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Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2015

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Juli 2015
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 3/2015, COM(2015) 160 – 15. April 2015
Standpunkt des Rates: 19. Juni 2015
Standpunkt des Parlaments: 7. Juli 2015

Der vorgelegte Berichtigungshaushaltsplan (BH) Nr. 3/2015 stellt darauf ab, den Überschuss des Haushaltsjahres 2014 in den laufenden Haushaltsplan einzustellen. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[2] muss dieser BH, der nur diesen Überschuss zum Gegenstand hat, innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der vorläufigen Rechnungen vorgelegt werden. Diese wurden Ende März 2015 vorgelegt.

Die Ausführung des Haushaltsplans 2014 ergab einen Überschuss im Betrag von 1 434 557 707,74 EUR (ohne die Beiträge der EFTA-Staaten (Europäische Freihandelszone) und der EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum)), der als Einnahme in den Haushaltsplan 2015 eingestellt wird.

Dateien

7. OKTOBER 2015
BH 3/2015, OJ L 261, 7.10.2015