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Europäische Kommission

EU-Finanzhilfen und Auftragsvergabe

Die beiden wichtigsten Arten, wie die EU ihr Geld ausgibt: Finanzhilfen und öffentliche Aufträge im Überblick. Erläuterung der dahinter stehenden Grundsätze und Link zu den offenen und künftigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen.

Finanzhilfen

Die Veröffentlichung einer Finanzhilfe oder eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist eine öffentliche Aufforderung des Auftraggebers an genau bestimmte Kategorien von Antragstellern, Maßnahmen im Rahmen eines spezifischen EU-Programms vorzuschlagen.

Die Kommission leistet direkte finanzielle Beiträge in Form von Finanzhilfen zur Unterstützung von Projekten oder Organisationen, die EU-Interessen verfolgen oder zur Umsetzung eines Programms oder einer Politik der EU beitragen.

Finanzhilfen und Finanzierungen werden gewährt von

  • der Generaldirektion der Kommission, die für die jeweilige Politik direkt zuständig ist;
  • Ämtern, Agenturen und sonstigen Einrichtungen der Kommission in ganz Europa;
  • anderen Behörden (nationalen oder regionalen Behörden, auch in Nicht-EU-Ländern usw.).

Die Finanzhilfen werden auf der Grundlage der Erstattung förderfähiger Kosten gewährt, d. h. der Kosten, die den Begünstigten tatsächlich entstanden sind und die für die Durchführung der betreffenden Tätigkeiten als notwendig erachtet werden. Die Ergebnisse dieser Maßnahme verbleiben im Eigentum der Begünstigten.

Die Finanzhilfen unterliegen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den beiden Parteien und erfordern in der Regel eine Kofinanzierung durch den Begünstigten der Finanzhilfe. Da sich die Finanzhilfen auf eine Vielzahl von Bereichen beziehen, können die spezifischen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, von einem Tätigkeitsbereich zum anderen variieren.

Bei der Ausarbeitung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen muss die Kommission folgende Grundsätze beachten:

  • Gleichbehandlung aller Antragsteller oder Begünstigter;
  • Kumulierungsverbot: Jeder Begünstigte kann nicht mehr als eine Finanzhilfe pro Maßnahme oder pro Haushaltsjahr erhalten;
  • Rückwirkungsverbot: Bereits abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Finanzierung durch die EU ausgeschlossen;
  • Kofinanzierung: Die Kommission und der Begünstigte teilen sich die Kosten;
  • Gewinnverbot: Begünstigte von Finanzhilfen dürfen mit der EU-Finanzhilfe, die sie erhalten, keinen Gewinn erzielen.

Vergabe öffentlicher Aufträge

Die Kommission nutzt die Vergabe öffentlicher Aufträge für den Erwerb von Dienstleistungen und Materialien, die für die Arbeit der EU-Institutionen erforderlich sind. Dazu gehören sowohl intellektuelle als auch nichtintellektuelle Dienstleistungen (Statistik- oder Prüfberichte, Beratungstätigkeiten, Dolmetscher, Instandhaltung der Kommissionsgebäude usw.) sowie Material (Büromaterial, IT-Ausstattung, Material für Bauarbeiten usw.).

Für alle Vergabeverfahren gelten die folgenden Grundsätze:

  • Transparenz: Die Kommission muss alle relevanten Informationen über ihre Beschaffungen veröffentlichen;
  • Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung: Alle interessierten Parteien werden gleich behandelt;
  • Möglichst umfassender Wettbewerb: Ausweitung der Zahl möglicher Anbieter und Erzielung eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses;
  • Verhältnismäßigkeit: Die Auswahl und Organisation der Ausschreibung müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Gegenstand und zum Wert der Beschaffung stehen.

Weitere Informationen über Regeln und Verfahren für Finanzhilfen und die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie eine Liste der offenen und künftigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzierungen finden Sie auf der Webseite zu Finanzierungen und Ausschreibungen.