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Allgemeine Veröffentlichungen

Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union 2023

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Oktober 2023
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) zwecks Hilfeleistung für Rumänien, Italien und die Türkei.

Dieser Beschluss betrifft die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „EUSF“) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates (im Folgenden „Verordnung“) in Höhe von 454 835 030 EUR, um Rumänien und Italien nach den Naturkatastrophen, die sich 2022 in diesen Ländern ereigneten, sowie der Türkei nach den Erdbeben im Februar 2023 zu helfen.

Dieser Beschluss zur Inanspruchnahme wird gemeinsam mit der Mittelübertragung Nr. DEC 10/2023 vorgelegt, in der vorgeschlagen wird, den Betrag von 446 836 375 EUR aus der Reservelinie der Solidaritäts- und Soforthilfereserve sowohl bei den Mitteln für Verpflichtungen als auch bei den Mitteln für Zahlungen auf die operative Haushaltslinie des EUSF zu übertragen. Finanziert wird diese Inanspruchnahme neben den aus der Reservelinie der Solidaritäts- und Soforthilfereserve übertragenen Mitteln durch die Verwendung der 7 998 655 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen, die gemäß Artikel 4a Absatz 4 der EUSF-Verordnung bereits in den Gesamthaushaltsplan 2023 eingestellt wurden.

Dateien

2. OKTOBER 2023
EUSF COM(2023) 381