Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Referenzbetrag insgesamt: 3137,42 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist auf Migrationsströme und eine integrierte Migrationssteuerung ausgerichtet. Der Fonds dient der Finanzierung von Maßnahmen, die sich auf alle Aspekte der Migration erstrecken. Dazu gehören Asyl, legale Migration, Integration und die Rückführung von Drittstaatsangehörigen ohne gültigen Aufenthaltstitel.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Weitere Informationen
Website der GD Migration und Inneres
Katastrophenschutzverfahren
Referenzbetrag insgesamt: 223,78 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz koordiniert die Reaktion der EU auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen innerhalb und außerhalb der Union.
Rechtsgrundlage
Beschluss Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union
Weitere Informationen
Website der GD Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe
Verbraucherprogramm
Referenzbetrag insgesamt: 188,83 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Das Verbraucherprogramm unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei der umfassenden Wahrnehmung ihrer Rechte als Verbraucher und der aktiven Teilhabe am Binnenmarkt. Die vier Schwerpunkte des Programms sind Überwachung und Durchsetzung der Produktsicherheit, Information und Aufklärung der Verbraucher, Verbraucherrechte und wirksamer Rechtsschutz sowie Stärkung der grenzübergreifenden Rechtsdurchsetzung
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 254/2014 über ein mehrjähriges Verbraucherprogramm
Weitere Informationen
Website der GD Justiz und Verbraucher
Kreatives Europa
Referenzbetrag insgesamt: 1462,72 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Das Programm „Kreatives Europa“ unterstützt die europäische Kino-, Kultur- und Kreativbranche. So fördert es Tausende von Künstlerinnen, Künstlern, Kulturschaffenden und Kulturorganisationen in den Bereichen darstellende Kunst, bildende Kunst, Verlagswesen, Film, Fernsehen, Musik, interdisziplinäre Kunst, Kulturerbe und Videospiele und erschließt ihnen die Möglichkeit, in ganz Europa zu arbeiten, neues Publikum zu erreichen und die im digitalen Zeitalter notwendigen Kompetenzen zu entwickeln. Indem es den europäischen Kulturschaffenden hilft, neue Zielgruppen in anderen Ländern anzusprechen, trägt dieses neue Programm auch zur Bewahrung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas bei.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa
Weitere Informationen
Website zum Programm „Kreatives Europa“
Europa für Bürgerinnen und Bürger
Referenzbetrag insgesamt: 185,47 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unterstützt Maßnahmen, die über die EU, ihre Werte und ihre Geschichte informieren. Es trägt ferner dazu bei, das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in zivilgesellschaftlichen und demokratischen Veranstaltungen durch Debatten und Diskussionen über EU-Themen zu fördern.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 390/2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“
Weitere Informationen
Lebens- und Futtermittelsicherheit
Referenzbetrag insgesamt: 1891,94 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Das Programm für die Gesundheit von Tieren und Pflanzen soll die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der gesamten Lebensmittelkette stärken. Das Maßnahmenpaket stellt mit einem aktualisierten und vereinfachten Konzept für den Gesundheitsschutz und leistungsfähigeren Kontrollinstrumenten die wirksame Anwendung der EU-Vorschriften zur Lebensmittelkette sicher.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Website zur Lebensmittelsicherheit
Gesundheit
Referenzbetrag insgesamt: 449,39 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Das EU-Programm „Gesundheit“ fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Gesundheitspolitik zum Nutzen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Das Programm soll die gesundheitspolitischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und dabei die Gesundheit fördern, Ungleichheiten im Gesundheitswesen abbauen, die Bürger vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen schützen, Innovation im Gesundheitswesen begünstigen und die Nachhaltigkeit ihrer Gesundheitssysteme verbessern.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 282/2014 über ein drittes Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit
Weitere Informationen
Fonds für die innere Sicherheit
Referenzbetrag insgesamt: 3764,23 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Mit dem Fonds für die innere Sicherheit werden die Umsetzung der Strategie der inneren Sicherheit sowie der EU-Ansatz für die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden, unter anderem hinsichtlich des Managements der EU-Außengrenzen, gefördert.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Website der GD Migration und Inneres
IT-Systeme
Referenzbetrag insgesamt: 138,66 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Die Behörden der EU-Länder müssen im Interesse der Sicherheit der Bürger und Reisenden in der EU bei der Grenzverwaltung zusammenarbeiten. Dabei ist eine Reihe von Mechanismen für den Informationsaustausch von zentraler Bedeutung:
- das Visa-Informationssystem (VIS) ermöglicht den Schengen-Staaten den Austausch von Visa-Daten;
- das Schengener Informationssystem (SIS) ermöglicht den Schengen-Staaten den Austausch von Informationen über Personen, die einer Straftat verdächtig oder möglicherweise nicht einreise- oder aufenthaltsberechtigt sind, sowie über gestohlene, veruntreute oder anderweitig abhanden gekommene Güter.
Weitere Informationen
Website der GD Migration und Inneres
Programm „Justiz“
Referenzbetrag insgesamt: 377,60 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Das Programm „Justiz“ soll die wirksame Anwendung der EU-Vorschriften im Bereich der Zivil- und Strafjustiz sicherstellen. Es erleichtert Bürgern und Unternehmen in Europa die Durchsetzung ihrer Rechte bei grenzübergreifenden Rechtsstreitigkeiten und unterstützt die Bekämpfung von Drogenmissbrauch und Kriminalität auf EU-Ebene.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 1382/2013 zur Einrichtung des Programms "Justiz"
Weitere Informationen
Website der GD Justiz und Verbraucher
Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft
Referenzbetrag insgesamt: 439,47 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Das Programm soll die Bürger besser über ihre Rechte und Grundfreiheiten informieren und dafür sorgen, dass diese in der EU einheitlicher angewandt werden, damit sie im Alltag Wirkung zeigen. Gefördert werden auch die Rechte des Kindes, das Verbot jeglicher Diskriminierung (aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung) sowie die Geschlechtergleichstellung (z. B. Projekte zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder).