurf (HE) 2017 vier Schwerpunktbereiche für Korrekturen vorgeschlagen. Davon sind drei politischer Natur und betreffen Landwirtschaft und Fischerei, die Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung sowie den neuen Partnerschaftsrahmen im Kontext der Migrationsagenda, die Investitionsoffensive für Drittländer und die Sicherheit. Der vierte Bereich an vorgeschlagenen Korrekturen bezieht sich auf einige administrative und technische Anpassungen. BS Nr. 1/2017 betrifft im Einzelnen Folgendes: Die Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs, der zweckgebundenen Einnahmen und der eingestellten Mittel für Agrarausgaben. Neben den sich verändernden Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2017 auch den Auswirkungen der seit der Vorlage des HE 2017 im Juni 2016 ergangenen Beschlüsse im Agrarbereich sowie anderen Vorschlägen, die im kommenden Haushaltsjahr beträchtliche Auswirkungen haben dürften, Rechnung getragen. Nach der Einbindung des zusätzlichen Unterstützungspakets für die Tierhaltungssektoren, das im Juli angekündigt wurde, und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Einnahmen, die dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) zugewiesen wurden, bleibt das Niveau an Mitteln für Verpflichtungen unverändert, wobei die Mittel für Zahlungen leicht gekürzt werden (-1 Mio. EUR). Die bei der Halbzeitüberprüfung angekündigte stufenweise Aufstockung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 für nachhaltiges Wachstum mit 200 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen zu Rubrik 1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung. Die Kommission schlägt die Finanzierung der Verpflichtungen über den Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen (GSV) und den Spielraum an nicht zugewiesenen Mittel vor. Die Aufteilung auf die Schwerpunktbereiche erfolgt folgendermaßen: Horizont 2020: +50 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen; Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME): +50 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen; Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) – Verkehr: +50 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen; Erasmus+: +50 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen; WiFi4EU, eine Initiative, mit der die Europäischen Gemeinschaften dabei unterstützt werden sollen, allen Bürgern kostenlose Zugangspunkte für lokale WiFi-Netze anzubieten: +20 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen, die aus dem Programmbereich „Informations- und Kommunikationstechnologie“ der CEF neu zugewiesen wurden. Aufstockung der Haushaltsmittel in der Rubrik 4 Europa in der Welt um 1 Mrd. EUR, um die Hauptursachen der Migration zu bekämpfen und die rasche Umsetzung der Vereinbarungen mit Drittländern im Kontext des neuen Prozesses des Partnerschaftsrahmens zu fördern und einen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) mit einem neuen EFSD-Garantiefonds einzurichten. Die Kommission schlägt eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 1 Mrd. EUR und der Mittel für Zahlungen um 210 Mio. EUR vor. Aufgrund des äußerst geringen Spielraums in Rubrik 4, der durch die Übertragung der EU-Sonderbeauftragten von Rubrik 4 auf Rubrik 5 Verwaltung entstanden ist, wird der Großteil dieser Aufstockung an Mitteln für Verpflichtungen über eine entsprechende Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben finanziert, die im Jahr 2017 gegen den Spielraum verbleibender Mittel der Rubrik 2 Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen und in den Jahren 2018-2019 gegen den Spielraum verbleibender Mittel der Rubrik 5 aufgerechnet wird. Une augmentation du nombre d'emplois à Europol afin de renforcer l'appui opérationnel, et notamment de fournir un service 24 heures sur 24 et 7 jours sur 7 ainsi que des capacités de déploiement sur le terrain, comme annoncé dans la communication de la Commission intitulée «Accroître la sécurité dans un monde de mobilité». Die Aufstockung der für Frontex (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache) und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen angesichts der ausführlicheren Prüfung der benötigten Stellenprofile beantragten zusätzlichen Planstellen. Geringfügige Anpassungen der Stellenpläne für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound). Die Übertragung von Ausgaben in Bezug auf die drei EU-Sonderbeauftragten (EUSR) mit Doppelfunktion von Rubrik 4 auf Rubrik 5. Die Aktualisierung des voraussichtlichen Bedarfs an zusätzlichen Mitteln für das Jahr 2017 in Bezug auf die Dienst- und Versorgungsbezüge sämtlicher Organe. Diese können je nach Bedarf beim Abschluss des offiziellen statistischen Berichts, der Ende Oktober zur Verfügung stehen wird, angepasst werden. Die Angleichung der Stellenpläne für das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, um dem zwischen ihnen erzielten Abkommen Rechnung zu tragen. Die Kommission betont zudem, dass sie beabsichtigt, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2017 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von bis zu 500 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt schlägt die Kommission jedoch im Rahmen dieses Berichtigungsschreibens keine Budgetzuweisung vor, weil sie beabsichtigt, diesen Betrag über den GSV zu finanzieren, der nach der technischen Anpassung im Jahr 2017 zur Verfügung stehen wird. Folglich schlägt die Kommission vor, diese Budgetzuweisung einem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans hinzuzufügen, der dem Europäischen Parlament und dem Rat unmittelbar nach der technischen Anpassung Anfang 2017 übermittelt wird. Das BS Nr. 1/2017 sieht auf der Ausgabenseite des Haushaltsplans 2017 netto eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 1257,2 Mio. EUR und eine Aufstockung der Mittel für Zahlungen um 523,1 Mio. EUR vor. Auf der Einnahmenseite des Haushaltsplans werden einige von der Kommission jüngst beschlossene Geldbußen beglichen und bis Ende 2016 werden sämtliche Rechtsmittel für einen voraussichtlichen Betrag von 1 Mrd. EUR ausgeschöpft. Die Kommission schlägt vor, die entsprechenden Haushaltsposten auf der Einnahmenseite des Haushaltsplans um diesen Betrag aufzustocken. Dadurch wird der aus den Staatshaushalten beantragte Anteil des BNE um den gleichen Betrag gekürzt. Dateien 17. OKTOBER 2016COM(2016) 679 – Berichtigungsschreiben N.1Andere Sprachen (2)English(920.33 KB - PDF)Herunterladenfrançais(1004.47 KB - PDF)Herunterladen 17. OKTOBER 2016Annex to COM(2016) 679