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Digitales COVID-Zertifikat der EU

Der Schlüssel zur Öffnung unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften

Das digitale COVID-Zertifikat der EU war im Kampf gegen Corona von zentraler Bedeutung – mehr als 2,3 Milliarden Zertifikate wurden ausgestellt.

Das Zertifikat, das Corona-Impfungen und -Tests sowie die Genesung von COVID-19 umfasste, erleichterte Bürgerinnen und Bürgern sicheres Reisen und war auch entscheidend für die Unterstützung der stark betroffenen europäischen Tourismusbranche.

Als die Mitgliedstaaten aus Gründen der öffentlichen Gesundheit Reisebeschränkungen einführten, erleichterte das Zertifikat den Bürgerinnen und Bürgern das sichere Reisen innerhalb der Europäischen Union. Und sobald dies möglich war, ermöglichte das Zertifikat eine koordinierte Aufhebung dieser Beschränkungen. Seit August 2022 gibt es keine Reisebeschränkungen mehr innerhalb der EU.

Auch weltweit war das digitale COVID-Zertifikat der EU ein Erfolg: Es setzte einen globalen Standard für den internationalen Reiseverkehr und wurde als einziges System international genutzt. 51 Länder auf vier Kontinenten profitierten von diesem System. 

Die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU trat am 1. Juli 2021 in Kraft und lief am 30. Juni 2023 aus. 

Ein Schritt zur globalen Gesundheitssicherheit

Am 1. Juli 2023 übernahm die WHO das digitale COVID-19-Zertifizierungssystem der EU, um daraus ein globales System zum weltweiten Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor aktuellen und künftigen Gesundheitsbedrohungen (z. B. Pandemien) zu bauen. Es ist der erste Baustein für das globale digitale Netz für Gesundheitszertifizierung der WHO, das zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für alle ein System für die weltweite Prüfung von Gesundheitszertifikaten entwickeln wird.

Die WHO wird diesen Prozess weltweit in ihrer eigenen Struktur begleiten, wobei der erste Anwendungsfall die Angleichung digitaler COVID-Zertifikate ist. Dazu gehört die Übernahme von EU-Standards und die Validierung digitaler Signaturen zur Verhinderung von Betrug. Damit wird die WHO aber keinen Zugriff auf die zugrunde liegenden personenbezogenen Daten erhalten, die weiterhin ausschließlich Sache der Staaten bleiben.

Digitale Partnerschaft EU-WHO

Um die Übernahme des digitalen COVID-Zertifikats der EU durch die WHO zu erleichtern und zu seiner Nutzung und weiteren Entwicklung beizutragen, haben die EU-Kommission und die WHO eine Partnerschaft in der digitalen Gesundheitsversorgung vereinbart.

Mit dieser Partnerschaft soll das WHO-System technisch weiterentwickelt werden, um stufenweise zusätzliche Anwendungsfälle einzubeziehen, wie beispielsweise die Digitalisierung des Internationalen Impfpasses. Der Ausbau derartiger digitaler Lösungen trägt entschieden zu einer besseren Gesundheitsversorgung der Menschen in aller Welt bei.

Das globale Netz für die digitale Gesundheitszertifizierung

Das globale Netz für die digitale Gesundheitszertifizierung ist ein freiwilliges System zur Validierung persönlicher Gesundheitsdokumente und zur sicheren Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten.

Der Beitritt zum globalen Gesundheitszertifizierungsnetz der WHO ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. In der am 27. Juni 2023 angenommenen Empfehlung des Rates werden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, sich dem WHO-System anzuschließen und weiterhin COVID-19-Zertifikate auf Anfrage auszustellen.

Die Kommission und die WHO haben eine nicht bindende Verwaltungsvereinbarung zwischen den beiden Organisationen unterzeichnet. Diese Vereinbarung ist technischer Natur und legt das gemeinsame Ziel fest, bei der Einführung des Rahmens für das digitale COVID-Zertifikat der EU und der Weiterentwicklung des globalen Netzes für die digitale Gesundheitszertifizierung zusammenzuarbeiten. 

Zeitleiste

  1. 1. Juli 2023

    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernimmt das digitale COVID-19-Zertifizierungssystem der EU, um daraus ein globales System zum weltweiten Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor aktuellen und künftigen Gesundheitsbedrohungen (z. B. Pandemien) zu bauen.

  2. 30. Juni 2023

    Die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU läuft aus.

  3. 13. Dezember 2022

    Der Rat nimmt eine überarbeitete Empfehlung zur Aufhebung aller Reisebeschränkungen innerhalb der EU an.

  4. 29. Juni 2022

    Die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU wird bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die Mitgliedstaaten können nun Teilnehmern an klinischen Studien Zertifikate ausstellen und werden weitere Arten von Antigentests anerkennen.

  5. 29. März 2022

    Durch neue Vorschriften gilt für Minderjährige nicht die Anerkennungsfrist von neun Monaten für Impfzertifikate.

  6. 22. Februar 2022

    Genesungszertifikate können nun auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausgestellt werden.

  7. 25. Januar 2022

    Der Rat nimmt eine überarbeitete Empfehlung zu Maßnahmen zur Koordinierung des sicheren Reisens in der EU an, die auf der individuellen Situation der Personen und nicht mehr auf der Herkunftsregion basieren.

  8. 21. Dezember 2021

    Die Kommission erlässt Vorschriften zur Festlegung eines obligatorischen Anerkennungszeitraums von neun Monaten für Impfzertifikate, die für Reisen in der EU verwendet werden.

  9. 1. Juli–12. August 2021

    Übergangszeit: Ist es einem Mitgliedstaat noch nicht möglich, das neue Zertifikat auszustellen, können andere Formate verwendet werden, die in anderen Mitgliedstaaten akzeptiert werden sollten.

  10. 1. Juli 2021

    EU-weites Inkrafttreten des digitalen COVID-Zertifikats

  11. Mitte Juni 2021

    Überarbeitete Empfehlung des Rates zu Reisen innerhalb der EU

  12. 1.–30. Juni 2021

    Vorlaufzeit: Einführung des Zertifikats durch die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis – vorausgesetzt, es wurden alle technischen und rechtlichen Vorkehrungen zur Ausstellung und Überprüfung der Zertifikate getroffen.

  13. 1. Juni 2021

    Inbetriebnahme des EU-Zugangsportals (Vernetzung nationaler Systeme)

  14. 20. Mai 2021

    Europäisches Parlament und Rat einigen sich auf digitales COVID-Zertifikat der EU.

  15. 7. Mai 2021

    Kommission leitet Pilottest für die EU-Interoperabilitätsinfrastruktur (EU-Zugangsportal) zur leichteren Authentifizierung der EU-Zertifikate ein.

  16. 22. April 2021

    Einigung der Vertreter der Mitgliedstaaten im Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste auf Leitlinien mit den wichtigsten technischen Spezifikationen für die Einführung des Systems. Dies war ein entscheidender Schritt für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur auf EU-Ebene.

  17. 14. April 2021

    Rat nimmt sein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über den Vorschlag mit dem Europäischen Parlament an.

  18. 17. März 2021

    Legislativvorschlag der Kommission zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für ein EU-Zertifikat

  19. 27. Januar 2021

    Leitlinien zu den Interoperabilitätsanforderungen von digitalen Impfbescheinigungen infolge der Gespräche zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten innerhalb des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste seit November 2020

Dokumente