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Europäische Kommission

Förderfähigkeit und Zulässigkeit

Ein Vorschlag muss die in den Leitlinien der jeweiligen Aufforderung genannten Kriterien für die Förderfähigkeit und Zulässigkeit erfüllen.

Förderfähigkeit

Je nach Programm und Aufforderung gelten bestimmte, in den Leitlinien zur Aufforderung genannte Kriterien. Darüber hinaus gibt es grundlegende Voraussetzungen, die ein Projektvorschlag erfüllen muss. Dazu gehören

  • die ausreichende Anzahl geeigneter Teilnehmer sowie

  • die Einhaltung des Verfahrens und der Frist für die Abgabe des Vorschlags.

Nach Erhalt eines Vorschlags unternimmt die Kommission die folgenden Schritte: Sie

  • prüft den Vorschlag auf Zulässigkeit (vollständig und ordnungsgemäße Zusammenstellung) und Förderfähigkeit und

  • bittet unabhängige Experten um eine Bewertung des Vorschlags.

 

Weitere Informationen zu diesen Kriterien finden Sie in den Leitlinien der entsprechenden Aufforderung oder auf unserer Webseite zu Kriterien für die Förderfähigkeit und Bewertung und in den dort genannten Referenzdokumenten.

 

Zulässigkeit

Damit ein Vorschlag berücksichtigt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • vollständiger Antrag einschließlich der einschlägigen Formulare, einer Beschreibung des Vorschlags und sonstiger in der Aufforderung genannten Unterlagen (weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter den Standardkriterien für die Zulässigkeit);

  • Entwurf eines Plans für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse, sofern nicht anderweitig in den Aufforderungsbedingungen festgelegt (für Vorschläge in der ersten Stufe eines zweistufigen Verfahrens nicht erforderlich);

  • Einhaltung der maximalen Seitenzahl für Vorschläge/Anträge (wie im Vorschlagsmuster angegeben).

 

Weitere Informationen zu diesen Kriterien finden Sie in den Leitlinien der entsprechenden Aufforderung oder auf unserer Webseite zu Kriterien für die Förderfähigkeit und Bewertung und in den dort genannten Referenzdokumenten.