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Europäische Kommission

Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Oktober 2021
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Das Berichtigungsschreiben Nr. 1 (BS Nr. 1/2022) zum Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (HE 2022) trägt Folgendem Rechnung:

  • der Einführung der Mittelzuweisungen für 2022 für die Vorfinanzierung der Reserve für die Anpassung an den Brexit nach dem Inkrafttreten der Verordnung über die Reserve für die Anpassung an den Brexit im Oktober 2021;
  • der kontinuierlichen Unterstützung für Flüchtlinge des Syrien-Konflikts und anderer Konflikte und Krisen sowie für Aufnahmegemeinschaften in der Türkei, in Jordanien, im Libanon und in anderen Teilen der Region im Rahmen der allgemeinen Migrationspolitik der EU;
  • der Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs, der zweckgebundenen Einnahmen und der eingestellten Mittel für Agrarausgaben. Neben sich verändernden Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2022 auch den Auswirkungen der seit der Annahme des HE 2022 im Juli 2021 ergangenen Beschlüsse im Agrarbereich sowie anderen Vorschlägen, die im kommenden Haushaltsjahr beträchtliche Auswirkungen haben dürften, Rechnung getragen;
  • der Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei unter Berücksichtigung des Inkrafttretens neuer Protokolle, insbesondere mit Gabun, Mauretanien und den Cookinseln;
  • der Anpassung der Höhe der Mittel für Zahlungen, nachdem es zu Verzögerungen bei der Annahme des Basisrechtsakts und der Arbeitsprogramme des Programms „Digitales Europa“ gekommen war;
  • der Aktualisierung des Beitrags des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) zu Erasmus+;
  • den Anpassungen der Höhe der Mittelzuweisungen und/oder der Anzahl an Personal einiger dezentraler Agenturen (EASA, ACER, EIOPA, ECDC, EMA, EASO und eu-LISA) und der EUStA unter Berücksichtigung der jüngsten legislativen oder politischen Entwicklungen in Bezug auf ihre Tätigkeiten im Jahr 2022;
  • den Anpassungen der Einstufung des Personals der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HADEA);
  • den Anpassungen der Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“, einschließlich der Behandlung des Beitrags des Vereinigten Königreichs zu Versorgungsbezügen als zweckgebundene Einnahme für Rentenausgaben sowie einiger Anpassungen der Stellenpläne;
  • der Aktualisierung der Einnahmenseite des Haushaltsplans, insbesondere im Hinblick auf die Vorausschätzung für die Eigenmittel auf der Grundlage nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Kunststoff, den geänderten Beitrag des Vereinigten Königreichs und den Beitrag der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und
  • den Anpassungen des Eingliederungsplans und der Erläuterungen, insbesondere infolge der Annahme des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021.

Unter dem Strich führt das BS Nr. 1/2022 auf der Ausgabenseite des HE 2022 insgesamt zu einer Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen (MfV) um 1 243,3 Mio. EUR und einer Aufstockung der Mittel für Zahlungen (MfZ) um 1 231,7 Mio. EUR.

Dateien

  • 12. OKTOBER 2021
Berichtigungsschreiben N.1 – COM(2021) 642
  • 12. OKTOBER 2021
Berichtigungsschreiben N.1/2022 –– Anhang