Einzelheiten Datum der Veröffentlichung9. Januar 2019Beteiligte dienststelleGeneraldirektion Haushalt Beschreibung Vorschlag der Kommission: COM(2018) 280 – 23. Mai 2018 Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 ermöglicht die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung genau bestimmter Ausgaben, die innerhalb der Obergrenze einer oder mehrerer Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden könnten. Gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 1311/2013 des Rates und Nummer 12 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung schlägt die Kommission nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung sowie nach Ausschöpfung der verbliebenen Spielräume innerhalb der Ausgabenrubriken Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Teilrubrik 1b) und Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Rubrik 3) vor, das Flexibilitätsinstrument 2019 in Anspruch zu nehmen. Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf 600 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) – dies entspricht 703 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen. Für 2018 stehen weitere 520 Mio. EUR zur Verfügung. Die Inanspruchnahme betrifft einen über die Obergrenze der Rubrik 3 des mehrjährigen Finanzrahmens hinausgehenden Betrag von 927,5 Mio. EUR, mit dem Maßnahmen zur Bewältigung der Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise finanziell unterstützt werden sollen. Außerdem wird vorgeschlagen, 38,1 Mio. EUR über die Obergrenze der Teilrubrik 1b hinaus zu mobilisieren, um die für die Ausweitung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen erforderlichen Mittel bereitzustellen. Vorschlag der Kommission: COM(2018) 708 – 16. Oktober 2018 Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 ermöglicht die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung genau bestimmter Ausgaben, die innerhalb der Obergrenze einer oder mehrerer Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden könnten. Gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 1311/2013 des Rates und Nummer 12 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung schlägt die Kommission nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung sowie nach Ausschöpfung der verbliebenen Spielräume innerhalb der Ausgabenrubrik Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Rubrik 3) vor, das Flexibilitätsinstrument 2019 in Anspruch zu nehmen. Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich 2019 auf 600 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) – dies entspricht 703 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen. Weitere 520 Mio. EUR stehen zur Verfügung, da sie 2018 nicht in Anspruch genommen wurden. Die Inanspruchnahme betrifft einen über die Obergrenze der Rubrik 3 des mehrjährigen Finanzrahmens hinausgehenden Betrag von 1 009,8 Mio. EUR, mit dem Maßnahmen zur Bewältigung der Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise finanziell unterstützt werden sollen. Zusammen mit dem ersten Haushaltsentwurf 2019 hatte die Kommission vorgeschlagen, das Flexibilitätsinstrument für denselben Zweck in Anspruch zu nehmen. Die erste Inanspruchnahme, bei der auch vorgesehen war, 38,1 Mio. EUR über die Obergrenze der Teilrubrik 1b hinaus zu mobilisieren, um die für die Ausweitung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen erforderlichen Mittel bereitzustellen, wird aufgehoben und durch diesen Vorschlag ersetzt. Vorschlag der Kommission: COM(2018) 901 – 30. November 2018 Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 ermöglicht die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung genau bestimmter Ausgaben, die innerhalb der Obergrenze einer oder mehrerer Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden könnten. Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates und Nummer 12 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung schlägt die Kommission nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung sowie nach Ausschöpfung der verbliebenen Spielräume innerhalb der Ausgabenrubrik Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Rubrik 3) vor, das Flexibilitätsinstrument 2019 in Anspruch zu nehmen. Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich 2019 auf 600 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) – dies entspricht 703 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen. Weitere 520 Mio. EUR stehen zur Verfügung, da sie 2018 nicht in Anspruch genommen wurden. Die Inanspruchnahme betrifft einen über die Obergrenze der Rubrik 3 des Mehrjährigen Finanzrahmens hinausgehenden Betrag von 985,6 Mio. EUR, mit dem Maßnahmen zur Bewältigung der Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise finanziell unterstützt werden sollen. Zusammen mit dem ersten Haushaltsentwurf 2019 schlug die Kommission vor, das Flexibilitätsinstrument für denselben Zweck in Anspruch zu nehmen. Die erste Inanspruchnahme, bei der auch vorgesehen war, 38,1 Mio. EUR über die Obergrenze der Teilrubrik 1b hinaus zu mobilisieren, um die für die Ausweitung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen erforderlichen Mittel bereitzustellen, wurde durch einen zweiten Vorschlag aufgehoben, der dem von der Kommission am 16. Oktober 2018 angenommenen Berichtigungsschreiben Nr. 1/2019 beigefügt war. Da im Vermittlungsausschuss zum Haushalt 2019 innerhalb des in Artikel 314 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehenen und am 19. November 2018 abgelaufenen Zeitraums von einundzwanzig Tagen keine Einigung erzielt wurde, legt die Kommission heute gemäß Artikel 314 Absatz 8 AEUV einen zweiten Haushaltsentwurf für 2019 vor. Der vorliegende Vorschlag zur Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments ist diesem zweiten Haushaltsentwurf beigefügt; er hebt den zweiten Vorschlag vom 16. Oktober 2018 auf und ersetzt diesen. Vorschlag der Kommission: COM(2019) 600 – 2. Juli 2019 Das Europäische Parlament und der Rat beschlossen am 12. Dezember 2018, das Flexibilitätsinstrument mit 1164 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen: 179 Mio. EUR für Teilrubrik 1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit (nämlich „Horizont 2020“ und Erasmus+) und 985,6 Mio. EUR für Rubrik 3, wie von der Kommission vorgeschlagen. Die Kommission legt heute den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2019 vor, der Kürzungen bei den Mitteln für Verpflichtungen sowohl für die Teilrubrik 1a als auch für die Rubrik 3 vorsieht, wodurch sich der Bedarf für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments verringert. Der vorliegende Vorschlag ist diesem EBH beigefügt und zielt darauf ab, die aus dem Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommenen Beträge unter Beachtung des Zwecks der Inanspruchnahme entsprechend anzupassen. Die angepasste Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments beläuft sich auf 1090 Mio. EUR (von 1164 Mio. EUR), davon 160 Mio. EUR für die Teilrubrik 1a und 930 Mio. EUR für die Rubrik 3. Mit diesem vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme wird der Beschluss (EU) 2019/276 vom 12. Dezember 2018 geändert. Dateien 23. MAI 2018COM(2018) 280Andere Sprachen (2)English(48.67 KB - PDF)Herunterladenfrançais(239.4 KB - PDF)Herunterladen 16. OKTOBER 2018COM(2018) 708Andere Sprachen (2)English(48.5 KB - PDF)Herunterladenfrançais(238.79 KB - PDF)Herunterladen 30. NOVEMBER 2018COM(2018) 901Andere Sprachen (2)English(50.35 KB - PDF)Herunterladenfrançais(319.54 KB - PDF)Herunterladen 2. JULI 2019COM(2019) 600Andere Sprachen (2)English(148.83 KB - PDF)Herunterladenfrançais(316.83 KB - PDF)Herunterladen