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Europäische Kommission

Justiz und Verbraucher 2022

Jährlicher Bericht 2022 über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts – Vertragsverletzungsverfahren nach Politikbereich

Zum Jahresende anhängige Vertragsverletzungsverfahren 2018–2022

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Über das interaktive mehrdimensionale Diagramm können Sie die Zahl der zum Jahresende anhängigen Vertragsverletzungsverfahren 2022 nach Politikbereich und nach Art des Verstoßes einsehen.

Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften im Jahr 2022

Treffen mit den Mitgliedstaaten

Andere Instrumente zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften

  • Im Jahr 2022 erhielt das EU Safety Gate/Rapex-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte rund 2000 Warnmeldungen und Informationen über etwa 4000 Folgemaßnahmen der Mitgliedstaaten. Dieser Warnmechanismus im Einklang mit der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (Richtlinie 2001/95/EG) sieht eine rasche Verbreitung von Maßnahmen gegen gefährliche Produkte zwischen den Mitgliedstaaten vor und informiert die Öffentlichkeit über diese Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen.
  • Am 25. Juli 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren ersten Bericht über die Anwendung und das Funktionieren der Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten (Richtlinie (EU) 2016/680). Die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung ist eine der drei Säulen des EU-Rahmens zur Gewährleistung des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten (neben der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutzverordnung für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union (EU-DSVO)).
    In dem Bericht wird festgestellt, dass die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung erheblich zu einem stärker harmonisierten und höheren Schutz der Rechte von Personen, die an Strafverfahren beteiligt sind, und zu einem kohärenteren Rechtsrahmen für die zuständigen Behörden beigetragen hat. In dem Bericht wird der Schluss gezogen, dass die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung im Allgemeinen zufriedenstellend umgesetzt wurde, aber mehrere Probleme festgestellt wurden, die zur Einleitung mehrerer Vertragsverletzungsverfahren geführt haben. Der Bericht enthält auch eine Liste vorrangiger Maßnahmen, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Datenschutzaufsichtsbehörden entwickelt wurden, um das Potenzial der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung voll auszuschöpfen. Dazu gehört die vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, die Ausstattung der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden mit den erforderlichen Befugnissen und angemessenen Ressourcen sowie die Herausgabe zusätzlicher Leitlinien für die Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Datenschutzausschuss.
  • Am 14. Oktober 2022 nahm die Kommission den ersten Bericht über die Anwendung der Datenschutzverordnung durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2018/1725, im Folgenden „EU-DSVO“) an. Der Bericht gibt einen Überblick über die Anwendung der Verordnung und die Tätigkeiten des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Er enthält eine Liste von Maßnahmen für die Kommission sowie für den EDSB und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, um die wirksame Anwendung der EU-DSVO zu gewährleisten.

Folgemaßnahmen zu Petitionen

Im Jahr 2022 bearbeitete die Kommission 51 Petitionen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verstößen gegen das EU-Recht im Bereich Justiz und Verbraucher.

  • Im selben Jahr übermittelte die Kommission dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eine Antwort in 127 Dossiers. Viele dieser Petitionen betrafen Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 (Reise- und individuelle Freiheiten), Rechtsstaatlichkeit, Verbraucherrechte, Diskriminierung und Datenschutz. Keine der im Jahr 2022 behandelten Petitionen löste 2022 die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens aus.
  • In vier Fällen antwortete die Kommission, dass die in den Petitionen aufgeworfenen Fragen bereits Teil eines oder mehrerer Vertragsverletzungsverfahren seien:
  • In einem Fall (Petition Nr. 0493/2021) wies die Kommission darauf hin, dass sie das Ergebnis des anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens (C-472/20) abwarten werde, um ihre Bewertung abzuschließen.
  • In 30 weiteren Fällen vertrat die Kommission die Auffassung, dass die Petitionen Fragen aufwerfen, die einer weiteren Überwachung oder Klarstellung durch den Mitgliedstaat bedürfen (u. a. im Rahmen von EU-Pilot).
  • In acht Fällen stellte die Kommission fest, dass die Petition Fragen aufwirft, die Teil einer laufenden Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften oder eines Projekts für neue Rechtsvorschriften waren.
  • In sieben Fällen war die Kommission der Auffassung, dass der Mitgliedstaat das Problem in der Zwischenzeit gelöst hatte (Änderung der Verwaltungspraxis/Gesetzgebung).
  • In zwei Fällen wies die Kommission darauf hin, dass sie derzeit die Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten bewertet.
  • In allen anderen Fällen war die Kommission der Auffassung, dass die Angelegenheit weder in den Anwendungsbereich des EU-Rechts noch in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fällt (38 Fälle), dass kein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt (8 Fälle), dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind (6 Fälle), dass die Petition nicht genügend Informationen für eine Bewertung enthielt (4 Fälle) oder dass sie durch eine Darstellung der geltenden Vorschriften abgeschlossen werden konnte (19 Fälle).

Wichtige Urteile des Gerichtshofs gegen Mitgliedstaaten

  • Kommission/Irland (Transposition de la décision-cadre 2008/909), C-125/21;
  • Kommission/Irland (Transposition de la décision-cadre 2009/829), C-126/21;
  • Kommission/Spanien (Violation du droit de l'Union par le législateur), C-278/20.

Wichtige Vorabentscheidungen

  • LOT Polish Airlines, C-20/21;
  • Spetsializirana prokuratura (Procès d’un accusé en fuite), C-569/20;
  • Generalstaatsanwaltschaft München (Demande d’extradition vers la Bosnie-Herzégovine), C‑237/21;
  • Generalstaatsanwaltschaft München und ne bis in idem, C‑435/22 PPU;
  • Openbaar Ministerie (Tribunal établi par la loi dans l‚État membre d‚émission) und Openbaar Ministerie (Tribunal établi par la loi dans l‚État membre d‘émission), verbundene Rechtssachen C-562/21 PPU und C-563/21 PPU;
  • Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Acquisitions intracommunautaires de gazole), C-855/19;
  • TL, C‑242/22 PPU;
  • Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) (Chômage des employés de maison), C-389/20;
  • SPV-Vorhaben 1503 und Banco di Desio e della Brianza u. a., verbundene Rechtssachen C-693/19 und C-831/19;
  • Impuls Leasing România, C-725/19;
  • Unicaja Banco, C-869/19;
  • Ibercaja Banco, C-600/19;
  • Lombard Lízing, C-472/20;
  • NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR, C‑405/21;
  • Zagrebačka banka d.d, C‑567/20;
  • Tiketa, C-536/20;
  • CTS Eventim, C-96/21;
  • Fuhrmann-2-GmbH, C-249/21;
  • absoluts-bikes and more- GmbH & Co. KG gegen the-trading-company GmbH, C-179/21;
  • X und Z gegen Autoriteit Persoonsgegevens, C-245/20;
  • VD and SR, verbundene Rechtssachen C-339/20 und C-397/20;
  • SpaceNet und Telekom Deutschland, verbundene Rechtssachen C-793/19 und C-794/19;
  • Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Finalités du traitement de données – Enquête pénale), C‑180/21;
  • Ligue des droits humains, C‑817/19;
  • Luxemburg Unternehmensregister und Sovim, verbundene Rechtssachen C-37/20 und C-601/20;
  • Proximus (Annuaires électroniques publics), C‑129/21;
  • Digi, C‑77/21;
  • Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des fins fiscales), C-175/20;
  • Meta Platforms Ireland, C-319/20;
  • Vyriausioji tarnybinės etikos komisija, C-184/20;
  • Leistritz, C-534/20;
  • Google (Déréférencement d’un contenu prétendument inexact), C-460/20;
  • Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie”, C-306/21;
  • Wiener Landesregierung (Révocation d'une assurance de naturalisation), C-118/20.

Ausblick auf 2023

Im Jahr 2023 wird die Kommission ihre wichtige Durchsetzungsarbeit im Bereich Justiz und Verbraucher fortsetzen. Insbesondere Folgendes ist vorgesehen:

  • Überprüfung der Übereinstimmung der nationalen Rechtsvorschriften mit dem Inhalt der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Richtlinie (EU) 2019/1158);
  • Überwachung der Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl (Rahmenbeschluss 2002/584/JI);
  • Überprüfung der Konformität der Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Richtlinien über Verfahrensrechte;
  • Überwachung der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Rahmenbeschluss des Rates über den Austausch von Strafregistern zwischen den EU-Mitgliedstaaten (2009/315/JI) ergeben;
  • Überwachung der Umsetzung der Richtlinie über die Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug (Richtlinie (EU) 2019/1371);
  • weitere Bewertung der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und der Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, gegebenenfalls einschließlich der Einleitung weiterer Vertragsverletzungsverfahren, bei gleichzeitiger Fortsetzung ihrer verschiedenen Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung des EU-Datenschutzrechts;
  • weitere Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere der Unabhängigkeit der Justiz und des Vorrangs des EU-Rechts;
  • Organisation von Umsetzungsworkshops, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Länderbesuche, um die Mitgliedstaaten und Interessenträger besser auf die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit vorzubereiten (im Anschluss an einen Vorschlag der Kommission vom 30. Juni 2021) sowie Beginn der Arbeiten an den Leitlinien und sekundären Rechtsvorschriften, die die Kommission annehmen muss;
  • Gewährleistung der Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Verordnung (EU) 2019/115. Mit dieser Verordnung werden gemeinsame Mindeststandards und Spezifikationen für Personalausweise und Aufenthaltsdokumente von Unionsbürgerinnen und -bürgern und ihren Familienangehörigen, die Freizügigkeit ausüben, eingeführt.
  • Überwachung der Umsetzung der nationalen Rechtsvorschriften und Überprüfung ihrer Übereinstimmung mit der Richtlinie zur Digitalisierung im Gesellschaftsrecht (Richtlinie (EU) 2019/1151) und der Richtlinie über die grenzüberschreitende Mobilität im Gesellschaftsrecht (Richtlinie (EU) 2019/2121).