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Europäische Kommission
  • Presseartikel
  • 8. Oktober 2024
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min

EU-Kommission: Schneller über die EU-Grenze mit digitalen Reisedokumenten

Digitisation of the EU passport

 

Wer die EU-Außengrenzen überschreitet, muss mit systematischen Personenkontrollen rechnen. Allein im Jahr 2023 wurden diese Grenzen fast 600 Millionen Mal passiert. Damit es bei Grenzkontrollen zügiger vorangeht und das Reisen einfacher und sicherer wird, schlägt die Kommission die Digitalisierung der Pässe und Personalausweise aller Personen vor, die in den Schengen-Raum einreisen oder ihn verlassen. 

Das will die Kommission einführen: 

  • einen gemeinsamen Rahmen für die Nutzung digitaler Reisedokumente
  • eine neue digitale EU-Reise-App, mit der Reisende ihre digitalen Reisedokumente erstellen und speichern können. 

Digitale Reisedokumente sind eine digitale Version der in Pässen und Personalausweisen enthaltenen Daten. Sie umfassen Informationen, die auf dem Chip des Reisepasses oder Personalausweises gespeichert sind (etwa ein Gesichtsbild des Inhabers), nicht jedoch die Fingerabdrücke. Ein digitales Reisedokument kann auf einem Mobiltelefon und künftig auch in der digitalen EU-Reise-App gespeichert werden. Ob Reisende diese digitale Version ihrer Dokumente gebührenfrei beantragen oder nutzen möchten, können sie selbst entscheiden.

Das erwartet sich die Kommission von den Neuerungen:  

  • Mehr Sicherheit: Für Betrüger wird es schwieriger, gefälschte Dokumente zu nutzen oder Schengen-Grenzen unentdeckt zu passieren. 
  • Effizientere Grenzkontrollen: Dank der Vorabkontrollen, die durch digitale Reiseausweise möglich werden, kann der Grenzschutz gezielter Schleuser und grenzübergreifend operierende Straftäter in den Blick nehmen. 
  • Reibungslose und schnellere Grenzübertritte: Reisende können ihre digitalen Pässe oder Personalausweise schon vor der Reise für eine Vorab-Grenzkontrolle vorlegen. 
  • Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürgerinnen und -Bürger: Die EU-Länder können es ihren Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, die digitalen Personalausweise auch in anderen Situationen zur Registrierung und Identifizierung zu nutzen. 

Die digitale EU-Reise-App können alle EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Drittstaatsangehörige mit biometrischem Reisepass bzw. europäischem Ausweisdokument nutzen, die in den Schengen-Raum einreisen oder ihn verlassen. Mithilfe der App können sie digitale Reiseausweise erstellen und diese zusammen mit ihren Reisedaten vorab bei den Grenzbehörden einreichen, um die Schlangen an den Grenzen zu verkürzen. Bevor die App persönliche Daten verarbeiten kann, ist eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer erforderlich. Die Beschäftigten bei den Grenzbehörden werden zunächst in den Bereichen Datensicherheit und Datenschutz geschult, erst dann erhalten sie Zugriff auf die Daten. 

Über die Vorschläge müssen nun der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament entscheiden. Nach der Annahme der Vorschläge werden die digitale EU-Reise-App und die erforderlichen technischen Standards entwickelt.  

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Oktober 2024
Autor
Generaldirektion Kommunikation