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Soforthilfeinstrument

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Das Soforthilfeinstrument wurde 2020 in der Frühphase der Coronakrise aktiviert. Es bestand bis Januar 2022 und half den Mitgliedstaaten, ihren Bedarf in der Coronakrise auf europäischer Ebene strategisch und koordiniert zu decken.  

Beförderung lebenswichtiger Güter – Verlegung von Ärzteteams und Patienten

Ein Teil der Mittel aus dem Soforthilfeinstrument wurde dem Mobilitätspaket zugewiesen und in folgenden Bereichen eingesetzt: 

Emergency kit

Übernahme der Transportkosten für Unterstützung und Hilfsgüter in und zwischen EU-Mitgliedstaaten, damit medizinische Güter dorthin gelangten, wo sie am dringendsten benötigt wurden. 

Protective equipment

Verlegung von Patienten zwischen EU-Mitgliedstaaten oder von Mitgliedstaaten in Nachbarländer, damit bei Versorgungsengpässen anderweitig freie Kapazitäten genutzt und Gesundheitsdienste entlastet werden konnten. Auch die Behandlung möglichst vieler Patienten wurde somit sichergestellt. 

Advisory group

Beförderung von medizinischem Personal und mobilen medizinischen Teams zwischen EU-Mitgliedstaaten und aus anderen Nachbarländern in die EU, um Menschen dort zu helfen, wo medizinische Hilfe am dringendsten benötigt wurde. 

 

Diese zusätzliche Hilfe erfolgte komplementär zur Unterstützung im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens und zur Lieferung von Schutzausrüstungen via rescEU

Im Rahmen des Soforthilfeinstruments stellte die Kommission mehr als 164 Mio. EUR für den Transport von medizinischen Gütern, Impfausrüstung und Medikamenten sowie 9 Mio. EUR für die Beförderung von Ärzteteams und die Verlegung von Patienten bereit.  

Die Unterstützung umfasste insgesamt 2 000 Einsätze auf dem Luft-, Land- oder Seeweg für den Transport von lebensrettender persönlicher Schutzausrüstung und medizinischer Ausrüstung nach Europa sowie die Beförderung von 515 Ärzten und medizinischen Fachkräften sowie 135 Patienten. 

Desinfektionsroboter für Krankenhäuser in ganz Europa

Über das Soforthilfeinstrument hat die Kommission 12 Mio. EUR zur Anschaffung von 305 UV-Desinfektionsrobotern an Krankenhäuser in den 27 Mitgliedstaaten gespendet.  Die Roboter desinfizieren ein durchschnittliches Patientenzimmer schnell und sicher. Dadurch entlasten sie das Krankenhauspersonal und bieten den Patienten einen besseren Schutz vor Infektionen durch Krankheitserreger.   

Ausbildung von Intensivpflegekräften

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Soforthilfeinstruments 2,5 Millionen Euro für die Ausbildung von Ärzten und medizinischen Fachkräften für die Intensivpflege mobilisiert. Das Programm wurde EU-weit acht Monate lang umgesetzt. 17 000 Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte wurden in 700 Krankenhäusern fortgebildet. Angehörige der Gesundheitsberufe, die nicht regelmäßig auf Intensivstationen arbeiten, erhielten so medizinische Fachkenntnisse im Bereich der Intensivpflege. Hierdurch wurde das Personal für Zeiten aufgestockt, in denen ein rascher, punktueller und deutlicher Ausbau der Intensivbetreuung vonnöten war.  

Digitales COVID-Zertifikat der EU

Die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Schon am 17. März 2021 hatte die EU-Kommission die Einführung eines digitalen COVID-Zertifikats vorgeschlagen, damit die EU-Bürger/innen ihr Recht auf freien Personenverkehr auch in Zeiten von Corona ausüben konnten. Am 27. September 2021 gewährte die Kommission 20 Mitgliedstaaten Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 95 Mio. EUR für den Erwerb von Corona-Diagnosetests, um die Ausstellung des digitalen COVID-Zertifikats der EU zu erleichtern.  

Sicherstellung der Interoperabilität 

Die Kommission hat im Rahmen des Soforthilfeinstruments 16 Mio. EUR mobilisiert, um die nötige Infrastruktur für die Ausstellung und Überprüfung interoperabler COVID-Impf-, Genesungs-, und Testzertifikate zu schaffen. 

Gestützt auf ihre Erfahrungen mit dem Datenabgleichsdienst für den grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen nationalen Corona-Apps – European Federation Gateway Service – hat die Kommission den EU-Gateway eingerichtet. Dieser wurde zur sicheren digitalen Infrastruktur, der die Verknüpfung nationaler Systeme erlaubte und dabei die Echtheit und Interoperabilität der Zertifikate in der gesamten EU gewährleistete. Nach einer erfolgreichen Pilotphase ging das System am 1. Juni 2021 in Betrieb. Die Zertifikate konnten also ab diesem Zeitpunkt über Grenzen hinweg geprüft werden. 

Digitales COVID-Zertifikat der EU 

 

Verknüpfung nationaler Apps zur Kontaktnachverfolgung

22 EU-/EWR-Länder führten nationale Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps ein, um die Corona-Infektionskette zu unterbrechen und so Leben zu retten. Diese Länder und die Kommission achteten dabei auf die Interoperabilität der Apps über Ländergrenzen hinweg. 19 der 22 Länder waren über den European Federation Gateway Service miteinander verbunden. 

Rund 10 Mio. EUR wurden im Rahmen des Soforthilfeinstruments für die Interoperabilität von Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps bereitgestellt. Davon wurden 7 Mio. EUR für die Entwicklung und den Einsatz des European Federation Gateway Service verwendet und 3 Mio. EUR für die Anpassung der nationalen Apps und Systeme der Mitgliedstaaten bereitgestellt, sodass diese mit dem Gateway verbunden werden konnten.  

Kontaktnachverfolgung – welche App in welchem Land?

Nützliche Links

Haftungsausschluss: Die Seite wurde zuletzt im September 2023 aktualisiert.