Heute begehen wir den internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung. Die Europäische Union wurde auf den Werten der Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, der Freiheit, der Demokratie und der Gleichheit gegründet. Kein Mensch in der EU darf aus rassistischen Gründen oder wegen seiner ethnischen Herkunft diskriminiert werden. Im Jahr 2020 verstärkte die Kommission ihre Arbeit an der Lösung anhaltender Probleme. Sie legte den ersten EU-Aktionsplan gegen Rassismus vor, der eine Reihe von Maßnahmen vorsieht und Akteure auf allen Ebenen zusammenbringt, um Rassismus in der EU wirksamer zu bekämpfen. Dennoch bleibt einiges zu tun. Einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2023 zufolge sind mehr als die Hälfte der Befragten der Ansicht, dass in ihrem Land Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zur Roma (65 %), der Hautfarbe (61 %) oder der ethnischen Herkunft (60 %) weitverbreitet ist. Im Jahr 2023 berichtete die EU-Agentur für Grundrechte, dass sich die Belästigung von und Gewalt gegen Menschen afrikanischer Abstammung sowie Musliminnen und Muslime in der EU seit 2016 nicht verbessert hat. Bei der Wohnungssuche, bei der Arbeitsuche, am Arbeitsplatz und in der Ausbildung kam es am häufigsten zu Diskriminierung. Es besteht also eindeutig Bedarf an weiteren Maßnahmen. Und im Rahmen ihrer neuen Prioritäten arbeitet die Kommission an einer neuen EU-Strategie gegen Rassismus. Denn Rassismus hat in der EU keinen Platz. Weitere Informationen: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 Eurobarometer-Umfrage zur Diskriminierung in der Europäischen Union – Dezember 2023 Bericht: Being Black in the EU Bericht: Being Muslims in the EU Gleichstellungsstellen zur Förderung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung Einzelheiten Datum der Veröffentlichung21. März 2025AutorGeneraldirektion Kommunikation