Überblick
Die EU-Kommission setzt alles daran, um das Coronavirus einzubremsen. Mit Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene werden die Gesundheitssysteme der Mitgliedsländer unterstützt und die sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie abgefedert.
Der Corona-Krisenstab der Europäischen Kommission
Beispiele für Krisenmaßnahmen der Kommission:
Sichere und wirksame Impfstoffe für Europa und den Rest der Welt
Mit ihrer Impfstoffstrategie verfolgt die Kommission folgende Ziele:
Unterstützung der Unternehmen beim raschen Ausbau ihrer Produktionskapazitäten im erforderlichen Umfang
Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Mitgliedstaaten durch Abnahmegarantien für Impfstoffhersteller
Nutzung der bestehenden regulatorischen Flexibilität, um die Entwicklung, Zulassung und Verfügbarkeit von Impfstoffen zu beschleunigen
Sicherung von Impfstoffdosen und Impfkampagnen in der EU
Die Kommission hat den EU-Bürgerinnen und -Bürgern ein diversifiziertes Portfolio an Impfstoffen zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt. Es wurden Verträge mit acht Entwicklern vielversprechender Vakzine geschlossen; so konnte ein Portfolio von bis zu 4,2 Milliarden Dosen gesichert werden.
- BioNTech-Pfizer über bis zu 2,4 Milliarden Dosen
- AstraZeneca über bis zu 400 Millionen Dosen
- Sanofi-GSK über bis zu 300 Millionen Dosen
- Johnson and Johnson über bis zu 400 Millionen Dosen
- Moderna über bis zu 460 Millionen Dosen
- Novavax über bis zu 200 Millionen Dosen
- Valneva über bis zu 1,2 Millionen Dosen
- HIPRA Human Health über bis zu 250 Millionen Dosen
Seit Dezember 2020 erteilte die Kommission sechs bedingte Zulassungen für Corona-Impfstoffe: an BioNTech-Pfizer (21. Dezember 2020), Moderna (6. Januar 2021), Astra Zeneca (29. Januar 2021), Johnson & Johnson (11. März 2021), Novavax (24. Juni 2021) und Valneva (24. Juni 2022).
Seit Dezember 2020 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Impfstoff-Lieferungen in die Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Die Impfkampagnen haben in der gesamten EU Fahrt aufgenommen. Bis Mitte 2022 waren 86 % aller Erwachsenen in der EU vollständig geimpft.
Als neue Varianten des Coronavirus auftraten, mobilisierte die Kommission Mittel für dringende Forschung und vereinbarte weitere Abnahmegarantien für Auffrischungsimpfungen und an neue Varianten angepasste Impfstoffe.
Außerdem hat sie ein neues gemeinsames Verfahren zur Beschaffung medizinischer Ausrüstung für Impfungen eingeleitet. Krankenhäuser und Ärzte sollten keine Mehrwertsteuer auf Impfstoffe und Testkits entrichten müssen, so ein weiterer Vorschlag der Kommission.
Schutz vor neuen Virusvarianten
Die EU-Kommission hat eine neue europäische Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion in gesundheitlichen Notlagen (HERA) geschaffen, die Gesundheitskrisen verhüten, erkennen und rasch darauf reagieren soll.
Die HERA ist ein gemeinsames Ressourcen- und Einsatzkontrollzentrum für die Mitgliedstaaten und die EU-Organe, mit dem die Union besser auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren vorbereitet werden soll.
Dank der HERA lassen sich Gefahren und potenzielle Notlagen im Gesundheitsbereich mittels Informationsgewinnung und des Aufbaus der erforderlichen Reaktionskapazitäten in Zukunft antizipieren. Bei Eintreten einer Notlage wird die HERA die Entwicklung, Herstellung und Verteilung von Arzneimitteln, Impfstoffen und anderen medizinischen Maßnahmen – wie Handschuhen und Masken – sicherstellen, an denen es in der ersten Zeit der Coronavirus-Pandemie gemangelt hat.
Die HERA ist daher eine tragende Säule der Europäischen Gesundheitsunion – eine neue Krisenvorsorge- und Resilienzmission für die gesamte EU, so Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2021. Sie wird eine Lücke bei der Krisenvorsorge und -reaktion der EU im Gesundheitsbereich schließen.
Wie Präsidentin von der Leyen ankündigte, soll diese neue Krisenvorsorge- und Resilienzmission für die gesamte EU von Team Europa mit 50 Mrd. EUR unterstützt werden.
Produktion ausbauen
Am 4. Februar 2021 richtete die Kommission eine Taskforce ein, die – als zentrale Anlaufstelle für förderbedürftige Hersteller – dazu beitragen soll, die Produktionskapazitäten für Corona-Impfstoffe in der EU auszubauen und Engpässe bei diesen Kapazitäten und den Lieferketten zu ermitteln und zu beheben.
Die Taskforce konnte Engpässe bei der Impfstoffherstellung in der EU erkennen und beseitigen, die Kapazitäten der EU zur Impfstoffherstellung entlang der gesamten Lieferkette verorten und zwischen der Herstellung von Impfstoffen und Medikamenten Partnerschaften vermitteln. Langfristig sollen so ausreichende Produktionsanlagen in Europa entstehen, die weltweit Impfstoffe zur Verfügung stellen können.
Forschungsfinanzierung
Seit Januar 2020 hat die Kommission im Rahmen von Horizont 2020 über 660 Mio. EUR für die Entwicklung von Impfstoffen, neuen Behandlungsmethoden, Diagnosetests und medizinischen Systemen mobilisiert, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und Menschenleben zu retten.
Die Kommission hat CureVac‚ einem hochinnovativen europäischen Impfstoffentwickler, finanzielle Unterstützung in Form einer EU-Garantie für ein EIB-Darlehen von 75 Mio. EUR angeboten.
Daneben unterzeichnete die Europäische Investitionsbank mit dem Immuntherapie-Unternehmen BioNTech SE eine Finanzierungsvereinbarung über 100 Mio. EUR zur Entwicklung eines Impfprogramms. Die EIB-Finanzierung wird sowohl durch Horizont 2020 als auch durch die Investitionsoffensive für Europa unterstützt.
Engagement für eine weltweite Krisenreaktion
Eine weltweite Pandemie erfordert eine Lösung auf globaler Ebene. Daher setzt sich die Kommission dafür ein, dass COVID-19-Impfstoffe universell zugänglich sind – auch in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen.
Beim Spendenmarathon 2020 im Rahmen der weltweiten Corona-Krisenreaktion wurden Finanzmittel mobilisiert, um COVID-19-Therapien, ‑Tests und ‑Impfstoffe überall zugänglich machen zu können. Der Startschuss fiel im Mai. Mit einem internationalen Spendengipfel und einem Benefizkonzert erreichte die Aktion im Juni 2020 ihren Höhepunkt.
Die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank sind stolze Unterstützer der COVAX-Fazilität für einen universellen und gerechten Zugang zu COVID-19-Impfstoffen.
Gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten hat Team Europa bereits über 3 Mrd. EUR für COVAX bereitgestellt, was die Europäische Union zu einem ihrer größten Geber macht.
Wirtschaftsmaßnahmen
Die Staats- und Regierungsspitzen haben sich auf ein Aufbaupaket von 2,018 Bio. EUR (zu jeweiligen Preisen) geeinigt, in dessen Rahmen der EU-Haushalt 2021–2027 durch NextGenerationEU flankiert wird. So wird die Kommission rund 800 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) auf den Märkten aufnehmen können.
Am 15. Juni 2021 hat die Kommission bei der ersten Transaktion im Rahmen von NextGenerationEU über eine Anleihe mit zehnjähriger Laufzeit, die am 4. Juli 2031 fällig ist, 20 Mrd. EUR mobilisiert, mit denen Europas Erholung von der Coronakrise und ihren Folgen finanziert werden soll. Im Juni und Juli folgten weitere Transaktionen – bis jetzt wurden so im Rahmen von NextGenerationEU 45 Mrd. EUR mobilisiert. Die Mittel werden nun für die ersten Zahlungen im Rahmen von NextGenerationEU, der Aufbau- und Resilienzfazilität und verschiedener Programme des EU-Haushalts verwendet. Die erste Auszahlung im Rahmen von NextGenerationEU wurde bereits Ende Juni im Rahmen des REACT-EU-Programms getätigt.
Bis Ende August hat die Kommission 19 der vorgelegten nationalen Aufbau- und Resilienzpläne bewertet und befürwortet. Mit Wirkung vom 21. September sind die ersten Auszahlungen – gut 49 Mrd. EUR – bereits in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Portugal, Spanien und Zypern angekommen.
Die Europäische Kommission hat 2020 verschiedene Unterstützungsmaßnahmen ergriffen:
wirtschaftliche Maßnahmen, die das 1,85 Billionen Euro schwere Corona-Hilfspaket der Europäischen Zentralbank ergänzen, das zusätzlich zu dem zuvor beschlossenen Programm von 120 Milliarden Euro aufgelegt wurde.
befristete Vorschriften für staatliche Beihilfen, damit die Regierungen der Wirtschaft Geld zuschießen können, um Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und Arbeitsplätze in der EU zu retten.
Aktivierung der „Ausweichklausel“ zur optimalen Ausschöpfung der Spielräume unserer Haushaltsvorschriften: Dies hilft den EU-Ländern bei der Unterstützung ihrer Gesundheitssysteme und Unternehmen sowie bei der Sicherung von Arbeitsplätzen in der Krise.
Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen: Die Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, um den Mitgliedstaaten beim Schutz kritischer europäischer Vermögenswerte und Technologien in der derzeitigen Krise zu helfen.
- Wirtschaftliche Leitlinien für die Mitgliedstaaten
Das Frühjahrspaket des Europäischen Semesters enthielt wirtschaftspolitische Empfehlungen für alle Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Coronakrise. Vorerst geht es darum, die Auswirkungen der Coronakrise abzufedern, damit die Wirtschaft langfristig wieder wachsen kann. Dabei dürfen der ökologische und digitale Wandel nicht aus den Augen verloren werden.
- EU-Haushalt und Europäische Investitionsbank: Rettung von Arbeitsplätzen und Unterstützung von krisengerüttelten Unternehmen
Mit ihrer befristeten Initiative SURE will die Kommission das Risiko von Arbeitslosigkeit in Zeiten von Corona mindern. Im Rahmen der SURE-Initiative werden Sozialanleihen begeben, damit wirklich jeder Euro einem sozialen Ziel dient. 19 Länder haben insgesamt bereits über 94 Mrd. EUR an Unterstützung erhalten.
Außerdem hat die Europäische Kommission Leitlinien vorgelegt, um den Schutz von Saisonarbeitskräften in der EU während der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Sie bietet den nationalen Behörden, den Arbeitsaufsichtsbehörden und den Sozialpartnern Orientierungshilfen, um die Rechte, die Gesundheit und die Sicherheit von Saisonarbeitskräften zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräften ihre Rechte bekannt sind.
- Zusätzliche Finanzhilfe für stark betroffene KMU
- Die EIB-Gruppe investiert zusätzlich 20 Mrd. EUR in kleine und mittlere Unternehmen.
- Gemeinsam mit der EIB-Gruppe mobilisiert die Kommission 8 Mrd. EUR zur Unterstützung von mindestens 100 000 Unternehmen.
- Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise
Die Kommission hat eine Investitionsinitiative vorgelegt, um den Mitgliedstaaten sofortige Liquidität bereitzustellen. Sie besteht aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus den Fonds der Kohäsionspolitik und umfasst:
- neue Methoden im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (z. B. Hauslieferungen und elektronische Gutscheine), um die Ausbreitung des Virus einzudämmen
- Unterstützung von Fischern und Landwirten
- Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Landwirte und des Agrarsektors
- Sondermaßnahmen, mit denen die Agrarmärkte gestützt und stabilisiert werden sollen
- zusätzliches Paket mit Sondermaßnahmen zur Unterstützung des Weinsektors: Am 4. Mai 2020 nahm die Kommission ein weiteres Maßnahmenpaket an, um den besonders coronageschädigten Agrar- und Lebensmittelsektoren unter die Arme zu greifen.
Gesundheitswesen
Grundstein für eine Europäische Gesundheitsunion
Am 11. November 2020 hat die Kommission den Grundstein für eine Europäische Gesundheitsunion gelegt. Sie beruht auf zwei Säulen:
- Stärkerer EU-Rahmen für Gesundheitssicherheit:
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Harmonisierung der Vorsorge- und Reaktionspläne auf EU-Ebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene. Diese Pläne würden Stresstests unterzogen und regelmäßig von der Kommission und den EU-Agenturen geprüft.
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Die Ausrufung eines EU-Notstands würde eine engere Koordinierung auslösen und die Entwicklung, Bevorratung und Beschaffung von krisenrelevanten Produkten gestatten.
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- Stärkere EU-Agenturen:
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Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten wird die epidemiologische Lage anhand gemeinsamer Daten überwachen.
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Das Mandat der Europäischen Arzneimittel-Agentur wird gestärkt. Sie wird die Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie das Risiko von Versorgungsengpässen überwachen und klinische Prüfungen koordinieren.
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Eine neue Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) ist in Planung.
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Leitlinien für Gesundheitsmaßnahmen zur Unterstützung der EU-Länder
Das von der Kommission eingesetzte Expertengremium aus sieben unabhängigen Epidemiologen und Virologen erarbeitet wissenschaftlich fundierte Leitlinien und bietet Beratung über
- Krisenreaktionsmaßnahmen für alle Mitgliedstaaten
- Lücken im klinischen Management
- Priorisierung von Gesundheitsversorgung, Katastrophenschutz und anderen Hilfsdiensten
- strategische Maßnahmen zur Bewältigung der langfristigen Folgen der Corona-Pandemie
Auf Grundlage der wissenschaftlichen Empfehlungen dieses Gremiums und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ergriff die Kommission folgende Maßnahmen:
- 19. März 2020
Empfehlungen zum Verhalten in der Öffentlichkeit – beispielsweise Abstand halten
- 8. April 2020
Leitlinien zur Optimierung der Arzneimittelversorgung und -verfügbarkeit sowie zu kartellrechtlichen Fragen, wonach Unternehmen die Möglichkeit zu einer begrenzten Zusammenarbeit erhalten sollen, insbesondere bei wichtigen Arzneimitteln für Krankenhäuser. Die Kommission richtet ferner eine Clearingstelle für medizinisches Gerät ein, die bei der Erfassung der vorhandenen Bestände (z. B. Diagnose-Sets) hilft und diese zügig dem Bedarf zuleitet.
- 15. April 2020
Leitlinien für Corona-Tests, um deren wirksame Verwendung in den Mitgliedstaaten insbesondere bei einer Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen sicherzustellen
- 16. April 2020
Leitlinien für die Entwicklung datenschutzkonformer Corona-Tracking-Apps vor dem Hintergrund der schrittweisen Rückkehr zur Normalität
- 16. Juni 2020
Die Mitgliedstaaten einigen sich mit Unterstützung der Kommission auf technische Leitlinien, um einen sicheren Informationsaustausch zwischen Kontaktnachverfolgungs-Apps und die Interoperabilität zu ermöglichen.
- 3. Juli 2020
Genehmigung des Inverkehrbringens von Remdesivir als erstem auf EU-Ebene zugelassenem Medikament gegen das Coronavirus
- 29. Juli 2020
Abschluss eines Vertrags über 63 Mio. EUR mit dem Pharmaunternehmen Gilead zwecks Sicherung von Veklury-Behandlungsdosen (Markenname von Remdesivir). Unter Koordinierung und mit Unterstützung seitens der Kommission erhalten die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich Veklury-Lieferungen.
- 19. Oktober 2020
Einrichtung eines europäischen Datenabgleichsdienstes zur Verknüpfung von Kontaktnachverfolgungs-Apps. Bis Mitte Dezember November dürften 13 Apps vernetzt sein.
- 2. Dezember 2020
Strategie „Sicher durch den Corona-Winter“: Mahnung zu anhaltender Wachsamkeit und Vorsicht, so lange noch kein verträglicher und wirksamer Impfstoff verfügbar ist.
Die Kommission hat 3 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt zur Finanzierung des Soforthilfeinstruments und des gemeinsamen Ausrüstungsbestands von rescEU bereitgestellt. Die Mitgliedstaaten beteiligen sich mit einem Beitrag in gleicher Höhe.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Zur Ankurbelung der Produktion und Sicherung der Verfügbarkeit persönlicher Schutzausrüstung
- arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um den verfügbaren Bestand an persönlicher Schutzausrüstung in der EU, die Produktionskapazität und den voraussichtlichen Bedarf zu bewerten;
- gewährleistet die Kommission die Konformitätsbewertung und Marktüberwachung zur Erhöhung des Bestands an Schutzausrüstung, ohne die Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu gefährden;
- erörtert die Kommission den Umbau von Produktionslinien mit der Industrie und berät die Hersteller, wie sie die Produktion von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln hochfahren können.
Die Kommission hat eine Empfehlung zu Teststrategien veröffentlicht. Darin geht sie auch auf die Verwendung von Antigen-Schnelltests ein.
Für die Anschaffung und Durchführung solcher Tests in den Mitgliedstaaten wurden über das Soforthilfeinstrument 100 Millionen Euro bereitgestellt. Parallel dazu leitete die Kommission ein gemeinsames Beschaffungsverfahren ein, um die EU-Länder bei der Anschaffung weiterer Schnelltests zu unterstützen.
Außerdem unterstützt die Kommission die Internationale Föderation des Roten Kreuzes mit 35,5 Mio. EUR aus dem Soforthilfeinstrument, damit COVID-19-Testkapazitäten in der EU erhöht, Freiwillige geschult und besonders gefährdete Menschen geschützt werden können.
Grenzen und Mobilität
Pandemiebedingt hat die Kommission den Mitgliedstaaten gegenüber Empfehlungen abgegeben, um ein koordiniertes Vorgehen im Hinblick auf die Eindämmung der Virusausbreitung und die Aufrechterhaltung des freien Personen-, Waren- und Wirtschaftsverkehrs sicherzustellen.
Die Kommission hat die Einführung eines digitalen Zertifikats vorgeschlagen, um die Freizügigkeit innerhalb der EU während der Pandemie zu erleichtern.
Die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Wer in der EU lebt, kann sich das digitale COVID-Zertifikat nun ausstellen lassen und bei Bedarf vorzeigen. Die kostenlosen Impf-, Test- oder Genesungsnachweise können in digitaler oder in Papierform vorgelegt werden.
Die Kommission hat im Jahr 2020:
- Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen herausgegeben,
- Leitlinien zur Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte veröffentlicht‚ insbesondere für den Gesundheits- und Lebensmittelsektor,
- Leitlinien zu Gesundheitsfragen, Repatriierung und Reisevorkehrungen für Kreuzfahrtpassagiere und Besatzungen von Frachtschiffen herausgegeben,
- Vorschläge vorgelegt, um sicherzustellen, dass coronabedingte Reisebeschränkungen der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene koordiniert und klar kommuniziert werden – auf der Grundlage eines einheitlichen Farbcodes zum Hinweis auf Risiken und eines noch zu erarbeitenden einheitlichen Regelwerks. Auch hinsichtlich der Quarantänebestimmungen wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten auf ein einheitliches Vorgehen hinarbeiten;
- Leitlinien dazu herausgegeben, welche Reisenden von den vorübergehenden Reisebeschränkungen ausgenommen werden sollten;
- die Entwicklung eines Testprotokolls für Flugreisen und eines europäischen Reiseformulars angestoßen, um sicheres Reisen zu ermöglichen.
Re-open EU stellt nützliche Informationen zur sicheren Wiederaufnahme des Tourismus und Reiseverkehrs in ganz Europa bereit. Im Dezember 2020 wurde Re-open EU als App bereitgestellt. Sie finden dort Echtzeitinformationen über
- Grenzen
- verfügbare Verkehrsmittel
- Reisebeschränkungen
- Angaben zu Gesundheits- und Hygienemaßnahmen
- eine Karte mit eindeutigen Ampelfarben
Bekämpfung von Desinformation
Die Kommission steht in engem Kontakt mit den Social-Media-Plattformen. Es geht darum, verlässliche Inhalte zu fördern, Nutzer zu sensibilisieren und Desinformation und Werbung im Zusammenhang mit dem Coronavirus einzudämmen.
Auf www.EUvsDisinfo.eu wurden bislang über 700 Schauermärchen zum Coronavirus enttarnt, veröffentlicht und richtiggestellt. Die Kommission hat auch eine Website zur Bekämpfung von Desinformation in der Coronakrise eingerichtet – mit Faktencheck und nützlichen Ressourcen.
Zur Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation nutzt die Kommission alle verfügbaren Mittel und finanziert Forschung in diesem Bereich.
Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst arbeiten eng mit anderen EU-Organen und Mitgliedstaaten – unter anderem im Rahmen des im März 2019 eingerichteten Schnellwarnsystems – sowie mit internationalen Partnern der G7 und der NATO zusammen.
Am 10. Juni 2020 hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur intensiveren Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vorgestellt. Unter anderem geht es darum, die strategische Kommunikation und Public Diplomacy in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU und weltweit zu intensivieren und unabhängige Medien und Journalisten zu unterstützen.
Diese Maßnahmen fließen in die weiteren Arbeiten der EU zur Bekämpfung von Desinformation ein. Im Dezember 2020 hat die Kommission zwei neue Texte vorgelegt: Der erste ist ein Europäischer Aktionsplan für Demokratie, der die Arbeit der EU zur Bekämpfung von Desinformation und zur Anpassung an sich verändernde Bedrohungen und Manipulationen sowie zur Unterstützung freier und unabhängiger Medien ausbaut. Beim zweiten handelt es sich um das Gesetz über digitale Dienste, das eine größere Rechenschaftspflicht in puncto Moderation von Inhalten, Werbung und Algorithmen gewährleisten soll.
Die monatliche Überwachung, die gemeinsam mit den Unterzeichnern unseres Verhaltenskodex gegen Desinformation im Internet vereinbart wurde, umfasst nun auch Informationen über Maßnahmen gegen Fehl- und Desinformation in puncto Impfen. Im März 2021 schlug die Kommission vor, den Kodex in mehreren Bereichen zu verschärfen und ihn so weiter zu festigen. Außerdem sollte er nach Bedarf angepasst werden können.