Page contents Page contents Zum Jahresende anhängige Vertragsverletzungsverfahren 2018–2022 [notranslate]infringement_cases_open_at_year_end_2018_2022[/notranslate]Über das interaktive mehrdimensionale Diagramm können Sie die Zahl der zum Jahresende anhängigen Vertragsverletzungsverfahren 2022 nach Politikbereich und nach Art des Verstoßes einsehen.Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften im Jahr 2022Treffen mit den MitgliedstaatenUm die Umsetzung der EU-Datenschutzvorschriften auf nationaler Ebene zu erleichtern, setzte die Kommission den Austausch mit nationalen Behörden und Interessenträgern in den folgenden Foren fort:Die Expertengruppe der Kommission zur Verordnung (EU) 2016/679 und zur Richtlinie (EU) 2016/680 hielt am 30. November 2022 eine Online-Sitzung ab, um die Diskussion über die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit fortzusetzen. Darüber hinaus stellte die Kommission ihre im Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 angekündigte Initiative zur Harmonisierung bestimmter nationaler Verfahrensaspekte vor, um die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Verordnung (EU) 2016/679) in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern.Die Multi-Stakeholder-Expertengruppe der Kommission zur Unterstützung der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) hielt am 19. Oktober 2022 eine Sitzung ab, um die jüngsten Entwicklungen bei der Umsetzung der DSGVO, einschließlich ihrer internationalen Dimension, zu erörtern. Außerdem tauschte sich die Gruppe über die mögliche Harmonisierung einiger Aspekte des Verwaltungsverfahrens aus, das die nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in grenzüberschreitenden Fällen anwenden. Im Laufe des Jahres leisteten die Kommissionsdienststellen einen aktiven Beitrag zur Arbeit des Europäischen Datenschutzausschusses (Vertreter der nationalen Datenschutzbehörden), einschließlich der Ausarbeitung von Leitlinien für Interessenträger.Darüber hinaus unterstützte die Kommission die nationalen Datenschutzbehörden auch weiterhin finanziell bei der Kontaktaufnahme mit Bürgerinnen und Bürgern und kleinen und mittleren Unternehmen und förderte damit die Umsetzung der DSGVO.Die Kommission hat das Netz der behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB) eingerichtet, um den Austausch zwischen den Datenschutzbeauftragten der nationalen Strafverfolgungsbehörden über Informationen und bewährte Verfahren bei der Anwendung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (Richtlinie (EU) 2016/680) zu erleichtern. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Beziehungen zwischen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, die Interoperabilität der IT-Großsysteme der EU sowie andere Themen, die Herausforderungen für den Datenschutz darstellen, darunter Drohnen, Gesichtserkennung und Datenübermittlungen an internationale Organisationen und Drittländer. Im Laufe des Jahres haben die Kommissionsdienststellen die Arbeit des Netzwerks für Verbrauchersicherheit und der nationalen Kontaktstellen des Europäischen System zum raschen Austausch von Informationen über die Gefahren bei der Verwendung von Konsumgütern (RAPEX) aktiv gesteuert, um die einheitliche Umsetzung und Anwendung der geltenden Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (Richtlinie 2001/95/EG) zu erleichtern und kohärent auf die Herausforderungen und sich abzeichnenden Entwicklungen zu reagieren.Im Bereich des freien Personenverkehrs trat die Expertengruppe zum Recht auf freien Personenverkehr (Richtlinie 2004/38/EG) am 11. Mai 2022 zusammen, um allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Grundfreiheit des freien Verkehrs zu erörtern. Außerdem trat sie am 13. Juli und am 24. Oktober 2022 zusammen, um die Überarbeitung der Leitlinien von 2009 zur besseren Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG zu erörtern.Im Bereich des Schutzes von Hinweisgebern trat die Expertengruppe zur Richtlinie 2019/1937 am 31. Mai und am 30. November 2022 zusammen, um Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern (Richtlinie (EU) 2019/1937) zu erörtern.Andere Instrumente zur Förderung der Einhaltung der VorschriftenIm Jahr 2022 erhielt das EU Safety Gate/Rapex-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte rund 2000 Warnmeldungen und Informationen über etwa 4000 Folgemaßnahmen der Mitgliedstaaten. Dieser Warnmechanismus im Einklang mit der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (Richtlinie 2001/95/EG) sieht eine rasche Verbreitung von Maßnahmen gegen gefährliche Produkte zwischen den Mitgliedstaaten vor und informiert die Öffentlichkeit über diese Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen.Am 25. Juli 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren ersten Bericht über die Anwendung und das Funktionieren der Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten (Richtlinie (EU) 2016/680). Die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung ist eine der drei Säulen des EU-Rahmens zur Gewährleistung des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten (neben der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutzverordnung für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union (EU-DSVO)).In dem Bericht wird festgestellt, dass die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung erheblich zu einem stärker harmonisierten und höheren Schutz der Rechte von Personen, die an Strafverfahren beteiligt sind, und zu einem kohärenteren Rechtsrahmen für die zuständigen Behörden beigetragen hat. In dem Bericht wird der Schluss gezogen, dass die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung im Allgemeinen zufriedenstellend umgesetzt wurde, aber mehrere Probleme festgestellt wurden, die zur Einleitung mehrerer Vertragsverletzungsverfahren geführt haben. Der Bericht enthält auch eine Liste vorrangiger Maßnahmen, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Datenschutzaufsichtsbehörden entwickelt wurden, um das Potenzial der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung voll auszuschöpfen. Dazu gehört die vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, die Ausstattung der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden mit den erforderlichen Befugnissen und angemessenen Ressourcen sowie die Herausgabe zusätzlicher Leitlinien für die Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Datenschutzausschuss.Am 14. Oktober 2022 nahm die Kommission den ersten Bericht über die Anwendung der Datenschutzverordnung durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2018/1725, im Folgenden „EU-DSVO“) an. Der Bericht gibt einen Überblick über die Anwendung der Verordnung und die Tätigkeiten des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Er enthält eine Liste von Maßnahmen für die Kommission sowie für den EDSB und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, um die wirksame Anwendung der EU-DSVO zu gewährleisten.Folgemaßnahmen zu PetitionenIm Jahr 2022 bearbeitete die Kommission 51 Petitionen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verstößen gegen das EU-Recht im Bereich Justiz und Verbraucher.Im selben Jahr übermittelte die Kommission dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eine Antwort in 127 Dossiers. Viele dieser Petitionen betrafen Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 (Reise- und individuelle Freiheiten), Rechtsstaatlichkeit, Verbraucherrechte, Diskriminierung und Datenschutz. Keine der im Jahr 2022 behandelten Petitionen löste 2022 die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens aus.In vier Fällen antwortete die Kommission, dass die in den Petitionen aufgeworfenen Fragen bereits Teil eines oder mehrerer Vertragsverletzungsverfahren seien:Petition Nr. 0704/2021 (siehe mit Gründen versehene Stellungnahme an Ungarn zu LGBTQI±Rechten)Petition Nr. 1343/2021 (siehe mit Gründen versehene Stellungnahme an Spanien zur Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern)Petition Nr. 0179/2022 (siehe mit Gründen versehene Stellungnahme an Zypern zu missbräuchlichen Vertragsklauseln und unlauteren Geschäftspraktiken)Petition Nr. 0146/2022 (siehe Aufforderungsschreiben und zusätzliche mit Gründen versehene Stellungnahme zum Recht auf Belehrung in Strafverfahren bzw. zum Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand).In einem Fall (Petition Nr. 0493/2021) wies die Kommission darauf hin, dass sie das Ergebnis des anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens (C-472/20) abwarten werde, um ihre Bewertung abzuschließen.In 30 weiteren Fällen vertrat die Kommission die Auffassung, dass die Petitionen Fragen aufwerfen, die einer weiteren Überwachung oder Klarstellung durch den Mitgliedstaat bedürfen (u. a. im Rahmen von EU-Pilot).In acht Fällen stellte die Kommission fest, dass die Petition Fragen aufwirft, die Teil einer laufenden Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften oder eines Projekts für neue Rechtsvorschriften waren.In sieben Fällen war die Kommission der Auffassung, dass der Mitgliedstaat das Problem in der Zwischenzeit gelöst hatte (Änderung der Verwaltungspraxis/Gesetzgebung).In zwei Fällen wies die Kommission darauf hin, dass sie derzeit die Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten bewertet.In allen anderen Fällen war die Kommission der Auffassung, dass die Angelegenheit weder in den Anwendungsbereich des EU-Rechts noch in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fällt (38 Fälle), dass kein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt (8 Fälle), dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind (6 Fälle), dass die Petition nicht genügend Informationen für eine Bewertung enthielt (4 Fälle) oder dass sie durch eine Darstellung der geltenden Vorschriften abgeschlossen werden konnte (19 Fälle).Wichtige Urteile des Gerichtshofs gegen MitgliedstaatenKommission/Irland (Transposition de la décision-cadre 2008/909), C-125/21;Kommission/Irland (Transposition de la décision-cadre 2009/829), C-126/21;Kommission/Spanien (Violation du droit de l'Union par le législateur), C-278/20.Wichtige VorabentscheidungenLOT Polish Airlines, C-20/21;Spetsializirana prokuratura (Procès d’un accusé en fuite), C-569/20;Generalstaatsanwaltschaft München (Demande d’extradition vers la Bosnie-Herzégovine), C‑237/21;Generalstaatsanwaltschaft München und ne bis in idem, C‑435/22 PPU;Openbaar Ministerie (Tribunal établi par la loi dans l‚État membre d‚émission) und Openbaar Ministerie (Tribunal établi par la loi dans l‚État membre d‘émission), verbundene Rechtssachen C-562/21 PPU und C-563/21 PPU;Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Acquisitions intracommunautaires de gazole), C-855/19;TL, C‑242/22 PPU;Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) (Chômage des employés de maison), C-389/20;SPV-Vorhaben 1503 und Banco di Desio e della Brianza u. a., verbundene Rechtssachen C-693/19 und C-831/19;Impuls Leasing România, C-725/19;Unicaja Banco, C-869/19;Ibercaja Banco, C-600/19;Lombard Lízing, C-472/20;NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR, C‑405/21;Zagrebačka banka d.d, C‑567/20;Tiketa, C-536/20;CTS Eventim, C-96/21;Fuhrmann-2-GmbH, C-249/21;absoluts-bikes and more- GmbH & Co. KG gegen the-trading-company GmbH, C-179/21;X und Z gegen Autoriteit Persoonsgegevens, C-245/20;VD and SR, verbundene Rechtssachen C-339/20 und C-397/20;SpaceNet und Telekom Deutschland, verbundene Rechtssachen C-793/19 und C-794/19;Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Finalités du traitement de données – Enquête pénale), C‑180/21;Ligue des droits humains, C‑817/19;Luxemburg Unternehmensregister und Sovim, verbundene Rechtssachen C-37/20 und C-601/20;Proximus (Annuaires électroniques publics), C‑129/21;Digi, C‑77/21;Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des fins fiscales), C-175/20;Meta Platforms Ireland, C-319/20;Vyriausioji tarnybinės etikos komisija, C-184/20;Leistritz, C-534/20;Google (Déréférencement d’un contenu prétendument inexact), C-460/20;Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie”, C-306/21;Wiener Landesregierung (Révocation d'une assurance de naturalisation), C-118/20.Ausblick auf 2023Im Jahr 2023 wird die Kommission ihre wichtige Durchsetzungsarbeit im Bereich Justiz und Verbraucher fortsetzen. Insbesondere Folgendes ist vorgesehen:Überprüfung der Übereinstimmung der nationalen Rechtsvorschriften mit dem Inhalt der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Richtlinie (EU) 2019/1158);Überwachung der Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl (Rahmenbeschluss 2002/584/JI);Überprüfung der Konformität der Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Richtlinien über Verfahrensrechte;Überwachung der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Rahmenbeschluss des Rates über den Austausch von Strafregistern zwischen den EU-Mitgliedstaaten (2009/315/JI) ergeben;Überwachung der Umsetzung der Richtlinie über die Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug (Richtlinie (EU) 2019/1371);weitere Bewertung der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und der Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, gegebenenfalls einschließlich der Einleitung weiterer Vertragsverletzungsverfahren, bei gleichzeitiger Fortsetzung ihrer verschiedenen Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung des EU-Datenschutzrechts;weitere Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere der Unabhängigkeit der Justiz und des Vorrangs des EU-Rechts;Organisation von Umsetzungsworkshops, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Länderbesuche, um die Mitgliedstaaten und Interessenträger besser auf die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit vorzubereiten (im Anschluss an einen Vorschlag der Kommission vom 30. Juni 2021) sowie Beginn der Arbeiten an den Leitlinien und sekundären Rechtsvorschriften, die die Kommission annehmen muss;Gewährleistung der Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Verordnung (EU) 2019/115. Mit dieser Verordnung werden gemeinsame Mindeststandards und Spezifikationen für Personalausweise und Aufenthaltsdokumente von Unionsbürgerinnen und -bürgern und ihren Familienangehörigen, die Freizügigkeit ausüben, eingeführt.Überwachung der Umsetzung der nationalen Rechtsvorschriften und Überprüfung ihrer Übereinstimmung mit der Richtlinie zur Digitalisierung im Gesellschaftsrecht (Richtlinie (EU) 2019/1151) und der Richtlinie über die grenzüberschreitende Mobilität im Gesellschaftsrecht (Richtlinie (EU) 2019/2121).