Page contents Page contents Zum Jahresende anhängige Vertragsverletzungsverfahren 2018–2022 [notranslate]infringement_cases_open_at_year_end_2018_2022[/notranslate]Über das interaktive mehrdimensionale Diagramm können Sie die Zahl der zum Jahresende anhängigen Vertragsverletzungsverfahren 2022 nach Politikbereich und nach Art des Verstoßes einsehen.Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften im Jahr 2022Leitlinien für die Umsetzung des EU-RechtsUm die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Durchführung der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (Richtlinie 2011/24/EU) zu unterstützen und damit den Zugang zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu erleichtern, hat die Kommission einen Leitfaden veröffentlicht. In diesem Leitfaden sollen die wichtigsten Grundsätze festgelegt werden, die den nationalen Kontaktstellen dabei helfen sollen, transparentere, zugängliche und verständlichere Informationen über die Vorabgenehmigung bereitzustellen. Dadurch können die Patientinnen und Patienten leichter in Erfahrung bringen, welche Behandlungen einer Vorabgenehmigung ihres Krankenversicherungsträgers bedürfen und wie sie diese Vorabgenehmigung für ihre Behandlung im Ausland erhalten können. Ein weiterer Vorteil des Leitfadens für Patienten und Gesundheitsdienstleister ist die Verbesserung der Transparenz der Vorabgenehmigungssysteme und das Recht der Patienten auf Informationen über den Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.Treffen mit den MitgliedstaatenExpertengruppe für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (E02713): Sitzungen am 28. September 2022 (Untergruppe „Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung“) und am 8. Dezember 2022 zur Unterstützung der Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.Expertengruppe für Tabakpolitik (E03150): Im Jahr 2022 fanden Sitzungen der Expertengruppe und ihrer Untergruppen zu Rückverfolgbarkeits- und Sicherheitsmerkmalen und zu Inhaltsstoffen statt, um die Kommission bei der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften, Programme und Strategien der Union im Zusammenhang mit Tabak zu unterstützen.Ausschuss für Medizinprodukte (C49800): vier Sitzungen im Jahr 2022 zur Unterstützung der Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte und der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika.Koordinierungsgruppe Medizinprodukte (MDCG) (X03565) und ihre 13 Untergruppen: Insgesamt 36 Sitzungen im Jahr 2022 tragen zur Gewährleistung einer harmonisierten Umsetzung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 über Medizinprodukte bei.Der Ständige Ausschuss für Tierarzneimittel (SCVMP) (C02900) und die Expertengruppe für Tierarzneimittel (E02792) unterstützen die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Tierarzneimittel.Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (C20400) unterstützt die Kommission bei der Umsetzung des EU-Rechts in den Bereichen Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit.Die Expertengruppe für die Information der Verbraucher über Lebensmittel unterstützt die Kommission bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln.Die Jahrestagung des Europäischen Netzes von GVO-Laboratorien (ENGL) unterstützt das Referenzlaboratorium der Europäischen Union für genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (EURL GMFR) bei seinen Aufgaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und hilft bei der Lösung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Nachweis, der Identifizierung und der Quantifizierung genetisch veränderter Organismen.Der Regelungsausschuss gemäß der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt unterstützt die Umsetzung der Richtlinie 2001/18/EG.Der Regelungsausschuss gemäß der Richtlinie 2009/41/EG (über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen) unterstützt die Umsetzung der Richtlinie 2009/41/EG.Die Arbeitsgruppe zur Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden: Zwei Sitzungen im Januar und Juni 2022 unterstützen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Richtlinie 2009/128/EG).Arbeitsgruppe zum Meldesystem „EUROPHYT-Ausbrüche“: Eine Sitzung im Jahr 2022 unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Meldung vom Auftreten von Pflanzenschädlingen in ihrem Hoheitsgebiet.Expertengruppe für die EU-Plattform für den Tierschutz (E03504): Zwei Plenarsitzungen und sechs Sitzungen thematischer Untergruppen im Jahr 2022 unterstützen die Kommission bei der Entwicklung und dem Austausch koordinierter Maßnahmen, die zur Umsetzung und Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zum Tierschutz beitragen sollen.Expertengruppe „Amtliche Kontrollen“ (E0911) und Arbeitsgruppe „Amtliche Kontrollen“ (C20402): Im Jahr 2022 fanden fünf Sitzungen statt, und zwar am 25. Januar, 29. März, 9. Juni, 20. September und 22. November, um eine kohärente Durchsetzung der EU-Vorschriften über amtliche Kontrollen in der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen zu gewährleisten.Expertengruppe für Rechtsvorschriften über veterinärmedizinische Einfuhrkontrollen (E02699): Zwei Sitzungen fanden am 30. März 2022 bzw. am 25. Oktober 2022 statt, in denen die Kommission im Zusammenhang mit der Umsetzung und Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften über veterinärmedizinische Einfuhrkontrollen beraten wurde.Um die ordnungsgemäße Verwaltung und Steuerung des IT-Systems TRACES, das Bestandteil des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen (IMSOC) ist, und des IMSOC zu gewährleisten, wurden im Jahr 2022 die folgenden Workshops veranstaltet:Sitzung des IMSOC-Betriebsverwaltungsrats gemäß Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (IMSOC-Verordnung) am 5. April 2022;Sitzungen der TRACES-Untergruppen gemäß Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission, die am 6. und 7. April 2022 stattfanden, wobei jede Sitzung Themen in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutz behandelte.Andere Instrumente zur Förderung der Einhaltung der VorschriftenUm das Recht der Patienten auf Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, veröffentlichte die Kommission einen Bericht über die Anwendung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, einschließlich einer Bewertung der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und eines Aktionsplans zur Behebung der Mängel und zur Verbesserung der Umsetzung der Richtlinie. Die Bewertung ergab, dass die Richtlinie nach wie vor relevant ist, um den aktuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden, und wichtige Patientenrechte wie die Gleichbehandlung von EU-Patienten und inländischen Patienten verankert wurden. Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Durchführung der Richtlinie in einer Reihe von Bereichen zu unterstützen, z. B. beim Abbau administrativer Hindernisse für Patienten, die eine Vorabgenehmigung und Kostenerstattung für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen in der gesamten EU beantragen, veröffentlichte die Kommission den Bericht mit dem Titel „Mapping and Analysis of Administrative Procedures: analytical reportô (Bestandsaufnahme und Analyse der Verwaltungsverfahren: Analysebericht).Darüber hinaus hat die Kommission gemäß Artikel 20 der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung eine Studie in Auftrag gegeben, die einen Überblick über die grenzüberschreitende Patientenmobilität und die Kostenerstattungssysteme für geplante Behandlungen in einer Reihe ausgewählter Grenzregionen und zwischen benachbarten Mitgliedstaaten geben soll.Im Jahr 2022 bezog sich ein Großteil der Entwürfe technischer Vorschriften, die der Kommission gemäß der Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt notifiziert wurden, auf die Bereiche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Diese Notifizierungen wurden geprüft, und im Anschluss an die Notifizierungen, die Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem EU-Recht aufwarfen, wurden im Einklang mit der Richtlinie ausführliche Stellungnahmen oder Kommentare abgegeben.Darüber hinaus führte die Kommission im Jahr 2022 84 Audits und ähnliche Kontrollen durch, um die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Vorschriften für Lebensmittel (einschließlich Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Lebensmittelqualität, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit) und bestimmte Bereiche der menschlichen Gesundheit in den Mitgliedstaaten zu überprüfen. Durch systematische Folgemaßnahmen zu ihren Prüfungsempfehlungen bei Folgeprüfungen in den Mitgliedstaaten konnte die Kommission die meisten festgestellten Mängel beheben. Die Ergebnisse der Audits und ähnlichen Kontrollen werden der Öffentlichkeit auf der Website der Kommission zur Verfügung gestellt.Folgemaßnahmen zu PetitionenIm Jahr 2022 hat die Kommission keine Petition zu einem mutmaßlichen Verstoß gegen EU-Recht im Politikbereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bearbeitet.Wichtige VorabentscheidungenTesco Stores ČR, C-881/19;Merck Sharp & Dohme u. a., C-224/20;M2Beauté Cosmetics, C-616/20;Orthomol, C-418/21;Novartis Pharma, C-147/20;Bayer Intellectual Property, C-204/20;LSI - Germany, C-595/21;Upfield Hungary, C-533/20;Agenzia delle dogane e dei monopoli and Ministero dell'Economia e delle Finanze, C-452/20;PH (Interdiction régionale de mise en culture d’OGM), C-24/21;EUROAPTIEKA, C-530/20;Stichting Rookpreventie Jeugd u. a., C-160/20;Belplant, C-658/21.Ausblick auf 2023Im Jahr 2023 wird die Kommission wichtige Durchsetzungsmaßnahmen in beiden Politikbereichen, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, durchführen.Die Kommission wird vorrangig laufende Vertragsverletzungsverfahren und Audits weiterverfolgen und die Umsetzung der EU-Vorschriften durch Maßnahmen auf politischer Ebene unterstützen.Im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit und insbesondere in Bezug auf die Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (Richtlinie 2011/24/EU) sind für 2023 folgende Maßnahmen zur Förderung ihrer Umsetzung und Anwendung geplant:Organisation bilateraler Dialoge mit den Mitgliedstaaten, um die Anwendung der Richtlinie zu überwachen und zu verbessern, z. B. im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Verwaltungsverfahren für den Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.Austausch bewährter Methoden zwischen den Mitgliedstaaten zur Straffung der Verfahren für den Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung durch Digitalisierung.Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Transparenz der Preise für grenzüberschreitend behandelte Patienten und die geschätzte Höhe der Erstattung (im Hinblick auf die Ausweitung des von acht Mitgliedstaaten angewandten Systems der freiwilligen Vorabbenachrichtigung).Unterstützung eines Workshops zum Wissens- und Kapazitätsaufbau mit den nationalen Kontaktstellen, um die Informationen für grenzüberschreitende Patienten zu verbessern.Förderung und Überwachung der Umsetzung der Leitlinien für die Bereitstellung von Informationen über grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und des mehrsprachigen Handbuchs für Patienten.Anregung aller nationalen Kontaktstellen, Informationen über die Europäischen Referenznetzwerke (ERNs) bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass ihre Websites für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.Organisation einer Veranstaltung auf EU-Ebene zur Sensibilisierung für die Rechte der Patienten auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung unter Beteiligung von Mitgliedstaaten, nationalen Kontaktstellen, Patientenorganisationen, Krankenversicherern, Angehörigen der Gesundheitsberufe, ERNs und regionalen Interessenträgern im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.Aktualisierung des Leitfadens 2012 zur Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung(Richtlinie 2011/24/EU) und zur Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit(Verordnung (EG) 883/2004) mit der Verwaltungskommission der Mitgliedstaaten.Bilaterale Dialoge mit den Mitgliedstaaten, um gemäß der Patientenrechte-Richtlinie (Artikel 20) Lösungen zur Verbesserung der Vollständigkeit und Robustheit der Daten zu finden.Einleitung und Fortsetzung strukturierter bilateraler Dialoge mit den Mitgliedstaaten, um eine bestmögliche Umsetzung der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu erreichen, und Fortsetzung weiterer Durchsetzungsmaßnahmen im Falle von Verstößen.