Allgemeines
Mit Unterstützung des Soforthilfeinstruments können die Mitgliedstaaten in der Corona-Krise strategisch und koordiniert gegensteuern.
Es beruht auf dem Grundsatz der Solidarität und bündelt in diesem Geist Maßnahmen und Ressourcen zur raschen strategischen Bedarfsdeckung. Dadurch sollen die unmittelbaren Folgen der Pandemie abgefedert und der Weg zur Erholung geebnet werden.
Über die aus dem Soforthilfeinstrument finanzierten Maßnahmen und ihre Durchführung wird auf dieser Seite fortlaufend berichtet.
Impfstoffe
Ein erheblicher Teil der über das Soforthilfeinstrument zur Verfügung stehenden Mittel wird zur Sicherstellung von verträglichen und wirksamen Impfstoffen in der EU durch Abnahmegarantien mit den Impfstoffherstellern eingesetzt. Dies ist Teil der Impfstoffstrategie der Europäischen Kommission.
Therapie
Veklury
Die Kommission hat im Rahmen des Soforthilfeinstruments zwei Verträge im Umfang von 70 Mio. EUR mit dem Pharmaunternehmen Gilead unterzeichnet, der ihr die Lieferung von Behandlungsdosen von Veklury (Handelsname des Therapeutikums Remdesivir) sichert. Veklury war das erste Arzneimittel, das auf EU-Ebene für die Behandlung von COVID-19 zugelassen wurde. Dadurch soll die Behandlung von etwa 37 000 Patienten mit schweren COVID-19-Symptomen gesichert werden. Die 200 000 Dosen von Veklury wurden den Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich zwischen August und Oktober 2020 in mehreren Tranchen geliefert.
Plasmapheresegeräte
Am 11. Januar 2021 hat die Kommission 24 Projekte ausgewählt, mit denen neue oder bestehende Programme zur Sammlung von Plasma coronagenesener Spender/innen entwickelt oder ausgebaut werden. Zudem will man damit besser für neue Schübe oder eine weitere Pandemiewelle gerüstet sein. Die Projekte sind in 14 Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich auf nationaler oder regionaler Ebene angesiedelt. Sie umfassen hauptsächlich eine Verteilung der Mittel an zahlreiche örtliche Blut- oder Plasmasammelstellen (insgesamt über 150).
Klinische Tests für zweckentfremdete Arzneimittel
Am 13. November 2020 gewährte die Kommission im Rahmen des Soforthilfeinstruments eine Finanzhilfe von 1 Mio. EUR zur Durchführung klinischer Tests mit Raloxifen. Das Medikament wird ursprünglich zur Vorbeugung und Behandlung von Osteoporose verwendet. Im Rahmen von Horizont 2020 wurde es nun von der Hochleistungsrechenplattform Exscalate4CoV als vielversprechend für die Behandlung von COVID-19-Patienten eingestuft. Ziel der Tests mit 450 Teilnehmern ist es, die Wirksamkeit und Sicherheit von Raloxifen zu bewerten und zu prüfen, ob das Medikament die Replikation des COVID-19-Virus in Zellen verhindern und die durchschnittliche Zeit, in der das Virus von COVID-19-Patienten ohne schwere Symptome weitergegeben wird, reduzieren kann.
Tests
Antigen-Schnelltests
Tests sind ein entscheidendes Instrument beim Eindämmen der Ausbreitung des Coronavirus. Im Rahmen des Soforthilfeinstruments hat die Kommission 100 Mio. EUR für den direkten Ankauf von 20 Mio. Antigen-Schnelltests und deren Lieferung an 24 Mitgliedstaaten ab Februar 2021 mobilisiert.
Ausbau der Testkapazitäten in den Mitgliedstaaten
Am 18. November hat die Europäische Kommission eine Vereinbarung mit der Internationalen Föderation des Roten Kreuzes (IFRC) unterzeichnet, mit der 35,5 Mio. EUR aus dem Soforthilfeinstrument zur Aufstockung der COVID-19-Testkapazitäten in der EU mobilisiert werden. Die Mittel dienen der Schulung von Personal für die Probenahme und Analyse sowie der Durchführung von Tests insbesondere in mobilen Einrichtungen. Die mobilen Testteams des Roten Kreuzes können so die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände, Laborutensilien und Reagenzien anschaffen, um Proben zu entnehmen und Tests durchzuführen. Zudem werden die nationalen Behörden bei ihrer Arbeit unterstützt.
Beförderung lebenswichtiger Güter — Verlegung von Ärzteteams und Patienten
Das Mobilitätspaket im Rahmen des Soforthilfeinstruments sieht zudem folgende Maßnahmen vor:
Übernahme der Transportkosten für Unterstützung und Hilfsgüter in und zwischen EU-Mitgliedstaaten, damit medizinische Güter dorthin gelangen, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Verlegung von Patienten zwischen EU-Mitgliedstaaten oder von Mitgliedstaaten in Nachbarländer, damit bei Versorgungsengpässen anderweitig freie Kapazitäten genutzt und Gesundheitsdienste entlastet werden können. Auch die Behandlung möglichst vieler Patienten wird somit sichergestellt.
Beförderung von medizinischem Personal und mobilen medizinischen Teams zwischen EU-Mitgliedstaaten und aus anderen Nachbarländern in die EU, um Menschen dort zu helfen, wo medizinische Hilfe am dringendsten benötigt wird.
Diese zusätzliche Hilfe erfolgt komplementär zur Unterstützung im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens und zur Lieferung von Schutzausrüstungen via rescEU.
Die Kommission erhielt 78 Anträge auf Unterstützung aus 20 Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich. 60 Anträge betrafen Frachtlieferungen von medizinischen Gütern, Impfausrüstung und Therapeutika, 18 Anträge betrafen den Transport von Patienten und medizinischen Teams. Insgesamt wurden mehr als 173 Mio. EUR zur Unterstützung dieser Maßnahmen bereitgestellt.
Die Kommission hat 164 Mio. EUR bereitgestellt, um 20 Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich bei der Finanzierung von seit April 2020 getätigten Frachtsendungen zu unterstützen. Dies umfasst 14,6 Mio. EUR zur Unterstützung von sechs EU-Ländern beim Transport von COVID-19-Impfausrüstung und -Therapeutika durch Zuschüsse und den Transportvermittler der Kommission.
Insgesamt wurden mit dieser Hilfe mehr als 1000 Frachtflüge sowie 500 Transporte auf der Straße und auf dem Seeweg unterstützt, wodurch lebensrettende persönliche und medizinische Schutzausrüstungen nach Europa gebracht wurden.
Im November 2021 gewährte die Europäische Kommission zusätzliche 2,9 Mio. EUR für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Transport von Patienten, medizinischem Personal und medizinischen Teams. Damit beläuft sich der für diese Art von Maßnahmen vorgesehene Gesamtbetrag auf 9 Mio. EUR.
Im Rahmen dieser Projekte hat die Kommission den Transfer von etwa 450 medizinischen Fachkräften und 350 Patienten unterstützt.
Wichtige gesundheitsrelevante Produkte
Die Kommission hat knapp 100 Millionen Euro für die Beschaffung von lebenswichtigen Produkten wie persönlichen Schutzausrüstungen und Arzneimitteln zur Prävention und Behandlung von COVID-19 bereitgestellt. Auch Dienste zur Gewährleistung der Qualität und der korrekten Handhabung dieser Produkte werden mit diesen Mitteln gefördert.
Persönliche Schutzausrüstung: Die Kommission hat 10 Millionen Masken zum Schutz des Gesundheitspersonals erworben. Diese Masken wurden zwischen Juli und September 2020 an 19 Mitgliedstaaten geliefert.
Therapie: Die für grundlegende gesundheitsbezogene Produkte bereitgestellten Finanzmittel wurden auch zum Kauf von Behandlungsdosen von Veklury (Handelsname des Therapeutikums Remdesivir, siehe oben) verwendet. Veklury war das erste Arzneimittel, das auf EU-Ebene für die Behandlung von COVID-19 zugelassen wurde.
Desinfektionsroboter für Krankenhäuser in ganz Europa
Über das Soforthilfeinstrument hat die Kommission 12 Mio. EUR für den Ankauf von 200 Desinfektionsrobotern bereitgestellt, die mit UV-Licht arbeiten. Mithilfe von UV-Licht desinfizieren diese Roboter Standard-Patientenzimmer in gerade einmal 15 Minuten. Somit können Krankenhäuser das Infektionsrisiko verringern und die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. Die Verteilung startete am 26. Februar 2021. Rund 30 Roboter wurden an zwölf Mitgliedstaaten geliefert. Am 21. September 2021 lieferte die Kommission den 200. Desinfektionsroboter (an das Krankenhaus „Consorci Corporació Sanitària Parc Taulí“ in Barcelona, Spanien). Zusätzlich zu diesen 200 Robotern sicherte die Kommission 100 weitere Desinfektionsroboter.
Ausbildung von Intensivpflege-Fachkräften
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Soforthilfeinstruments 2,5 Millionen Euro für die Ausbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe für die Intensivpflege mobilisiert. Das Programm wurde EU-weit acht Monate lang umgesetzt und umfasste 17 000 Ärztinnen und Ärzte und Krankenpfleger/innen sowie 700 Krankenhäuser. Angehörige der Gesundheitsberufe, die nicht regelmäßig auf Intensivstationen arbeiten, haben so medizinische Fachkenntnisse im Bereich der Intensivpflege erhalten. Hierdurch wurde das Personal für Zeiten aufgestockt, in denen ein rascher, punktueller und deutlicher Ausbau der Intensivbetreuung vonnöten war. Das Schulungsmaterial wird interessierten Drittländern zur Verfügung gestellt, damit sie bei künftigen Corona-Schüben oder anderen Gesundheitskrisen die Intensivbetreuung rasch ausbauen können.
Digitales COVID-Zertifikat der EU
Die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Schon am 17. März 2021 hat die EU-Kommission die Einführung eines digitalen COVID-Zertifikats vorgeschlagen, damit die EU-Bürger/innen ihr Recht auf freien Personenverkehr auch in Zeiten von Corona ausüben können.
Am 27. September 2021 gewährte die Kommission 20 Mitgliedstaaten Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 95 Mio. EUR für den Erwerb von Corona-Diagnosetests, um die Ausstellung des digitalen COVID-Zertifikats der EU zu erleichtern. Dies erfolgte zusätzlich zu den Corona-Impfstrategien. Damit sollen schnelle und genaue Tests für jene Bürger/innen günstig zur Verfügung gestellt werden, die noch nicht vollständig geimpft sind bzw. die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Hier finden Sie den ersten Bericht der Kommission über die Umsetzung des digitalen COVID-Zertifikats der EU.
Sicherstellung der Interoperabilität
Die Kommission hat im Rahmen des Soforthilfeinstruments 16 Mio. EUR mobilisiert, um die nötige Infrastruktur für die Ausstellung und Überprüfung interoperabler COVID-Impf-, Genesungs-, und Testzertifikate zu schaffen.
Gestützt auf ihre Erfahrungen mit dem Datenabgleichsdienst für den grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen nationalen Corona-Apps hat die EU einen Gateway eingerichtet, dessen sichere digitale Infrastruktur die Verknüpfung nationaler Systeme erlaubt und dabei die Echtheit und Interoperabilität der Zertifikate in der gesamten EU gewährleistet. Nach einer erfolgreichen Pilotphase ging das System am 1. Juni 2021 in Betrieb. Die Zertifikate können also über Grenzen hinweg geprüft werden.
Außerdem hat die Kommission über das Soforthilfeinstrument zusätzliche Mittel bereitgestellt, um den EU-Ländern bei der Zuschaltung zum EU-Gateway technisch und finanziell unter die Arme zu greifen.
Verknüpfung nationaler Apps zur Kontaktnachverfolgung
Die meisten Mitgliedstaaten haben zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus eine nationale Kontaktnachverfolgungs‑ und Warn-App herausgebracht oder haben das noch vor. Im Rahmen des Soforthilfeinstruments wurden rund 10 Millionen Euro bereitgestellt, um diese nationalen Apps zu verknüpfen und so das Potenzial mobiler Kontaktnachverfolgungs‑ und Warn-Apps zum Durchbrechen der Coronavirus-Infektionskette und damit zur Rettung von Menschenleben auch in einem Umfeld grenzüberschreitender Mobilität voll zu erschließen.
Der Datenabgleichsdienst soll als europäische Lösung einen sicheren Informationsaustausch zwischen nationalen Apps auf der Grundlage einer dezentralen Architektur und eines hohen Datenschutzniveaus gewährleisten. Nach einer erfolgreichen Pilotphase ging das System am 19. Oktober 2020 in Betrieb.
Bislang sind 17 nationale Apps, die 67 Millionen Mal heruntergeladen wurden, über diesen Dienst verknüpft. Bald werden weitere Länder diesen Beispielen folgen.
Insgesamt wurden im Rahmen des Soforthilfeinstruments 3 Mio. EUR bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer nationalen Apps und Backend-Server im Hinblick auf den interoperablen Datenabgleichsdienst zu unterstützen. Bislang haben 13 Mitgliedstaaten davon profitiert.
Nützliche Links
- Coronavirus-Krisenreaktion der Kommission im Gesundheitswesen
- Fragen und Antworten zum Soforthilfeinstrument
- Soforthilfeinstrument – Rechtsgrundlage von 2016 und Aktivierung 2020
- Clearingstelle für medizinisches Gerät
Dokumente
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