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Gesetz über digitale Dienste

Mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld

Das Gesetz über digitale Dienste im Überblick

Unter das Gesetz über digitale Dienste fallen Online-Vermittler und Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportale. Der zentrale Fokus liegt darauf, illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation zu verhindern. Nutzersicherheit, die Wahrung der Grundrechte und eine faire und frei verfügbare Online-Umgebung werden dabei großgeschrieben.

Was sind die zentralen Ziele des Gesetzes über digitale Dienste?

Über klare und verhältnismäßige Vorschriften werden zunächst Verbraucher*innen und ihre Grundrechte im Internet geschützt. Zudem werden Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert und die Expansion kleinerer Plattformen sowie von KMU und Start-ups erleichtert. Im Sinne der europäischen Werte werden die Rollen der Nutzer*innen, Plattformen und Behörden neu austariert – mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt.

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    Für Bürger*innen
    • besserer Schutz der Grundrechte
    • mehr Kontrolle und Auswahl sowie vereinfachte Meldung illegaler Inhalte
    • verstärkter Schutz von Kindern im Internet, z. B. Verbot gezielter Werbung für Minderjährige
    • weniger illegale Inhalte
    • mehr Transparenz bei Entscheidungen zur Moderation von Inhalten mit der DSA-Transparenzdatenbank
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    Für Anbieter digitaler Dienste
    • Rechtssicherheit
    • ein EU-weites einheitliches Regelwerk
    • einfachere Gründung und Expansion in Europa
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    Für gewerbliche Nutzer digitaler Dienste
    • Zugang zu EU-weiten Märkten über Plattformen
    • gemeinsames Vorgehen gegen Anbieter illegaler Inhalte
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    Für die Gesellschaft insgesamt
    • strengere demokratische Kontrolle und Aufsicht über systemische Plattformen
    • Minderung systemischer Risiken wie Manipulation oder Desinformation

Für welche Anbieter gilt das Gesetz?

Das Gesetz über digitale Dienste enthält Vorschriften für vermittelnde Online-Dienste, die täglich von Millionen von Menschen in Europa genutzt werden. Die Pflichten der einzelnen Online-Unternehmen variieren je nach Rolle, Größe und Auswirkung im Online-Umfeld.

Alle Online-Vermittler, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Vorschriften beachten, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Kleinst- und Kleinunternehmen unterliegen Verpflichtungen entsprechend ihren Kapazitäten und ihrer Größe und handeln dabei verantwortungsvoll. Darüber hinaus würden expandierende Kleinst- und Kleinunternehmen während eines Übergangszeitraums von zwölf Monaten von einer Reihe von Verpflichtungen befreit.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Seit dem 17. Februar 2024 gelten die neuen Vorschriften für alle Plattformen. Für die sogenannten sehr großen Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzer*innen in der EU (10 % der EU-Bevölkerung) gelten diese Vorschriften bereits seit Ende August 2023.

Die Kommission wird das Gesetz über digitale Dienste gemeinsam mit den nationalen Behörden durchsetzen. Diese werden die auf ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Plattformen bei der Einhaltung der Vorschriften beaufsichtigen. Die Kommission ist in erster Linie für die zusätzlichen Verpflichtungen sehr großer Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen zuständig, zum Beispiel für Maßnahmen zur Minderung systemischer Risiken.

Durchsetzungsrahmen nach dem Gesetz über digitale Dienste

Kooperationsrahmen nach dem Gesetz über digitale Dienste

Was bedeuten die neuen Vorschriften für Nutzer*innen, Unternehmen und Plattformen?

Unterlagen