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Europäische Kommission

EU-Verträge

Die die Arbeitsweise des EU-Haushalts regelnden Artikel im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und im Vertrag über die Europäische Union, die 2007 in Lissabon unterzeichnet wurden.

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU legt Folgendes fest:

  • die Haushaltsgrundsätze (insbesondere den Ablauf des Haushaltsverfahrens und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung) – Artikel 310;
  • den Grundsatz der Haushaltsfinanzierung aus Eigenmitteln – Artikel 311;
  • für den mehrjährigen Finanzrahmen – jährliche Ausgabenobergrenzen für mindestens fünf Jahre – Artikel 312;
  • den Ablauf des jährlichen Haushaltsverfahrens – Artikel 313 bis 316;
  • die Bestimmungen und Befugnisse für den Haushaltsvollzug und die Haushaltskontrolle – Artikel 317 bis 319.

Hier geht es zu den Artikeln 310 bis 324 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU:

  • 26. OKTOBER 2012
Treaty on the Functioning of the European Union

Der Vertrag über die Europäische Union

Die haushaltsrechtlichen Vorschriften des EU-Vertrags betreffen überwiegend die Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.